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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #81  
Alt 17.10.2013, 16:26
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AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Zitat von MaikS Beitrag anzeigen
Ein Mannschaftskollege von mir hat z.B. eine sehr merkwürdig anmutende Grundhaltung und die Bewgungen sehen manchmal...unkontrolliert aus. Dazu hat er einen wichtigen, öffentlichen Job.
Er möchte einfach nicht gefilmt werden.
Es geht doch hier die ganze Zeit darum, dass er keinen rechtlichen Anspruch darauf hat, nicht gefilmt zu werden. Genauso wenig könnte er z.B. die Zuschauer aus der Halle herausschmeißen, weil er beim Spielen nicht beobachtet werden möchte.

Das Problem besteht nur darin, dass einige Spieler denken, dass sie das Filmen während des Punktspiels verbieten dürfen, und machen dann Ärger.
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  #82  
Alt 17.10.2013, 16:29
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Stefan K.
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Zitat:
Zitat von Chris Kratzenstein Beitrag anzeigen
Stimmt. Ich wollte damit nur klarstellen, dass dieser Paragraph eben doch nicht so eindeutig ist wie es scheint.
Da hast Du wohl Recht.
Ich glaube auch, dass wir hier in unserem Hobbybereich uns auch immer so einig werden sollten.
Ich denke mal, dass es wie so oft nach dem Schema läuft: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus".

So, schönen Abend.
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  #83  
Alt 17.10.2013, 17:24
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AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Das Problem besteht nur darin, dass einige Spieler denken, dass sie das Filmen während des Punktspiels verbieten dürfen, und machen dann Ärger.
Die meinen das nicht nur, sie werden mit dieser Auffassung - sofern sie es eindeutig untersagt haben und herausstellend gefilmt oder fotografiert werden - durch die Rechtssprechung gestützt.

Einen Grund, warum sie das nicht möchten, brauchen sie auch niemanden anzugeben. Es reicht völlig aus, wenn sie eindeutig zu verstehen geben, dass sie das nicht möchten. Das ist auch gut so!

Für jeden, der sich hier durch zahlreiche Kommentare, die das Gegenteil behaupten, in diesen Irrglauben leiten lässt, kann das im Streitfall eine teure Erfahrung werden.

Was die WO betrifft, so empfehle ich mal die Lektüre der Seite 15 der WTTV-WO. Dort findet sich dieser nicht haltbare Punkt mit der Einverständniserklärung zu Film- und Fotoaufnahmen zwecks Berichterstattung gar nicht mehr.

Grundsätzlich darf auch jeder, der eine solche Einwilligung tatsächlich in schriftlicher Form mal gegeben haben sollte, diese widerrufen. Und zwar in der Form, dass ihm dabei keine Nachteile entstehen dürfen. Die Androhung des Spielberechtigungsentzugs, wenn man nicht will, dass man bei Verbands-/Bezirks/Kreisgeklicker nicht von Hinz und Kunz gefilmt oder fotografiert werden möchte, ist nicht nur ungeheuerlich, sondern auch rechtlich mehr als bedenklich. Grundsätzlich war/ist dieser Passus nicht dazu gedacht (gewesen), Hinz und Kunz jegliche Film- und Fotoaufnahmen zu gestatten und jedem X-Beliebigen Verwertungsrechte einzuräumen. Wie auch?

Leute, fragt doch einfach das nächste Mal den Pressefotograf , wenn er sich in eure Halle begibt, wie sich das rechtlich verhält. Der sollte sich damit einigermaßen gut auskennen. Auch Presseleute dürfen nicht alles fotografieren oder filmen.

Wenn man mal ein wenig drüber nachdenkt, sollte auch jedem verständlich sein, warum man nicht einfach jedender Kreisklickert, filmen oder fotografieren darf. Veröffentlichen schon garnicht. Jeder der nicht 'ne matschige Birne hat, weiß, dass es schlicht unkontrollierbar für jemanden ist, der deutlich erkennbar im Vordergrund gefilmt oder fotografiert wurde, was mit seinem Abbild letztendlich alles geschieht. Deshalb gibt die Rechtssprechung denjenigen, die erst gar nicht auf diese Art abgebildet werden wollen auch recht. Es bestehen lediglich Ausnahmen für ganz besondere Ereignisse und ganz besondere Personen. Das wird auf ein TT-Spiel in der Kreiklasse oder Verbandsliga und deren dort spielenden Personen allerdings zu recht nicht zutreffen.

Klar ist es heute ein für mich seltsames Phänomen, dass alle Welt sich gern unter den kurriosesten Umständen auf Bildnissen auf facebook oder youtube sieht, aber das heißt zum Glück nicht, dass es deshalb zum allgemeinen Recht eines jeden übergegangen ist, jeden in jeder Situation formatfüllend bzw deutlich erkennbar im Vordergrund stehend ablichten oder gar diese Bildnisse veröffentlichen zu dürfen.

Na ja, mir sol's egal sein. Soll halt jeder machen wie er es für scheinbar richtig hält. Nur nicht wundern, wenn dann doch mal eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ins Haus flattert, weil man meint, hier im Forum war man der Auffassunf, dass das erlaubt sei

All diejenigen, die seriös damit umgehen und mit gebotener Höflichkeit nach dem Recht filmen oder fotografieren zu dürfen fragen, werden wohl zu einem sehr, sehr hohen Prozentsatz auf Zustimmung selbst bei dem Recht auf Veröffentlichung treffen. Da dürfte es eigentlich nicht schwerfallen, zu akzeptieren, wenn da mal wer dabei ist, der das nicht möchte. Man muss sich doch nicht wegen jedem Scheiß an die Köppe kriegen...

...und klar, ist auch das nur eine Meinungsäußerung, wie alle anderen zu diesem Thema hier auch! Allerdings war ich lange Zeit Hobbyfotograf und habe mich mit dem Thema nicht nur einmal auseinandergesetzt. In den meisten Fällen hat kein Mensch was dagegen fotografiert oder gefilmt zu werden. Bei denen, die das nicht wollen lässt man es halt. Das war immer eine goldene Regel, die unnötigen Ärger vermeidet...

BTW: Ich hatte mal 'nen Hauptbahnhof von hinten, da wo 'ne Menge Züge mit Graffitis geparkt standen von einem öffentlich Parkplatz aus fotografiert. Da kam glatt die Bundesgrenzschutz und hat mir die Speicherkarte abgenommen
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  #84  
Alt 17.10.2013, 17:40
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Mighty Mighty ist offline
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AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
...
Ich sehe keine Spur einer Begründung in deinem Beitrag.

Das sog. "Recht auf eigenes Bild" ist nicht uneingeschränkt, sondern wenn man sich die einschlägigen Paragraphen anschaut, wird es klar, dass solche Veranstaltungen wie Punktspiele davon nicht betroffen sind. Umkleideräume, Toiletten - ja, aber nicht das eigentliche sportliche Geschehen.

Hier nochmal die einschlägigen Paragraphen, bitte Hirn einschalten:

Zitat:
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Zitat:
§23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Zitat:
§ 33
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Zitat:
§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
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  #85  
Alt 17.10.2013, 17:56
Coolio Coolio ist offline
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AW: Hausrecht und Kamera

Das sehe ich genauso wie Mighty.
Grundsätzlich kann bei einer öffentlichen Veranstaltung gefilmt und das Material auch verwendet werden.
Und auch Brett13 wird Recht haben.
Nur wenn die Person hiergegen in irgendeiner Form widerspricht, darf das Material nicht öffentlich verbreitet, oder die Person muss unkenntlich gemacht werden.
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  #86  
Alt 17.10.2013, 19:08
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Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
... Hier nochmal die einschlägigen Paragraphen, bitte Hirn einschalten:
Dann lies Absatz 2 des Paragraphen 23 den du ja selbst vorangehend vorwurfsvoll zitierst, aber anscheinend weder gelesen, noch verstanden hast.
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  #87  
Alt 17.10.2013, 20:07
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Hier fehlt schon mal grundsätzlich die Unterscheidung:
- darf ich filmen und fotografieren? Dazu gibt es kaum Einschränkungen. Die Einschränkungen betreffen lediglich "geschützte Lebensbereiche", dazu würde ich eine öffentliche Turnhalle keinesfalls zählen.
- darf ich veröffentlichen? Das ist in der Tat eine vollkommen andere Frage und recht umfangreich geregelt. Dabei kommt es dann auch darauf an, wo und wie veröffentlicht wird.
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  #88  
Alt 17.10.2013, 22:42
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Zitat:
Zitat von Coolio Beitrag anzeigen
Nur wenn die Person hiergegen in irgendeiner Form widerspricht, darf das Material nicht öffentlich verbreitet, oder die Person muss unkenntlich gemacht werden.
Beim Punktspiel ist es rechtlich völlig egal, ob da eine Person hiergegen in irgendeiner Form widerspricht oder nicht. Die darf, natürlich, höflich darum bitten, wie auch um viele andere Dinge, aber den Anspruch hat sie nun mal nicht.
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  #89  
Alt 18.10.2013, 06:10
Hillegosser Hillegosser ist offline
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Und wie nahezu immer ist Mighty auf dem Holzweg.
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  #90  
Alt 18.10.2013, 09:30
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Ich sehe keine Spur einer Begründung in deinem Beitrag.
Warum wohl ist dieser WO-Passus in der WTTV-WO nicht (mehr) enthalten?

...und natürlich ist mein Beitrag, wie ich auch extra dazuschrieb, eine Meinungsäußerung!

Es obliegt weder dir noch mir oder sonst wem hier einen konkreten Fall rechtlich zu bewerten. Dazu sind im Streitfall ordentliche Gerichte da. Das ist auch gut so!

Diese werden dann im Einzelfall eine Entscheidung treffen. Hier mal das Beispiel des Threaderstellers:

Jemand baute vor der Box eine Videokamera auf, worauf hin einer der Spieler, die gefilmt werden wollten eindeutig zu verstehen gab, dass er das nicht möchte. Dass alles spielte sich auf Verbandsebene ab und keiner der Personen gehört in den erlauchten Kreis, derjenigen, die man als Personen der Zeitgeschichte ansehen könnte. Es sollte auch keine Aufnahme gemacht werden, die lediglich den Charakter der gesamten öffentlichen (Sport)Veranstaltung wiederspiegeln soll, sondern ganz konkret ein einzelnes Spiel, in dem die beteiligten Personen unbestreitbar im Vordergrund stehen.

Zudem kann sich der Filmende nicht darauf berufen, dass er bei dieser popeligen (Sport)Veranstaltung gar keine Chance hatte die einzelne Person, die nicht gefilmt werden wollte nach der Einwilligung zu fragen. Die Person, die gefilmt werden sollte, hatte unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass sie das nicht möchte.

Jedem Richter, der für die Entscheidung einen solchen Fall rechtlich zu bewerten herangezogen wird, wird nicht entgangen sein, dass es für denjenigen, der nicht gefilmt werden möchte, völlig unkontrollierbar ist, was mit einer solchen Aufnahme geschieht. Bilder, die einmal im Internet sind, wird niemand gesichert wieder da raus kriegen. Das ist Fakt. Löschen lassen, z.B. auf youtube, funzt halt nur bedingt, da ein einmal veröffentliches Bild schon sonst wo als Kopie vorhanden sein und immer wieder im Internet auftauchen kann.

Ein TT-Spiel in dem eine oder mehrere Personen eindeutig hervorgehoben bildlich dargestellt werden, auf Verbandsebene einem Richter als hervorzuhebendes öffentliches Interessse zu verkaufen, dass aus Gründen der Presse und Informationsfreiheit auf ewig der ganzen Welt präsentiert werden darf, halte ich zudem für mehr als gewagt.

Ich zumindest gehe davon aus, dass in solchen Fällen jeder deutsche Richter den Willen der Personen, die erst gar nicht auf die beschriebene Art gefilmt oder fotografiert werden wollen, als das höhre Rechtsgut bewertet. So blauäugig, dass die Rechtssprechung die Problematik der Unkontrollierbarkeit bei digitalen Bildmedien, die einmal in fremden Händen sind, nicht erkennt, ist sie sicher nicht (mehr). Dass sehr viele Menschen einen wohl arg lockeren Umgang damit pflegen, tut bei der Beurteilung sicher nichts zur Sache und ein allgemeingültiges Recht, alles und jeden bei sogenannten öffentlichen Veranstaltungen formatfüllend bzw im Vordergrund stehened aufnehmen zu dürfen, lässt sich aus dieser seltsamen Tatsache sicher auch nicht ableiten.

Alles andere wäre für mich nicht nachvollziehbar.

Aber wie gesagt, soll halt jeder machen, was er für scheinbar rechtlich richtig hält. Die Personen, die das nicht möchten, werden schon wissen wie sie sich dagegen wehren können. Ich gehe davon aus, dass die Erkenntis, dass unser Rechtssystem Personen, die das nicht wollen, schützen wird. Das kost' dann halt 'ne Stange Geld, für denjenigen, der meint, dass man alles darf, wenn jemand freiwillig an einer Amateursportveranstaltung teilnimmt

Findet halt nicht jeder cool sich auf facebook, youtube oder wo auch immer für alle Ewigkeit von der ganzen Welt gesehen werden zu können. Das zu akzeptieren, sollte eigentlich niemanden schwer fallen. Gibt ja schließlich genug Leute, die da keinen Stress mit haben

Geändert von User 17544 (18.10.2013 um 09:39 Uhr)
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