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  #1  
Alt 07.10.2004, 17:13
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Siegmund Freud Siegmund Freud ist offline
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Siegmund Freud ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zulassung von NI-Belägen

Durch die Diskussionen in anderen Threads stellt sich die Frage:

Was muss bei NI-Belägen genehmigt werde?

- Oberflächenbeschaffenheit?
- Oberflächenbeschaffenheit in Kombination mit den darunter befindlichen Noppen?
- sonstiges?
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  #2  
Alt 07.10.2004, 17:46
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Ernst Beutelspacher ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zulassung von NI-Belägen

Du bringst das ganze Gelaber im anderen Thread auf den Punkt. Kompliment!

Und auch, wenn man eigentlich nicht spekulieren sollte, tue ich dies mal. Ich stelle mir das praktisch (natürlich nicht offiziell) so vor:
-Händler überweist die Gebühr und schickt Belag an ITTF
-Irgendjemand dort schaut, ob die Farbe OK ist, spielt ein paar Bälle damit und falls beim spielen nichts allzu aussergewöhnliches passiert, wird der Belag auf die Liste gesetzt :-)

Noppenlänge egal, Oberflächenbeschaffenheit egal. Es kommt nur auf die pünktliche Überweisung der Gebühr an ;-)

Es ist der ITTF egal, wie lang die (innen)Noppen sind. Es ist den Gegnern eines Belages egal, wie lang die Noppen sind.
Nur einigen Geschäftsleuten und BE-Fans ist das nicht egal. Aber auch erst, seitdem die BE verboten wurde...

Naja, vielleicht weiss ja jemand etwas genauer, wie so eine Zulassung abläuft. Allerdings bezweifle ich das.
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  #3  
Alt 08.10.2004, 14:02
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AW: Zulassung von NI-Belägen

was ist "BE"?
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  #4  
Alt 08.10.2004, 15:23
Ernst Beutelspacher Ernst Beutelspacher ist offline
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AW: Zulassung von NI-Belägen

Die "BE" ist eine Variante der Langnoppe "Palio CK531a". Es wurde vom DTTB festgelegt, dass diese Variante nicht zulässig ist.
Da das wohl einige hier nicht ganz verkraften, versuchen sie, andere Beläge in den Schmutz zu ziehen. Es werden hinkende Vergleiche angestellt und Gerüchte gestreut.

Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, als in diesem Forum die Marke Palio heilig war. Jede Kritik wurde wegen "geschäftsschädigendem Verhalten" unterbunden. Wie sich die Zeiten ändern... Und zwar vom einen Extrem ins andere.
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  #5  
Alt 08.10.2004, 17:42
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AW: Zulassung von NI-Belägen

achso...ich wusste nur dass irgendeine palio-noppe verboten wurde, aber ehrlich gesagt geht mir das ziemlich am hintern vorbei weil ich mit noppen nich viel am hut habe

naja, ich stelle mir das verfahren ungefähr auch so vor wie der ernst! nur wenn es von irgendwoher beschwerden gibt, werden die beläge ausführlich geprüft und dann evetl. verboten.
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  #6  
Alt 08.10.2004, 19:56
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Siegmund Freud Siegmund Freud ist offline
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Siegmund Freud ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zulassung von NI-Belägen

Wieder zum Thema zurück.

Wer kennt die Zulassungskriterien für NI-Beläge?
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  #7  
Alt 08.10.2004, 23:35
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AW: Zulassung von NI-Belägen

Zitat:
Zitat von Siegmund Freud
Wieder zum Thema zurück.

Wer kennt die Zulassungskriterien für NI-Beläge?
Zusätzlich würde mich interessieren, was eine Zulassung genau kostet.

w

P.S.: bitte bitte bitte keine Vermutungen o.ä. hier reinstellen,
ich persönlich würde mich über einen thread freuen, in dem ab sofort
nur Fakten auftauchen, danke!
__________________
Glaube denen, die die Wahrheit suchen, und zweifle an denen, die sie gefunden haben.
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