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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#151
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AW: Hausrecht und Kamera
Gibt es denn bei irgendeinem Verband so eine Regelung in der WO ?
Ich habe das in der WO des DTTB gefunden, in der WO des WTTV ist ein entsprechener passus allerdings nicht enthalten - also von wegen Bildrechten bei Wettkämpfen. |
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#152
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AW: Hausrecht und Kamera
@Zuni: Da die WTTV-WO die um WTTV-Spezifisches ergänzte DTTB-WO ist, kann das nicht so sein, wie du schreibst.
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#153
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AW: Hausrecht und Kamera
Dann vergleiche mal bitte:
http://www.tischtennis.de/media/down...sDTTB_1908.pdf http://wttv.de/download/info%20und%20regularien/wo.pdf Teil B 1.2 "Der Spieler erklärt [...]" Hier fehlt so wie ich das sehe eindeutig die Einverständniserklärung für die Bildrechte, welche im übrigen auch beim DTTB offensichtlich nur zweckgebunden ist - nämlich "im Zusammenhang mit der Berichterstattung". |
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#154
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AW: Hausrecht und Kamera
Oha - da liegt dann wohl ein redaktioneller Fehler auf WTTV-Seite vor (zuständige Stelle ist informiert); die DTTB-WO gilt natürlich dennoch im WTTV.
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#155
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AW: Hausrecht und Kamera
Auch wenn solche Verbandsalleingänge laut DTTB-WO A1 ausgeschlossen sind, dürfte das Weglassen dieser Passage bewusst gemacht worden sein. Diese Passage verstößt aus meiner Sicht gegen geltendes Recht.
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#156
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AW: Hausrecht und Kamera
Nein, nach Auskunft der "zuständigen Stelle" ist einfach ein Fehler passiert, da eine Änderung übersehen worden sein muss.
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#157
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AW: Hausrecht und Kamera
Hm, welche Änderung, die übersehen wurde, kann dazu führen, dass eine Uraltpassage weggelassen wird
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#158
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AW: Hausrecht und Kamera
Das ganze wurde schon einige Seiten vorher diskutiert: Selbst wenn das nachträgtlich wieder in die WTTV-WO eingefügt werden sollte ist die Passage schlichtweg rechtlich ungültig. Jegliche Vergabe von Bildrechten kann nachträglich wiederrufen werden, wobei der betroffenen Person hierdurch keine Nachteile entstehen dürfen - wie z.B. der Entzug der Spielberechtigung. --> Besagte Passage ist rechtlich gesehen eh irrelevant !
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#159
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
Ist nicht die einzige Passage, die an dieser Stelle in der WTTV-Darstellung der DTTB-WO fehlt. Dieser Teil: sein Einverständnis, dass das Einlegen von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des DTTB Disziplinarorgans „AntiDoping“ – unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs – nur beim Deutschen Sportschieds gericht (§ 45 DIS – SportSchO) möglich ist. fehlt in der Darstellung des WTTV ebenso. Rechtlich für mich jedenfalls auch sehr bedenklich. Datenschutzrechtlich ebenso bedenklich bzw nicht haltbar ist auch dieser Teil: sein Einverständnis, dass seine Ergebnisse von offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 veröffentlicht und in jeglicher Form ausgewertet werden. IMHO gehören diese Punkte unbedingt geändert und zwar so, dass sie mit der Gesetzgebung in Einklang gebracht werden! |
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#160
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
Darüber hinaus, es gibt offensichtlich keine Urteile, die die Position deren, die nicht gefilmt werden wollen, unterstützen, sonst hätten wir hier längst diese Urteile gesehen. Also, Brett13, auch wenn es dir peinlich peinlich ist, auf Video aufgenommen zu werden, kannst du nichts dagegen tun. Lerne es einfach zu genießen, Tischtennis muss nicht schön sein. |
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