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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#171
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AW: Hausrecht und Kamera
Witzbold
![]() Lies mal selbst was du nachfolgend geschrieben hast und vergleiche es mit dem was ich als Scharlatanerie bezeichene ![]() Zitat:
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#172
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
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#173
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AW: Hausrecht und Kamera
Das ist unerheblich so lange das Spiel keine sonderliche Bedeutung hat.
Die Frage die man sich hier stellen muss ist der Spieler mehr oder weniger nur Beiwerk des Bildes / des Videos und wäre es egal, wenn er garnicht auf dem Bild / Video abgebildet wäre ? Bei der Videoaufnahme eines Tischtennisspiels ist dies für die beteiligten Spieler zu verneinen, weshalb die pauschalen Regeln für Aufnahmen von Massenveranstaltungen oder generell Sportveranstaltungen nicht gelten, da besagte Person offensichtlich im Mittelpunkt der Bilder ist. Er kann also auf die Rechte am eigenen Bild bestehen so lange kein anderer Ausnahmefall zu tragen kommt ("relative Person der Zeigeschichte" etc....)... |
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#174
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
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#175
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AW: Hausrecht und Kamera
Hier noch ein Link für Mighty
![]() http://www.medienrecht-urheberrecht....d-personenfoto "Grundsatz: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen." |
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#176
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AW: Hausrecht und Kamera
Du versuchst dich heraus zu reden Mighty. Als Hauptbestandteil des SPiels steht er mit im MIttelpunkt der Aufnahme ! Im gegensatz zu irgendeinem Zuschauer der nur 1-2 mal im Bild ist oder einem Teilnehmer einer Demo ist er nämlich definitv NICHT beliebig austauschbar und kann damit generell über das Recht an seinem eigenen Bild selbst bestimmen.
Google einfach mal nach "Recht am eigenen Bild" und "öffentliche Veranstaltungen" etc. Da gehen 99% aller Aussagen in diese Richtung. |
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#177
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
![]() Hier mal die zwei wesentlichen Dinge aus meinem letzten Link: "Grundsatz: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen. Fazit: Personenfotos liegen in einem rechtlichen Minenfeld. Einfach abdrücken und veröffentlichen, kann problematisch und vor allem teuer werden. Denn grundsätzlich kann jeder Einzelne selbst bestimmen, ob und welche Abbildungen von ihm in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Nur ausnahmsweise ist daher eine zustimmungsfreie Nutzung von Personenfotos zulässig. Im Zweifel also eine Einwilligung von der abgebildeten Person einholen oder, wenn dies nicht möglich ist, ein anderes Foto verwenden." Geändert von User 17544 (13.01.2014 um 14:22 Uhr) |
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#178
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
Du kannst doch nicht einen Satz herausschneiden und ihn als uneingeschränkt anwendbar verkaufen.Noch mal, es steht zwar im § 22 "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden", aber gleich im § 23 "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:...". |
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#179
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AW: Hausrecht und Kamera
Nee, das ist ein Grundsatz, den auch du beherzigen solltest
![]() Wenn du meinst du kannst dir Gesetze so zurechtbiegen, wie es dir beliebt, dann fotografier' und film' halt alles was dir beim TT vor die Linse kommt und stelle es auf youtube oder sonst wo hin ![]() Den meisten wird es zwar eh am Allerwertesten vorbeigehen, aber wenn du dich so aufdringlich und rechthaberisch dabei verhältst wie hier, wird sicherlich der Eine oder Andere dabei sein, der dich dann eines Besseren belehrt ![]() Ist ja dein Geld, dass dann für Unterlassungserklärungen und Abmahnungen draufgeht. Anwälte kümmern sich gern um solche Dinge. Mit uneinsichtigen Leuten verdienen sie schließlich ihr Geld
Geändert von User 17544 (13.01.2014 um 14:43 Uhr) |
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#180
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
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In der Retrospektive ist jeder allwissend. |
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Du kannst doch nicht einen Satz herausschneiden und ihn als uneingeschränkt anwendbar verkaufen.

