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  #6511  
Alt 16.04.2025, 01:50
HansWurst123 HansWurst123 ist offline
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AW: Russland - Ukraine - NATO Konflikt

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Da gibt es ein kleines Dilemma. In den Menschenrechten ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung enthalten. Wir haben zum einen die Menschenrechte ratifiziert und haben zum andere das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz.

Ein Zurückführen von Ukrainern die dort zum Kriegsdienst gezwungen werden, ist nicht einfach damit in Übereinklang zu bekommen.
Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen steht einer Auslieferung nicht entgegen, wenn das Heimatland * hier: Ukraine * völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird und ein Kriegsdienstverweigerungsrecht deshalb nicht gewährleistet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Beschl. v. 16.01.2025, Az. 4 ARs 11/24).

Der Senat kommt sodann nach ausführlicher Prüfung zum Ergebnis: Weder dem GG noch der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) sei "eine uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Kriegsdienstverweigerungsrechts auch im Verteidigungsfall" zu entnehmen.

Schließlich seien Grundrechtsverkürzungen im Verteidigungsfall, insbesondere auch in Bezug auf die Gewissensfreiheit, der deutschen Verfassungsordnung nicht fremd, sondern gar in ihr angelegt. In existenziellen Staatskrisen * wie einem völkerrechtswidrigen Angriff mit Waffengewalt * sei eine Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts trotz der sehr hohen Bedeutung von Art. 4 Abs. 3 GG auch in Deutschland "prinzipiell nicht undenkbar", betont der 4. Strafsenat. Folglich sei das Kriegsdienstverweigerungsrecht nicht als ein unabdingbarer Grundsatz der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung zu begreifen.

Geändert von HansWurst123 (16.04.2025 um 01:53 Uhr)
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  #6512  
Alt 16.04.2025, 07:07
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Zitat von Glücksball Beitrag anzeigen
Das kommt nach dem Angriff der AfD alles in Ordnung.
Vielleicht schafft es aber auch die Taurus - Lieferung.
Wie wir wissen, hat die AfD damit nichts zu tun
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  #6513  
Alt 16.04.2025, 07:08
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Zitat:
Zitat von Kyuss Beitrag anzeigen
Grundgesetz und Menschenrechte sidn AFDlern herzlich egal !
Saarländer scheinen Rechte der Restdeutschen auch herzlich egal zu sein, wenn man so liest, was du wieder mal verzapfst, nicht wahr?
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  #6514  
Alt 16.04.2025, 07:11
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Zitat von radeberger Beitrag anzeigen
Ja die gibt es, 5580 um genau zu sein, auch wenn man uns jetzt nicht beunruhigen will
5580 Taurus gibt es? Das ist mal ein Pfund!
Haben wir auch soviel deutsche Soldaten, die diese steuern können?
Oder müssen wir hier wieder unzählige Millionen in die Ausbildung von Ukrainer rein pulvern, damit die dann was pulverisieren können?
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  #6515  
Alt 16.04.2025, 08:41
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Zitat von Frei statt Bayern Beitrag anzeigen
Saarländer scheinen Rechte der Restdeutschen auch herzlich egal zu sein, wenn man so liest, was du wieder mal verzapfst, nicht wahr?

Was genau hat es mit den "Restdeutschen" zu tun und welches Recht soll mir von denen egal sein, wenn ich das Grundgesetz verteidige, ja nur erwähne, scheint ja ein wunder Punkt getroffen zu sein.
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  #6516  
Alt 16.04.2025, 08:52
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Zitat von Kyuss Beitrag anzeigen
Was genau hat es mit den "Restdeutschen" zu tun und welches Recht soll mir von denen egal sein, wenn ich das Grundgesetz verteidige, ja nur erwähne, scheint ja ein wunder Punkt getroffen zu sein.
Es war klar, dass du wieder mal gar nichts verstehst!
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  #6517  
Alt 16.04.2025, 11:46
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Zitat:
Zitat von Kyuss Beitrag anzeigen
Was genau hat es mit den "Restdeutschen" zu tun und welches Recht soll mir von denen egal sein, wenn ich das Grundgesetz verteidige, ja nur erwähne, scheint ja ein wunder Punkt getroffen zu sein.
Du verteidigst das Grundgesetz überhaupt nicht, weil das Grundgesetz explizit die Einschränkung von Grundrechten in einem bestimmten Kontext z.B. Katastrophenfall, Kriegsfall, usw. vorsieht.

Die Einschränkung von Grundrechten ist ganz eindeutig im Artikel 19 des Grundgesetzes geregelt
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  #6518  
Alt 16.04.2025, 11:49
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Es können laut Grundgesetz im Kriegsfall übrigens auch Frauen zu nicht-militärischen Zwecken in Deutschland eingezogen werden. Warum kann man das ukrainischen Männern nicht zumuten?

(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
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  #6519  
Alt 16.04.2025, 11:52
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Der Kyuss scheint also entweder das Grundgesetz nicht verstanden zu haben oder lehnt dieses ab...
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  #6520  
Alt 16.04.2025, 12:18
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Cousin Eddie Cousin Eddie ist offline
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Bei Corona hatte er zumindest keine Probleme mit der Einschränkung von Grundrechten. Da konnte es ihm nicht weit genug gehen.
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Das Scheißhaus war voll!
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