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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#11
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AW: Kontrolle Mitgliedschaft i.V.m. Spielberechtigung
....und da soll nochmal jemand sagen TT Spieler sind humorbefreit
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#12
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AW: Kontrolle Mitgliedschaft i.V.m. Spielberechtigung
Naja, insgesamt finde ich die Thematik wie von Mephisto aufgebracht, nicht ganz uninteressant und berechtigt. Aber vielleicht kann es ein wenig Auflockerung gebrauchen. Ein bisschen weniger deutsch kann man ja im Umgang damit sein. Muss aber nicht.
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#13
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AW: Kontrolle Mitgliedschaft i.V.m. Spielberechtigung
Zitat:
![]() Grundsätzlich hast du Recht. Insbesondere bei der Vereinszugehörigkeit von Bezahlspielern und ausländischen Spielern wird doch eh besch.... bis der Arzt kommt. Auf der anderen Seite... was würde es ändern wenn derjenige nicht im Verein ist ? Harry Kane hat bestimmt auch nen Mitgliedsausweis zum Studententarif :-) |
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#14
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AW: Kontrolle Mitgliedschaft i.V.m. Spielberechtigung
Ich sehe 3 Probleme
1. Ein Verein müsste sich beim SL melden und den Verdacht äußern. Das wird d Vereiner aus vielen Gründen in 99% der Fälle nicht machen. - Chancen auf Erfolg sehr gering. - Man könnte einen schlechten Ruf bekommen besonders, wenn sich die Anschuldigungen als falsch darstellen. usw 2. Der SL müßte diesen Fällen dann immer nachgehen....Das ist zeitlich schwierig und wie gesagt die Beweismittel sinnvoll zu bekommen ist schwierig Und wenn ich als "tricksender" Verein wüßte, dass der SL dem immer nachgeht(nachgehen muss/will) würde ich den mit Verdächtigungen zu sche...schütten und behaupten (den Verdacht äußern), dass alle Spieler der Liga keine Mitglieder sind. Bitte alle 200 überprüfen. (Anekdote am Rande...ich hab das mal auf einem 4er Team Einladungsturnier, als mein Mitspieler beschuldigt wurde unter falschem Namen zu spielen-was bei der Turnierart mit freien Meldungen völlig sinnfrei war-gemacht. Ein Gegner den der geschlagen hat behauptet Das nicht Thomas Müller (Name geändert) sondern das müste ein ganz anderer sehr guter Spieler sein...Darauf verlangte der Turnierleiter den Ausweis...übrigens ein Verein der mich gut kannte, weil ich da als Trainer tätig war-da hätte mein Wort genügen müssen....also Ausweis vorgezeigt: Thomas Müller. Ich hab ihn dann gefragt was das soll...er meinte dann, wenn jemand so einen Verdacht äußert müsse er dem nachgehen...da meinte ich: Ach so..guck mal die vier da vorne . Ich habe den Verdacht, die spielen alle unter falschem Namen. Bitte gehe dem nach und prüfe alle Ausweise....ich habe den Verdacht alle hier in der Halle spielen unter falschem Namen...bitte gehe dem nach-ist ja deine Pflicht- und prüfe alle Ausweise. Ich hol schonmal meinen Ausweis , denn ich hab den Verdacht ich bin auch nicht ich......das Gesicht hättest du sehen müssen...habe dann aber auf die Ausweiskontrolle aller "Verdächtigen" verzichtet )Was ich damit sagen will. Das ganze geht dann nach hinten los weil dann muss man wirklich am Ende alle in der Liga kontrollieren wenn man so argumentiert. 3. Die Überprüfbarkeit. Was will man als Kriterium nehmen um die Mitgliedschaft zu beweisen. Kann man doch alles manipulieren. Die Mitgliederliste aus dem PC eben um den einen Spieler ergänzen mit dem Datum des Beitritts. Kontoauszüge? Dann geb ich dem statt 500 Euro 600 auf die Hand und lasse ihn 100 Euro als Beitrag zurück überweisen. Oder schreibe ne Barquittung oder sage der ist Mitglied und ist mit seiner Beitragszahlung im Rückstand. Aber erst nach 6 Monaten schreiben wir eine Mahnung. usw...abgesehen davon, dass es rechtlich auf wackligen Füssen steht sowas zu verlangen aus Datenschutz. ich will es mal an einem hier genannte Beispiel klar machen. Jemand kündigt zum 31.12. die Mitgliedschaft und der Verein meldet ihn zur RR trotzdem. Wie willste das (außer durch die Aussage und Schriftstücke die der Spieler liefert ) beweisen. Beiträge werden immer Mitte des Quartals abgebucht. Zuletzt 15.11. abgebucht alles ok. Nächste wäre am 15.2....bischen spät...für die Entscheidung über die Aufstellung. Und....dann buch ich als Verein am 15.2. nochmal ab und zeige den Kontoauszug vor. Alles ok. (Den mit der Rücklastschrift am 10 Tage später leg ich natürlich nicht vor) Fazit: Der Nachweis ist schwierig bzw die "Beweise" leicht zu erbringen. Man macht sich als Verein Stress und Ärger und am Ende kommt nichts zählbares bei raus. Und man macht dem SL (meist ja ehrenamtliche) viel unnütze Arbeit ohne das was bei raus kommt. Ich habe übrigens auch schon so Fälle erlebt. Da wurde jemand (HObbyspieler) an 1 gemeldet, der viel zu schlecht war. Der hat dann in den wichtigen 3 Spielen gegen den Abstieg an eins gespielt und alles verloren aber damit konnte der eigentliche Brett 2 Spieler da in der Mitte Punkten und Brett 4 dann unten und der 6er der normal auch keinen machte war raus-lieber oben 0-2 also unten 0-2. Und man hat Ihn mit Brett 6 ins Doppel 2 gestellt und Doppel 3 stark gemacht. Machte 2-3 Punkte je Spiel unterschied in knappen Abstiegsspielen die 50-50 waren ne gute Sache. Und da er 3 mal gespielt hat konnte er auch in der Relegation mitwirken und da das gleiche bewirken.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (20.02.2026 um 00:49 Uhr) |
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#15
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AW: Kontrolle Mitgliedschaft i.V.m. Spielberechtigung
Zitat:
Wie geschildert dann zahlt man denen eben den Beitrag oben drauf aus und bekommt ihn offiziell als Beitrag zurück (ähnlich wurde das früher - vielleicht immer noch- bei "Übungsleitern" gemacht wegen Zuschüssen)
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#16
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AW: Kontrolle Mitgliedschaft i.V.m. Spielberechtigung
Ich verstehe die Diskussion nicht so ganz. In der WO ist in den Abschnitten B 1.2 und I 5.2 klar geregelt, wie die Identität eines Spielers überprüft werden kann. Das Problem ist IMHO nicht ein unzureichendes Regelwerk, sondern die Nichtanwendung der vorhandenen Regeln, auch durch die Verbände. Deshalb ist auch die hier mehrfach geäusserte Nachfrage beim Spielleiter nicht der richtige Weg. Wenn der Identitätsnachweis einen hinreichenden Verdacht ergibt (oder dieser verweigert wird), dann ist vom Verein der zuständige Spruchausschuß per Einleitung eines SA-Verfahrens einzuschalten. Die werden sich nicht freuen das klären zu müssen, werden aber sicher aktiv werden.
Gruß Uli |
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#17
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AW: Kontrolle Mitgliedschaft i.V.m. Spielberechtigung
Im Golf gibt es so eine Plastikkarte (Kreditkartenformat), wo man halt den Chip auslesen kann. Die Daten dazu sind zentral beim deutschen Golfverband hinterlegt, ich wüsste also so aus dem Stegreif nicht wie man das fälschen könnte.
Dafür kostet die Karte inklusive der Handicapverwaltung (Äquivalent zu TTR), Altersnachweis (Junior? Erwachsener? Senior?) und Vereinszugehörigkeit (Vollmitglied? Teilzeithacker?) dann halt auch 70 Euro im Jahr. Das zahlt jeder Verein also an den Verband und schlägt seinen Mitgliedern dann gerne auch nochmal was drauf für die Arbeit, so dass es auch mal schlanke 100 Euro sein können. Angesichts der vierstelligen Mitgliedsbeiträge in einem Golfclub ist das natürlich leichter vermittelbar als es im Tischtennis der Fall wäre. Aber auch wenn man nicht die "Luxuslösung" möchte, so wäre mit etwas IT Knowhow und Innovationswillen auch für kleineres Geld einiges möglich. Leider sind wir im TT diesbezüglich nicht so gut aufgestellt. |
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#18
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AW: Kontrolle Mitgliedschaft i.V.m. Spielberechtigung
Grundsätzlich liegt eine Lösung im Abgleich von Meldedaten zwischen Landessportverbänden und dem jeweiligen Tischtennisverband. Ich habe kürzlich gerüchteweise gehört, dass dies in Bayern ab sofort auch gemacht werden soll. Der Verein muss ja jedes Mitglied am Jahresbeginn beim Landessportverband melden. Und schon aus eigenem Interesse (Versicherungsschutz, Fördermittel) sollte er hier gewissenhaft vorgehen. Da pro gemeldeter Person nicht unbeträchtliche Kosten anfallen, wird er im Normalfall darauf achten, dass er auf diesen nicht sitzen bleibt. Aber auch beitragsfreie Mitgliedschaften sind sicherlich statthaft.
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Stopp dem Windelmüll! |
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#19
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AW: Kontrolle Mitgliedschaft i.V.m. Spielberechtigung
Ich finde der DTTB behandelt dieses Thema viel zu stiefmütterlich! Bei der Turnierlizenz war auch ein Hauptargument Versicherungsschutz. Und im normalen Ligabetrieb ist es aktuell eher Zufall, ob jemand Vereinsmitglied ist oder nicht.
Ich erwarte schon, dass ein Spielleiter bei Verdacht reagiert! Ein Nachweis einzuholen ist kein Hexenwerk. Ansonsten sind die Korrekten wieder die Dummen! Früher haben sich Spielleiter noch Spiele in „ihren“ Ligen angeschaut, gerade wenn Brisanz im Spiel war. Sie kannten ihre Pappenheimer! |
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#20
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AW: Kontrolle Mitgliedschaft i.V.m. Spielberechtigung
Hier gab es vor Jahren sogar mal den Fall, dass ein Verein überhaupt nicht beim BLSV gemeldet war und Liga gespielt hat inclusive mehrerer Aufstiege.
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Stopp dem Windelmüll! |
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