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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 05.04.2005, 15:54
Ryker Ryker ist offline
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Ryker ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: rechtliches zum Schwimmen

Zitat:
Zitat von Robo
Diese Regel gilt halt nur speziell fürs Schwimmen.
Ich weiss nicht wirklich ob beim Fussball mehr passieren kann als beim Schwimmen. Mit Brüchen oder anderen Verletzungen muss man rechnen, klar. Aber dabei kann dir normal keiner ums Leben kommen, wobei die Wahrscheinlichkeit des Ertrinkens halt gegeben sein kann.
Ok, was für Lehrer gilt oder von der Stadt organisierte Aktivitäten gilt, muss für einen Mannschaftsausflug noch lange nicht gelten. Wenn es so ist (kann ja sein, also nichts gegen Dich, Robo), dann ist das wieder eine typische Schwachsinnsregelung. Ich wage die Wette, dass mehr Leute auf dem Weg INS Schwimmbad, als IM Schwimmbad tödlich verunglücken.

Zitat:
Zitat von Fastest115
Glaube nicht das die als Bademeister da arbeiten. Meine Ex Freundin hat das auch gemacht. Das sind nur Bademeisterhelfer..Die Bademeister die verantwortlich sind, müssen solche Scheine haben!!

Deine Kollegen dürfen bestimmt nicht alleine bzw als Gruppe ohne geprüften Bademeister da die Aufsicht übernehmen!
Das mag sein, aber ich will mit meinen TT-Spielern ja auch nicht alleine ins Schwimmbad. Irgendwie erwarte ich schon, dass da dann auch noch ein paar Leute rumhä..., ich meine arbeiten, die im Zweifel helfen können.
__________________
Guter Wille gepaart mit völliger Ahnungslosigkeit treibt die skurrilsten Blüten. (unb.)
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  #12  
Alt 05.04.2005, 16:12
Michael Frey Michael Frey ist offline
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AW: rechtliches zum Schwimmen

Zitat:
Zitat von Ryker
Ok, was für Lehrer gilt oder von der Stadt organisierte Aktivitäten gilt, muss für einen Mannschaftsausflug noch lange nicht gelten. Wenn es so ist (kann ja sein, also nichts gegen Dich, Robo), dann ist das wieder eine typische Schwachsinnsregelung. Ich wage die Wette, dass mehr Leute auf dem Weg INS Schwimmbad, als IM Schwimmbad tödlich verunglücken.



Das mag sein, aber ich will mit meinen TT-Spielern ja auch nicht alleine ins Schwimmbad. Irgendwie erwarte ich schon, dass da dann auch noch ein paar Leute rumhä..., ich meine arbeiten, die im Zweifel helfen können.
Ich glaube auch, dass es sich im Bezug auf das silberne Rettungsschwimmerabzeichen um eine Verallgemeinerung einer partiell richtigen Tatsache handelt.

Mag sein, dass das bei Lehrern vorausgesetzt wird, die professionell Sportunterricht betreiben (und damit auch Nichtschwimmern Schwimmen beibringen sollen), allgemein und für den Fall eines Vereinsausfluges ins Schwimmbad gilt das aber nicht.
__________________
"Glut wird alles, was ich fasse,
Asche alles was ich lasse,
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(Nietzsche)
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  #13  
Alt 05.04.2005, 19:30
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Fastest115 Fastest115 ist gerade online
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AW: rechtliches zum Schwimmen

Zitat:
Zitat von Ryker
Ok, was für Lehrer gilt oder von der Stadt organisierte Aktivitäten gilt, muss für einen Mannschaftsausflug noch lange nicht gelten. Wenn es so ist (kann ja sein, also nichts gegen Dich, Robo), dann ist das wieder eine typische Schwachsinnsregelung. Ich wage die Wette, dass mehr Leute auf dem Weg INS Schwimmbad, als IM Schwimmbad tödlich verunglücken.



Das mag sein, aber ich will mit meinen TT-Spielern ja auch nicht alleine ins Schwimmbad. Irgendwie erwarte ich schon, dass da dann auch noch ein paar Leute rumhä..., ich meine arbeiten, die im Zweifel helfen können.
Ryjker wenn du so tolle Argumente hast und die Informationen die dir andere geben so gut wiederlegst, dann geh doch einfach mit denen schwimmen. Wenn dann was passiert trägst du das dem Richter vor...Wir besuchen dich auch dann.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
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  #14  
Alt 05.04.2005, 21:10
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AW: rechtliches zum Schwimmen

Zitat:
Zitat von Fastest115
Ryjker wenn du so tolle Argumente hast und die Informationen die dir andere geben so gut wiederlegst, dann geh doch einfach mit denen schwimmen. Wenn dann was passiert trägst du das dem ,Richter vor...Wir besuchen dich auch dann.
Der war gut !!! Ryjker du trägst wenn du mit den der Gruppe als Gruppenleiter die Verantwortung für deine Gruppe. Du selbst musst es verantworten können und wie Fastest115 es schon beschrieben hat, so musst du auch deinen Kopf hinhalten. Erkundige dich doch bei den richtigen Behörden über das Thema. Auf die Antwort bin ich schon jetzt gespannt.
P.S. Ich bin früher auch mit meinen Gruppenkindern ins Schwimmbad gegangen ohne einen Rettungsschwimmer gemacht zu haben. Ich hab einfach gemeint, dass die Bademeister verantwortlich sind. Aber glaub mir einfach, es ist ratsam solch nen Schein zu machen, um einfach zu wissen, was man in solch einer Situation zu machen hat, wenn mal was passiert.

Nur zur Info: Kinder fangen meistens schon im Grundschulalter mit dem Schwimmen an. Man täuscht sich aber, wenn man glaubt, dass die Lehrer ausgebildete Sportlehrer sind. Meines Wissen kann jeder Lehrer mit den Kindern schwimmen gehen. Man kann nur hoffen, dass diese eine Ausbildung haben.
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