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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#31
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene
Zitat:
Ein Hinweis jedoch: Das mit dem 21,- gilt für die 2. BL. In der 1. BL sind das 26,- Euro. Vereins- und Arbeitskollegen von mir dachten zu Anfang, da würde man einen Haufen Geld verdienen. Als ich denen dann erzählte, dass ich als OSR in der 2. BL nur 21,- Euro bekomme, meinten die, dass sie dafür nicht mal von der Couch aufstehen würden. Im übrigen habe ich den Artikel im DTS gelesen. Die Antwort muss lauten: Zur Zeit noch Berufung. Hoffentlich bald auch Beruf.
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main |
#32
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene
Zitat:
Allerdings bin ich schon der Meinung, dass häufigere Einsätze der SR mit Talent auch eine deutliche Steigerung von deren Erfahrung mit sich bringen. Dann werden auch eher mal vermeintlich unbequeme Entscheidungen vertreten. Ob diese häufigeren Einsätze dann gleich wesentlich anders vergütet werden können bezweifle ich. Auch hier wieder der Vergleich zum Fußball: Dort hat ein Schiedsrichter meist weit über 30 Einsätze im Jahr. Dort entscheidet man sich auch irgendwann, ob man weiter aktiv spielt oder Schiedsrichter ist. Ich denke das wäre auch ein guter Anfang für uns. Könnte dies noch mit angemessenem Auslagenersatz verbunden werden (eine Steigerung wäre natürlich schon angebracht, für die Profispieler ist ja auch Geld da, dann müssen die Schiri in den Profiligen ja nicht noch Geld bringen) dann wäre schon einiges erreicht. |
#33
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene
Zitat:
Die andere Seite ist die Nachwuchs-/"Talent"förderung. Hier sind eben die Einteiler gefragt, dass sie gerade jungen und hoffnungsvollen SRs die entsprechenden Einsätze geben, bei denen diese lernen und Erfahrungen sammeln können. Diese Leistung, die ja maßgeblich auf der richtigen Einschätzung der Fähigkeiten und des Verhaltens des SRs ist, basiert ganz maßgeblich auch eben auf der Menschenkenntnis der Einteiler. Irgendwelche Regelungen o.ä. können dabei nur helfen, sie können die Menschenkenntnis aber nicht ersetzten. |
#34
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene
Zur Frage, welche Befugnisse ungeprüfte SR haben:
Die Tischtennisregeln B regeln unter TZ 3.2 den SR-Einsatz. Dort heißt es unter 3.2.1, dass für jedes Spiel ein Schiedsrichter und ein Schiedsrichter-Assistent eingesetzt werden. TZ A 2 der Wettspielordnung regelt, dass für den gesamten Spielbetrieb die internationalen Regeln (Teil A und B) gelten, soweit nicht in Ausnahmefällen anders geregelt. In der Wettspielordnung konnte ich unter "E Bestimmungen für Mannschaftsmeisterschaften" keine Aussagen zur Schiedsrichtergestellung finden. Auch ansonsten sagt die Wettspielordnung m.E. nichts über den SR-Einsatz aus. Lediglich die Bundesligaordnung sagt in TZ 6.3 etwas zum Einsatz in der 1. BL aus "In der 1. BL muss der Heimverein vom Verband geprüfte SR (mindestens zwei pro Tisch) stellen. Sie dürfen keinem der beiden Vereine angehören. Bei den Herren sollen ausschlielich Verbands-, DTTB- oder Internationale SR eingesetzt werden" In der Sportordnung des Südbadischen Tischtennisverbandes heißt es in § 29 (Spielbedingungen bei Mannschaftsmeisterschaften) unter Ziffer 5: "Sofern nicht geprüfte Schiedsrichter eingesetzt sind, werden die Zählrichter abwechselnd von beiden Mannschaften gestellt." Nun meine Fragen: Gibt es nach den Regeln ungeprüfte Schiedsrichter? Die Schiedsrichterordnungen sehen solche wohl nicht vor. Ist nach den Regeln nicht immer ein Schiedsrichter einzusetzen? Was ist ein Zählrichter. Ich habe nirgends in den Regeln eine Definition gefunden. Ich fand nur "Schiedsrichter", "Schiedsrichter-Assistent" und "Schlagzähler". Ist unser Spielbetrieb hinsichtlich der Schiedsrichtergestellung unterhalb der 1. BL Herren und ab der 1. BL Damen also eine reine Praktikerlösung oder lässt sich das auch aus den Regeln ableiten? |
#35
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene
Zitat:
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main |
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene
Zitat:
Geändert wurde lediglich Ziff. 6.3 Satz 1. Aus "(mindestens 2 pro Tisch)" wurde "4". Das ist nur eine redaktionelle Änderung, da in der 1. BL immer an zwei Tischen gespielt wird und 2x2 nun einmal 4 ergibt. Der Rest stand auch vorher schon da. Wie aus "..." im dts zu ersehen ist, geht die Vorschrift noch weiter. Und dann kommt der berühmte Satz 2 mit dem "sollen". Im übrigen sind Kreis-SR und Bezirks-SR ja wohl auch vom Verband geprüft. (Man möchte mich hier ggf. korrigieren, aber in meinem Verband gibt es keine solchen SR.)
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main Geändert von Noppenklopper (19.01.2004 um 20:03 Uhr) |
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Re: welche Schiedsrichterlizenz gilt bis welche Ebene
Zitat:
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