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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#121
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
Hier geht es doch nur um ein simples TT Spiel..... Wenn jemand sich zb. Krankschreiben lässt und trotzdem zum Punktspiel geht, wird aufgenommen und der Chef sieht es abgesehen davon würde ein Blick in Click TT auch reichen^^Oder man erzählt Freunden das man was ganz wichtiges vor hat und kann deswegen bestimmte Sachen nicht machen, vielleicht Umzug oder ähnliches... Ja weiß ich nicht, Ehrlichkeit hilft da in der Regel. Haben schon mal vor einem Publikum mit 30-70 Leuten gespielt, mit Kameraufnahme etc., war gut, hat Spass gemacht.... Bei den meisten Spielen auf Bezirksebene, VL/LL, OL laufen sehr oft nur die Akteure selbst durch die Gegend. Macht schon Sinn das das man solche Spiele/Klassen dann auch mal auf Youtube sehen kann, wir sind ja keine Gremlins die man nach Mitternacht nicht mehr füttern darf etc. Ist extrem übertrieben was hier einige aufführen, um nicht gefilmt zu werden beim Punktspiel etc. Bei Materialspielern kann ich es teilweise verstehen, die Leben zt. von ihrem recht unorthodoxen Spielstil und wollen sich diesen direkt für das Punktspiel aufheben. Wäre ja Doof, wenn der Gegner vorher sieht was Phase ist^^ |
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#122
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AW: Hausrecht und Kamera
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#123
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AW: Hausrecht und Kamera
Als Zusammenfassung lese ich:
Wenn ich nur einen Spieler filme zb um dessen techik studieren zuz können geht das nicht. Filme ich aber die ganze Box mit mehreren Personen um das Sportgeschehen zu dokumentieren, dann ist das erlaubt. Zitat: Erlaubt sind Personenaufnahmen nur dann, wenn die in identifizierbarer Weise abgebildete Person als Veranstaltungsteilnehmer gezeigt wird, also im Rahmen der das Sportgeschehen zeigender Aufnahmen. Für den hier zu beurteilenden Fall bedeutet dies, dass Aufzeichnungen von der Begrüßung, der Siegerehrung, der Spielbox als Ganzes oder auch Spielszenen, die mehr als nur die Ef. 2 zeigen, nicht beanstandet werden können. Unzulässig hingegen sind ohne Einverständnis des Betroffenen gefertigte Bilder, wenn diese ausschließlich ihn oder gar nur Teile der Person zeigen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#124
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AW: Hausrecht und Kamera
Aber uach ganz klar der Hinweis, dass bei ausdrücklichem Wunsch, dass man nicht gefilmt werden will dies auch zu berücksichtigen sei.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
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#125
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AW: Hausrecht und Kamera
Dann darf ich auch nicht die Box filmen wie von Fastest zitiert?
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#126
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AW: Hausrecht und Kamera
Danke für die Info!
Wobei mir persönlich recht unwohl ist, wenn ein TT-Verbands-Spruchausschuss sich anmaßt Angelegenheiten zu klären, die grundsätzlich nur einem ordentlichen Gericht zustehen... Würd' mich jedenfalls interessieren, ob die Mutter sich damit zufrieden gibt, oder ob sie den Fall auch noch zusätzlich von einem ordentlichen Gericht klären lassen will. |
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#127
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AW: Hausrecht und Kamera
So würde ich das Urteil deuten. Aber das wird wieder jeder anders deuten, wie es eben in der Juristerei üblich ist.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
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#128
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AW: Hausrecht und Kamera
Zumindest der Vorsitzende ist Jurist. Bin nur auf das Urteil gestoßen, weil ich auf ein anderes warte ;-)
Grundsätzlich muss ja der Spruchausschuß ein Urteil fällen, wenn er angerufen wird. Letzte Instanz ist dann der Rechtsausschuß. Mir persönlich fehlt auch das Verständnis für den Vater, dass er das Filmen auf persönlichen Wunsch hin nicht einstellt. |
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#129
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AW: Hausrecht und Kamera
Was man diesbezüglich (Film- und Fotoaufnahmen von eindeutig im Vordergrund stehenden Personen) darf und was nicht, kann nach meiner Auffassung nicht von einer Sportgerichtsbarkeit geklärt werden können. Die hat ja, wie man in dem Urteil auch sehr schön sehen kann, gar keine Handhabe. Um jemanden, wie z.B. diesen Herrn K., daran zu hindern zumindest in Zukunft Aufnahmen gegen den Willen der gefilmten Person zu unterlassen, bedarf es mindestens des Hausrechts und selbst dann kannste - sofern schon geschehen - zu unrecht (Und ob solche Aufnahmen tatsächlich zu unrecht gemacht worden sind, kann im Streitfall nur ein ordentliches Gericht im Einzelfall klären.) gemachte Aufnahmen nicht einfordern.
Gut, es gibt sicher den einen oder anderen Zeitgenossen, der nach Ablehnung seiner Bitte ihn nicht zu filmen den Spieß umdreht, in dem er den Filmer durch eine durchaus fragwürdige, aber vielleicht doch völlig unabsichtliche Aktion in die Verlegenheit bringt den Versuch starten zu müssen rechtlich dagegen vorzugehen, wenn er denn den Schaden an seinem Eigentum ersetzt haben möchte und der Verursacher nicht bereit ist den zu zahlen, weil dieser die Auffassung vertritt, dass der Filmer dafür selbst verantwortlich ist, da seine Kamera an einer unzureichend geschützen Stelle stand. In so 'ne an der Box stehende Kamera auf einem meist recht schwindelig wirkendem Stativ kann man schon mal völlig unabsichtlich hineinstolpern und das muss weder Kamera noch Speichermedium überleben ![]() Aus meiner ganz persönlichen Sicht, sollte es niemanden schwer Fallen der Bitte nicht gefilmt oder fotografiert werden zu wollen nachzukommen. Die allermeisten haben sicher gar nichts dagegen. Die paar, die das nicht wollen sollte man ihren Willen lassen. Wenn man es allerdings unbedingt drauf anlegt ein Grundsatzurteil vor Gericht zu erstreiten, kann es durchaus sein, dass das nicht so ausfällt wie es wohl die allermeisten gern hätten. Eigentlich geht es ja beim Filmen und Fotografieren darum unseren Sport gut zu repräsentieren und ihn einer möglichst breiten Öffentlichkeit nahezubringen. Das Verbände grundsätzlich ein sehr großes Interesse daran haben, dürfte jedem klar sein. Das ist auch grundsätzlich gut so. Nur wenn daraus mit der Brechstange ein Recht abgeleitet werden soll, dass jeder Spieler das Aufnehmen seines "Geklickers" zuzulassen hat, wird mir mehr als Unwohl dabei. Aufnahmen die einmal in fremden Händen sind, sind schlichtweg völlig unkontrollierbar für den Aufgenommenen. Einmal ins Netz gestellt und schon ist die weitere Verbreitung nicht mehr zu stoppen. Das kann dann immer wieder auftauchen weil es von jedem X-Beliebigen kopiert worden sein kann. Für den, der das von vornherein nicht wollte, ist es da völlig unerheblich ob das dann rechtlich verboten war, denn er hat dann das Problem dagegen jedes mal vorzugehen. |
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#130
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AW: Hausrecht und Kamera
Du machst mich seeeeeehr neugierig
![]() Erzähl' doch mal bitte
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abgesehen davon würde ein Blick in Click TT auch reichen^^




