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#1
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[Info] Die TSG Oberrad hat am 10.5. folgenden Antrag für den Kreistag gestellt - und würde sich über Zustimmung der anderen Frankfurter Vereine freuen 😉.
———- Antrag an den Kreistag Ffm am 17.06.2025 (Frist Einreichung 18.05.2025) Weiterhin Startrecht für Nachwuchs mit TLEI in allen Leistungsklassen bei Kreiseinzelmeisterschaften Damen / Erwachsene Nachwuchsspieler*innen haben weiterhin Startrecht in allen Leistungsklassen der Damen und Erwachsene (ehemals Herren) bei den Kreiseinzelmeisterschaften gemäß ihrem QTTR vom 11.8. Begründung: Der DTTB Bundestag hat 2024 beschlossen, dass mit Beginn der Saison 2025/26 Nachwuchsspieler*innen mit der einer Turnierlizenz für den Erwachsenenspielbetrieb (TLEI) nur noch in der A-Klasse startberechtigt sind. Begründung ist, dass Nachwuchsspieler*innen insbesondere bei den Deutschen Einzelmeisterschaften der Leistungsklassen (Juni Folgejahr) zu große TTR-Leistungssprünge gegenüber dem Ausgangswert (August Vorjahr) vollzogen haben. Selbes gilt für die Qualifikation hierzu bei den Hessischen Einzelmeisterschaften (Mai Folgejahr). Bei den Kreiseinzelmeisterschaften ist die Begründung allerdings nicht zutreffend, da im August/ September der TTR-Leistungswert noch aktuell ist. Die KEM sind eine gute Möglichkeit, für den nachwuchs Erfahrungen gegen Erwachsene zu sammeln. Gleichzeitig hat in den letzten Jahren Nachwuchs wieder für volle Teilnehmendenfelder gesorgt, über 1/3 der TN waren Nachwuchsspieler*innen mit TLEI. Zahlreiche Vereine haben ihren Nachwuchsspieler*innen die TLEI finanziert, um genau die Teilnahmen an KEM/ BEM/ HEM/ DEM zu ermöglichen. Ohne Teilnahmerecht an den KEM unterhalb der A-Klasse (trifft von Spielstärke nur für die wenigsten Jugendlichen zu, die meisten blieben auf der Strecke oder wären komplett überfordert), wäre der Erwerb der TLEI für Nachwuchsspieler*innen sinnlos und die mäßigen Zahlen der TLEI für die Verbände wären weiter rückläufig. Durch Einführung der Turnierlizenz (TLEI) sind die TN-Zahlen bei den KEM hessenweit stark rückläufig, Frankfurt hat (durch den Nachwuchs) die größten TN-Felder im HTTV bei KEM. In anderen Kreisen sind viele Konkurrenzen ausfallgefährdet oder werden zusammengefasst. Durch Wegfall der Jugendlichen in Frankfurt, würde sich der Trend auch dorthin entwickeln. Da sich alle TN der KEM zu den Bezirkseinzelmeisterschaften (Oktober/November nach August QTTR) qualifizieren, würde dann die Weiterqualifikation von der Entscheidung des Bezirk Süd abhängen, ob er Nachwuchs zulässt. Der Bezirk Süd muss dies selbstständig entschieden werden. Dort würden sich dann wegen Qualifikation/ Quote zu den HEM Schwierigkeiten entstehen, wie man damit umginge, wenn Nachwuchsspieler*innen auf einen der 8 Quotenplätze käme bzw. wer dann nachrückt. Das ist aber nicht von Belang für eine Teilnahme bei den KEM. Die WO sieht vor, dass Kreis und Bezirk unabhängig voneinander das für sich entscheiden können. Hier geht es um die Teilnahme bei den KEM. Tabelle Ebene Zeitpunkt LK-Einstufung Qualifiikation Nachwuchs Kreiseinzelmeisterschaften Damen / Erwachsene August/ September (direkt nach QTTR) Gemäß QTTR 11.08. Teilnahme = Quali BEM Empfehlung: Beschluss Abweichung, TN in allen LK startberechtigt Bezirkseinzelmeisterschaften Damen / Erwachsene Oktober/ November (2-3 Monate nach QTTR) Gemäß QTTR 11.08. Letzte 8 (Viertelfinale) zu HEM Bezirk Süd kann Abweichung beschließen, sonst nur A-Klasse Hessische Einzelmeisterschaften Damen / Erwachsene Mai Folgejahr (9 Monate nach QTTR) Gemäß QTTR 11.08 (Vorjahr) Gemäß Quote zu DEM Nur A-Klasse ab 2025/26 Deutsche Einzelmeisterschaften Damen / Erwachsene Juni Folgejahr (10 Monate nach QTTR) Gemäß QTTR 11.08. (Vorjahr) Nur A-Klasse ab 2025/26 ———- https://www.tischtennis.de/fileadmin...Bundesrat_.pdf Abschnitt D - 4.2 Weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen definieren für ihren Zuständigkeitsbereich die Anzahl und die Einteilung der Leistungsklassen. Sie dürfen für weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 die Startberechtigung in verschiedenen Leistungsklassen in den Durchführungsbestimmungen bzw. in den Ausschreibungen einschränken. Die Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen und deren Qualifikationsveranstaltungen werden bei den Damen und bei den Herren in je drei Turnierklassen ausgetragen. Deren Q-TTR-Obergrenzen sind durch folgende Q-TTR-Werte (jeweils einschließlich der Obergrenze) definiert: * Herren A: 2000 * Herren B: 1800 * Herren C: 1600 * Damen A: 1700 * Damen B: 1500 * Damen C: 1300 Für die Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen und deren Qualifikationsveranstaltungen einer Spielzeit gilt der Q-TTR-Wert vom 11. Mai der vorangehenden Spielzeit und für die Mitgliedsverbände Berlin (BeTTV), Sachsen (SäTTV) und Schleswig-Holstein (TTVSH) gilt der Q-TTR-Wert vom 11. August der aktuellen Spielzeit. Spieler ohne vergleichbaren Q-TTR-Wert sind nicht startberechtigt. Mit Beginn der Qualifikationsveranstaltungen der Saison 2025/2026 gilt zudem: Spieler der Altersgruppe Nachwuchs mit einer Turnierlizenz für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb (TLEI) sind bei den Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen und evtl. Qualifikationsveranstaltungen hierzu nur in der A-Klasse startberechtigt. Als Zusatz noch die Einschränkung aus Abschnitt A - 13.2 Abweichungen 13.2.1 Für * weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben gemäß WO A 11.1 in ihrer untersten Gliederung gemäß WO A 1.2, * alle nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.4 dürfen die Verbände verbandseinheitliche Abweichungen vom Grundsatz beschließen |
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#2
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Zitat:
Der Antrag wurde vom Antragsteller auf dem Kreistag zurückgezogen bei genauer Erläuterung von Ausgangslage, Antragsbegehren, ehemaliger und aktueller Rechtslage sowie Umsetzung. Laut WO nach DTTB-Bundestag hätte jeweilige Gliederung (die nicht Qualiebene zu DEM A-E ist), eigenständig Beschluss fassen müssen, dass Jugendliche auch außerhalb der A-Klasse antreten dürfen.Auf dieser Basis ist der Antrag entstanden. Der HTTV hat auf dem Beirat Ende März nachgesteuert mit einem Beschluss für alle Bezirke und Kreise hessenweit. Bei KEM auch Start in anderen LK außer A möglich, bei BEM nicht. Der Kreis entscheidet.Dadurch wurde Antrag für die Kreisebene hinfällig. Abwägung von Pro- und Contra-Argumenten wie z.B. gute Erfahrungen Nachwuchs bei Erwachsenen versus Erwachsene lieber unter sich, Gefährdung Felder KEM bei Ausschluss Nachwuchs bei LK B-E (bei allgemeinen Rückgang nach Einführung Turnierlizenz). Gerechtigkeitsdiskussion TTR-Entwicklung Nachwuchs nach Zeiträumen abgewogen (QTTR 11.8., KEM Aug./Sep., BEM Okt./Nov, HEM Mrz.-Mai, DEM Juni). In Ffm wird der Nachwuchs gemäß seinem QTTR vom 11.8. weiter in allen LK spielen dürfen. Eine Weiterqualifikation zu den BEM ist nur in der A-Klasse möglich. Der Kreis Ffm möchte weiter große TN-Felder bei den KEM und die meisten TN im HTTV erhalten.
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#3
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AW: [Antrag Kreistag] Startrecht Nachwuchs KEM D/H in LK
Kleine Anmerkung:
Ranglistenbezug für die KEM ist der Mai-QTTR, obwohl der August-Wert "näher liegt". Ich hatte mal nachgefragt, warum das so sei. Als Antwort kam, dass es Deutschlandweit einheitlich sein soll, da in anderen Regionen die KEM früher sind. |
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#4
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AW: [Antrag Kreistag] Startrecht Nachwuchs KEM D/H in LK
Wenn es Qualifikationen zu den DEM der Leistungsklassen sind, dann macht es schon Sinn, dass es ein einheitliches Datum ist, und in manchen Verbänden geht es eben bereits vor dem September mit den ersten Qualifikationsveranstaltungen los.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
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#5
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Zitat:
Aber so steht es jetzt tatsächlich in der WO des HTTV bei D 1.4 ... Bei allen TTR-bezogenen Konkurrenzen muss der Stichtag der für die Turnierklasseneinteilung verwendeten Q-TTRL in der Ausschreibung bekanntgegeben werden. Dieser Stichtag ist * der 11. Februar für Veranstaltungen, die im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai beginnen, * der 11. Mai für Veranstaltungen, die im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. August beginnen, * der 11. August für Veranstaltungen, die im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember beginnen, * der 11. Dezember für Veranstaltungen, die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum letzten Tag im Februar beginnen. Grundsätzlich wird derselbe Stichtag auch für Setzungen und Auslosungen verwendet. Der DTTB und die Verbände dürfen die Verwendung einer Q-TTRL mit einem späteren Stichtag für Setzungen und Auslosungen zulassen. Darauf ist in der Ausschreibung des jeweiligen Turniers hinzuweisen. Für die Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen und deren Qualifikationsveranstaltungen einer Spielzeit gilt der Q-TTR-Wert vom 11. Mai der vorangehenden Spielzeit. |
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#6
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AW: [Antrag Kreistag] Startrecht Nachwuchs KEM D/H in LK
Vielleicht habe ich da etwas verpasst, aber wo wurde diskutiert, dass Frauen und Mädchen jetzt bei allen Herrenkonkurrenzen teilnehmen dürfen, bei KEM usw. Was ist der Sinn dahinter und wann dürfen Männer bei den Frauen teilnehmen???
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#7
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AW: [Antrag Kreistag] Startrecht Nachwuchs KEM D/H in LK
Hallo Turboprinz,
hier in diesem Thread geht es darum, inwieweit Nachwuchsspieler bei Kreismeisterschaften starten dürfen. Deine Frage wurde auf Bundesebene entschieden. Vielleicht hilft dir dieser Link weiter: https://www.tischtennis.de/news/offe...re-regeln.html |
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#8
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AW: [Antrag Kreistag] Startrecht Nachwuchs KEM D/H in LK
Ok, dann wurde es aber falsch umgesetzt!? Bei den KEM gab es Frauen, die bei den Frauen und in der offenen Klasse teilgenommen haben, das wäre ja dann nicht erlaubt?
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Laut WO nach DTTB-Bundestag hätte jeweilige Gliederung (die nicht Qualiebene zu DEM A-E ist), eigenständig Beschluss fassen müssen, dass Jugendliche auch außerhalb der A-Klasse antreten dürfen.
