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  #22801  
Alt 03.08.2025, 14:41
HansWurst123 HansWurst123 ist offline
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AW: Politik - der Thread für politisch Interessierte (ab Dezember 2021)

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Da Bildung Ländersache Sache ist, gibt es davon 16 verschiedene in Deutschland. Auf welches beziehst du dich und was steht denn konkret zu dem Thema drin?

Ich vermute, dass unterm Strich wenig mehr als die Verantwortung über Teilnahme des Kinder am Unterricht ( also der Schulpflicht) konkret durch das jeweilige Gesetz verbindlich gesichert ist.
Natürlich kann da die Schule wegen einer drohenden Kindeswohlgefährdung das Jugendamt einschalten. Wird eben nur nicht gemacht, weil das eben mehr Arbeit bedeutet als die Leute einfach durchzuschleifen - vorallem wenn bei dem Schultyp man sowieso nicht sitzenbleiben kann. Geht das Kind eben ohne Schulabschluss ab.

Übrigens ist nicht die Nachmittagsbetreuung - gibt ja auch kein Fachkräftegebot - dafür verantwortlich, dass sie Kinder ihre Hausaufgaben machen, sondern die Eltern.

Geändert von HansWurst123 (03.08.2025 um 14:45 Uhr)
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  #22802  
Alt 03.08.2025, 14:47
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: Politik - der Thread für politisch Interessierte (ab Dezember 2021)

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Natürlich kann da die Schule wegen einer drohenden Kindeswohlgefährdung das Jugendamt einschalten.
Ich glaube nicht, dass das Jugendamt sich für die Hausaufgabenbetreuung oder fürs Vorlesen interessiert. Andere Aspekte wiederum werden wohl nicht übers Schulgesetz geregelt.

Du sprachst aber doch was im Schulgesetz geregelt ist. Also sage doch mal was du konkret meinst.
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  #22803  
Alt 03.08.2025, 15:12
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AW: Politik - der Thread für politisch Interessierte (ab Dezember 2021)

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht, dass das Jugendamt sich für die Hausaufgabenbetreuung oder fürs Vorlesen interessiert. Andere Aspekte wiederum werden wohl nicht übers Schulgesetz geregelt.

Du sprachst aber doch was im Schulgesetz geregelt ist. Also sage doch mal was du konkret meinst.
Was sagt das Schulgesetz hier dazu?

(3) Die Schule soll das Jugendamt unterrichten, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist; in der Regel werden die Eltern vorher angehört. Zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung arbeiten Schule und Jugendamt zusammen. Diese Bestimmung gilt auch für Schulen in freier Trägerschaft

Ab wann kann eine Kindeswohlgefahrdung vorliegen?

Kriterium: Betreuung des Kindes bzw. Jugendlichen

Aspekt: Schulbesuch, Schulmaterialien, Hausaufga-ben, Betreuung bei Berufstätigkeit der Eltern, Hinweise auf
Suchtmittelmissbrauch bei den Eltern, Suchtmittelgebrauch beim Kind / Jugendlichen

Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung:
Kind fehlt häufig unentschuldigt, fehlendes
Arbeitsmaterial, unerledigte Hausaufgaben,
Verschlechterung der Noten, nachmittags
ohne Betreuung, Kind tagsüber / abends
ganz alleine ohne Betreuung, Kind berichtet
detailliert überVerhalten (z.B. unter Alko-hol- oder Medikamenteneinfluss), Eltern
erscheinen nicht zu vereinbarten Terminen.

Quelle: Handreichung für Schulen
Vorgehen bei
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Geändert von HansWurst123 (03.08.2025 um 15:18 Uhr)
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  #22804  
Alt 03.08.2025, 15:24
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AW: Politik - der Thread für politisch Interessierte (ab Dezember 2021)

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Was sagt das Schulgesetz hier dazu?

(3) Die Schule soll das Jugendamt unterrichten, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist; in der Regel werden die Eltern vorher angehört. Zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung arbeiten Schule und Jugendamt zusammen. Diese Bestimmung gilt auch für Schulen in freier Trägerschaft
Wenn ich das jetzt richtig sehe, ist das aber nicht aus einem Schulgesetz sondern aus dem Kinderschutz entnommen. Was du in einzelnen aufführst sind auch Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls, aber eben keine Dinge die das Schulgesetz direkt von den Eltern fordert.

Hier findest du die Schulgesetze zu den jeweiligen Ländern: https://www.kmk.org/dokumentation-st...ulgesetze.html

Wo genau ist jetzt das mit den Hausaufgaben dort gefordert?
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  #22805  
Alt 03.08.2025, 15:34
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Wenn ich das jetzt richtig sehe, ist das aber nicht aus einem Schulgesetz sondern aus dem Kinderschutz entnommen. Was du in einzelnen aufführst sind auch Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls, aber eben keine Dinge die das Schulgesetz direkt von den Eltern fordert.

Hier findest du die Schulgesetze zu den jeweiligen Ländern: https://www.kmk.org/dokumentation-st...ulgesetze.html

Wo genau ist jetzt das mit den Hausaufgaben dort gefordert?
Bist du nicht in der Lage zum Lesen?

Ich habe dir den entsprechenden Passus aus dem Schulgesetz reinkopiert. Da ist auch die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt geregelt. Sonst dürfte ja die Schule aus Datenschutzgründen gar keine Auskunft geben.


§ 85 SchG
Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schul- und Teilnahmepflicht, Informierung des Jugendamtes, verpflichtendes Elterngespräch

(3) Die Schule soll das Jugendamt unterrichten, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist; in der Regel werden die Eltern vorher angehört. Zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung arbeiten Schule und Jugendamt zusammen. Diese Bestimmung gilt auch für Schulen in freier Trägerschaft

4) Nimmt bei einem dringenden Aussprachebedarf kein Elternteil eine Einladung des Klassenlehrers oder Schulleiters zum Gespräch wahr und stellt die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des Schülers fest, kann die weitere Einladung zum Gespräch mit dem Hinweis verbunden werden, dass bei Nichtbefolgen das Jugendamt unterrichtet wird

Natürlich gibt es für die Schulen einen Handlungsleitfaden des Regierungspräsidiums, wie das Schulgesetz zu interpretieren und umzusetzen ist, da dass ja Lehrkräfte und keine Volljuristen sind sowie der Begriff Kindeswohl ja sehr unbestimmt ist.

In dem Handlungsleitfaden - siehe oben - werden die Hausaufgaben natürlich auch genannt.

Da gibt es davor natürlich auch andere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, die davor ausgeschöpft werden müssen.

Geändert von HansWurst123 (03.08.2025 um 15:37 Uhr)
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  #22806  
Alt 03.08.2025, 18:14
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Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Bist du nicht in der Lage zum Lesen?
Durchaus, wenn jemand zum Thema etwas schreibt. Bei dir ist das leider etwas schwierig.




Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
§ 85 SchG
Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schul- und Teilnahmepflicht, Informierung des Jugendamtes, verpflichtendes Elterngespräch

(3) Die Schule soll das Jugendamt unterrichten, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist; in der Regel werden die Eltern vorher angehört. Zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung arbeiten Schule und Jugendamt zusammen. Diese Bestimmung gilt auch für Schulen in freier Trägerschaft

4) Nimmt bei einem dringenden Aussprachebedarf kein Elternteil eine Einladung des Klassenlehrers oder Schulleiters zum Gespräch wahr und stellt die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des Schülers fest, kann die weitere Einladung zum Gespräch mit dem Hinweis verbunden werden, dass bei Nichtbefolgen das Jugendamt unterrichtet wird
Also mit anderen Worten die Anwesenheitspflicht, wie ich ja geschrieben hatte. Von Hausaufgaben steht da nichts.

... und zum dritten mal die Nachfrage: ??? Welches Bundesland??? Die haben wie schon mehrfach geschrieben eben unterschiedliche Gesetze.
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  #22807  
Alt 04.08.2025, 00:16
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Durchaus, wenn jemand zum Thema etwas schreibt. Bei dir ist das leider etwas schwierig.






Also mit anderen Worten die Anwesenheitspflicht, wie ich ja geschrieben hatte. Von Hausaufgaben steht da nichts.

... und zum dritten mal die Nachfrage: ??? Welches Bundesland??? Die haben wie schon mehrfach geschrieben eben unterschiedliche Gesetze.
Natürlich ist das nicht nur die Anwesenheitspflicht. Selbstverständlich sind die Pflichten der Eltern umfassender.

In der "Handreichung für Schulen - Vorgehen bei
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung" des Schulamts Stuttgarts in BW werden auf Seite 11. beim Thema Eckpunkte zur Sicherung der Grundversorgung "Betreuung" ganz klar unerledigte Hausaufgaben als ein Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung genannt.

Beim Thema Betreuung steht da:

Schulbesuch, Schulma-
terialien, Hausaufga-
ben, Betreuung bei
Berufstätigkeit der El-
tern, Hinweise auf
Suchtmittelmissbrauch
bei den Eltern, Suchtmittelgebrauch beim
Kind / Jugendlichen

Anhaltspunkte dafür:

Kind fehlt häufig unentschuldigt, fehlendes
Arbeitsmaterial, unerledigte Hausaufgaben,
Verschlechterung der Noten, nachmittags
ohne Betreuung, Kind tagsüber / abends
ganz alleine ohne Betreuung, Kind berichtet
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  #22808  
Alt 04.08.2025, 05:41
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jimih1981 kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Politik - der Thread für politisch Interessierte (ab Dezember 2021)

Neues aus der Irrenanstalt...
https://youtu.be/e38HxCZK3FY?si=JEV8klap5i1_oZMO
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  #22809  
Alt 04.08.2025, 09:05
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Zitat:
Zitat von jimih1981 Beitrag anzeigen
Stimmt, hätte nicht gedacht, dass du Nius als Irrenanstalt bezeichnest.
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  #22810  
Alt 04.08.2025, 10:52
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jimih1981 kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Politik - der Thread für politisch Interessierte (ab Dezember 2021)

Nee Nius sicherlich nicht. Sondern Leute die sowas propagieren worüber Nius hier berichtet bzw. das kommentiert.

Übrigens ist das ein sehr kluger Artikel:

https://www.nius.de/kommentar/news/r...0-c909df6e1b3c

Geändert von jimih1981 (04.08.2025 um 10:59 Uhr)
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