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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 18.01.2023, 11:00
appelgrenfan appelgrenfan ist offline
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AW: Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?

Manfred, das halte ich für den einzig sinnvollen Weg. Denn in den allerwenigsten Fällen machen das die Vereine mit Absicht, sie sind halt abhängig davon, was an Turnhalle verfügbar ist.

Wir hatten lange eine der am besten fürs Tischtennis geeigneten Hallen weit und breit, manche fanden es gar zu hell. Seit aber vor ein paar Jahren klar entschieden wurde, eine neue Halle zu bauen, passiert in der alten nichts mehr und inzwischen ist es grenzwertig dunkel. Die zuständige Stadtverwaltung unternimmt ignoriert jedenfalls unsere Klagen. Wir können jetzt nur hoffen, dass zur neuen Saison die Halle wirklich fertig wird – und dass sie auch fürs TT geeignete Verhältnisse bietet.
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  #12  
Alt 18.01.2023, 19:22
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?

Zitat:
Zitat von ttarc Beitrag anzeigen
Die DIN bezieht sich nicht nur auf Schulsporthallen, sondern auf jegliche Sporthallen inkl. Beleuchtung etc.
DIN Normen sind leider nicht frei verfügbar sondern werden vom Beuth Verlag relativ teuer vertrieben. Nachdem was man einsehen kann und was du auch zitierst hast, handelt es sich bei der Temperatur um eine Empfehlung.

Die DGUV ist für Lehrer und Schüler relevant, aber nicht für einen Verein.
__________________
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  #13  
Alt 19.01.2023, 15:17
maninblack maninblack ist offline
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maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?

Um die Helligkeit festzustellen braucht es "gerichtsfest" ein geeichtes Lux-Meter-Meßgerät.

Die OSR- Ausrüstung sieht dies nicht vor (Eigenanschaffung) und dann meist ein Multimeter incl. Lux.


In Drei-Feld-Hallen sollte eine Steuerung (250 - 400 - 600 Lux oder ideal 400 - 600 - 1.000 Lux), durch zu- bzw. abschalten, eigentlich Standard sein, leider wurden beim Bau einiger Hallen hier "Kostenreduzierungen" vorgenommen.

Vereine sollten auf die Betreiber (Kreis, Stadt, Gemeinde) zugehen und einen Austausch auf LED "anregen" (kommen selbst nicht darauf).

Zum einem eine Energie- und damit Kostenersparnis von ca. 60%, die Anschaffungskosten der Leuchtmittel sind im Verhältnis zu den Anfangsjahren deutlich gesunken.

Da die "Lichtausbeute" deutlich besser wird als der "Ist-Stand", eine Überlegung wert.


Da ich gerne aus der Praxis berichte:

Info an unsere Stadt - Kosten für 56 LED-Röhren unter 10.- €/St. - Austausch übernehmen wir (Bauamt hat Kenntnis über die Qualifikantionen).

Stadt verbucht es unter Vereinsförderung und Klimaschutz.

Nach Ortstermin, wurde beschlossen, nicht nur unsere Halle sonderen, alle städtischen Dorfgemeinschaftshäuser (10x - mit Räumen von 100 - 250m²) umzurüsten (Leuchtstoffröhren).

Da unsere Halle (21 x10m) bereits über ein "Stufensystem" verfügt, reicht 1/3 der neuen LED Beleuchtung für nahezu alle Sportarten, beim TT nehmen wir 3/3, da die gleiche Ausleuchtung über die gesamte Halle so gewährleistet.

Habe mir den "Spaß" gemacht und der Stadt eine "fiktive Rechnung" für den Austausch [2 1/2 Std. Arbeitszeit mit 2 Person, incl. Auf- und Abbau Rollgerüst zu stellen - die 4x 28 Sicherungsschrauben (Ballschutz) war der Hauptzeitfahktor], um zu zeigen "wie effektiv" der Bauhof arbeitet (Stundenzettel).

Unser Verein trägt die Energie Kosten (auch Öl), der Halle, somit eine win - win Situation.

Da viele Vereine nach dem Jahresabschluss 2022 sehen was "unterm Strich" die Energiekostensteigerung (Strom - Gas - Heizöl - usw.) gekostet hat, werden einige zu ähnlichen Massnahmen greifen.

a) Investitionen in Beleuchtung - Heizung (geht nicht von heute auf morgen)
oder
b) auf mind. Einstellungen Heizung und extrem - Ausschalten von warmen Wasser

Wir haben der Stadt ein Konzept für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach unterbreitet, incl. Klimatisierung der Halle und Erwärmung unseres "Erfrischungsbeckens" (25m x 12,5m) mit ca. 500m³.

Interesse ist zumindest geweckt.
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  #14  
Alt 05.08.2023, 11:10
Frawie Frawie ist gerade online
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AW: Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?

Zitat:
Zitat von jo2000 Beitrag anzeigen
Wenn ihr nicht antretet, dann habt ihr das Spiel verloren.

Ihr müsst antreten und unter Protest spielen.
Wo ist denn die Regelung zum Thema "Einlegen von Protest" in Verbindung mit "nicht antreten" zu finden? In der WO A19 steht dazu nichts.

Hintergrund:
Unsere 1. Mannschaft hatte in der abgelaufenen Saison Protest wegen eines extrem glatten Hallenbodens eingelegt, aber trotzdem gespielt. Der Protest wurde dann abgewiesen, eben weil man angetreten ist.

Diese Handhabung hatte mich überrascht, weil mir aus dem Forum die oben zitierten Aussagen bekannt waren. Nach Aussagen erfahrener Spieler ist diese Handhabung im Bereich des TTVB (Brandenburg) aber übliche Praxis.

Kann es Unterschiede aufgrund des Protestgrundes geben? Wenn man aus Angst vor Verletzungen Protest einlegt, dann aber doch spielt, ist das ja schon ein Widerspruch.
__________________
It ain't mean a thing if it ain't got that swing.
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  #15  
Alt 17.08.2023, 12:31
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masl83 masl83 ist offline
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AW: Halle zu dunkel - Spielverpflichtung?

Ein Antreten ist ja kein Grund einen Protest nicht zu bearbeiten. Dagegen musst du Widerspruch beim Schiedsgericht einlegen. So etwas wird ziemlich sicher kassiert. In meinen Augen habt ihr euch genau richtig verhalten.
Allerdings ist mir keine Regel bekannt, die auf unterer Ebene die "Rutschfestigkeit" eines Bodens beschreibt.

Man kann nur unter Protest antreten. Wenn du nicht antrittst, wird das Spiel normalerweise automatisch gegen euch gewertet, weil ich das Spiel nicht begonnen bzw. abgebrochen habt. Dieser Verstoß ist sicher höhere zu werten, als ein äusserer Zustand, der das Spielen nur unter erschwerten Bedingungen ermöglicht.

Wenn das in Brandenburg so gemacht wird, würde ich das als ein nicht richtiges Vorgehen sehen.

Geändert von masl83 (17.08.2023 um 13:25 Uhr)
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