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Sonderstartrecht nach der WO 2025/26
Lt. WO Abschnitt F, 3.4.5 können in den Spieljahren 2025/26 Vereine, die in den jeweils von Sechser- auf Vierermannschaften umgestellten Spielklassen mehr als eine Mannschaft gemeldet haben, für je 2 Sechsermannschaften jeweils eine Zusätzliche Mannschaft melden und für diese Mannschaft ein Sonderstartrecht in der unteren Spielklasse oder einer tieferen Spielklasse beantragen. Über die Einstufung in die Spielklassen entscheidet der zuständige Sportausschuss. Aber was bedeutet das. Alle Spielklassen sind voll oder mit 11 Mannschaften aufgestellt. Also werden sich vermutlich wegen der Spielstärken die meißten Mannschaften in den 4 Bezirksligen zusätzlich ansiedeln. Für die Bezirksliga Nord wären das Mühlhausen, TTC Weinheim, Käfertal und WW. Bedeutet 10 plus 4 Mannschaften, oder 13 und ggf. noch eine in die Bezirksklasse. Die Frage ist, ob die abgelaufene Saison zählt, also der Aufsteiger nicht zusätzlich zählt und ggf. der Absteiger auch nicht. Kleinsteinbach, Grünwettersbach, Ettlingen, WW, TTC Weinheim, Niklashausen, Odenheim usw. müssen viele Spieler unterbringen. Aus diesem Grunde denke ich, dass diesmal mehr Spieler wechseln werden als sonst.
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[Keinen Spieler für den Tischtennissport verlieren] Anträge Beirat: Sonderstartrecht Kreis 4er | Mephisto | Hessischer TTV | 11 | 10.04.2024 14:21 |
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