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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#61
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Hier mal der Text aus dem DTS:
Nach 5.2.5 der Tischtennisregeln B darf ein SChläger nur dann gewechselt werdne, wenn er .... zufällig beschädigt wird. Wie verhält es sich nach der neuen Regelung, wenn ein Spieler einnen Schläger (zum Beispiel aus Verärgerung) mutwillig beschädigt? Nach der Lesart unter 5.2.5 darf der Schläger dann nicht mehr gewechselt werden. Bedeutet dies, dass das Spiel abgebrochen und für den Beschädiger als Verloren gewertet wird Unser Expertenteam hat Karlheinz Schuster für den Schiedsrichter-Ausschuß des DTTB um eine Stellungnahme gebeten, der hierzu erläutert: Theoretisch ist das Spiel tatsächlich für jene Aktiven als verloren zu werten, die ihren Schläger mutwillig so beschädigen, daß er nicht mehr der REgel entspricht. iIn der Praxis dürfte es jedoch äußerst schwierig werden, diesen Nachweis der Vorsätzlichkeit zu erbringen. Wirft ein Spieler etwa aus Wut seinen Schläger auf den Boden, und der Schläger zerbricht, so kann der Schiedsrichter für dieses unsportliche Verhalten die Gelbe Karte zeigen. Die Absicht, den Schläger zu beschädigen, ist aus einem solchen Verhalten jedoch noch nicht abzuleiten. Diese wäre beispielsweise dann gegeben, wenn ein Spieler, der seinen Schläger wechseln möchte, darauf higneweisen wird, er dürfe dies nur bei entsprechender Beschädigung und dies zum Anlaß nimmt, en Schläger demonstrativ zu zerbrechen. Aber solch eindeutige Fälle dürfte es in der Praxis eigentlich nicht geben. |
#62
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Zitat:
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#63
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Mich überzeugt die Auslegung des SRA nicht. Im Gegenteil.
Gerade weil der SRA offensichtlich davon ausgeht, dass für die Regelung nach der vorgeschlagenen Auslegung praktisch kein Anwendungsbereich mehr gibt, widerspricht m.E. dem Sinn der Regel. Warum dann die Regel? Auch bei dem genannten Beispiel dürfte der Nachweis der Absichtlichkeit nicht möglich sein. Diese wäre beispielsweise dann gegeben, wenn ein Spieler, der seinen Schläger wechseln möchte, darauf higneweisen wird, er dürfe dies nur bei entsprechender Beschädigung und dies zum Anlaß nimmt, en Schläger demonstrativ zu zerbrechen. Es wäre auch denkbar, dass der Spieler den Schläger aus Wut auf den SR zerbricht... Nachweis der Absicht??? Ich würde aber gerne genauer wissen, wie der SRA seine Auslegung begründet... und wen diese Auslegung des SRA bindet.
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"Glut wird alles, was ich fasse, Asche alles was ich lasse, Flamme bin ich sicherlich" (Nietzsche) ________________ www.michaelfrey.de |
#64
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Zitat:
Joachim Car hat auf der m.E. für das SR-Wesen sehr fortschrittlichen homepage des BTTV http://bttv.de/sr//sr-100sfr.htm folgende Hinweise veröffentlicht: "Die Umsetzung der Internationalen TT-Regeln im Bereich des DTTB Die Aufgabe der Umsetzung der Internationalen Tischtennisregeln A und B, und deren - für den Spielbetrieb im Zuständigkeitsbereich des DTTB - verbindliche Auslegung ist gemäß der Satzung des DTTB dem Hauptausschuss zugeordnet. Die Überwachung einer einheitlichen Regelauslegung sowie die Bekanntgabe und Kommentierung von Regeländerungen ist Aufgabe des Schiedsrichterausschussses des DTTB (vgl. dazu: Schiedsrichterordnung des DTTB, Handbuch des DTTB-1999, Seite 155)" Die diesbezüglichen Aufgaben des Hauptausschusses sind im aktuellen Handbuch des DTTB auf S. 76 in § 21 III Nr. 8 aufgeführt. Dort wiederum sind aber nur Erlass und Änderung von Ordnungen und Durchführungsbestimmungen, die ihrerseits nicht Bestandteile der Satzung sind, genannt. Durchführungsbestimmungen brauchen aber meines Wissens eine Ermächtigung im "Gesetz" und sind anders als Richtlinien (Auslegungen) auch für Gerichte bindend. Auf die Schnelle habe ich keine Richtlinienkompetenz für den Hauptausschuss entdecken können. Im aktuellen Handbuch ist die den SRA betreffende Passage auf S. 187 in TZ 4.2 (Regelauslegung) der Schiedsrichterordnung (SRO) des DTTB abgedruckt. Wenn ich das richtig interpretiere handelt es sich bei der Stellungnahme des SRA also "lediglich" um eine Kommentierung und nicht um eine für die vom SRA verwalteten SR bindende Richtlinie. Selbstverständlich sollte man als SR dennoch gut überlegen, ob man gute Gründe hat, von der Kommentarmeinung abzuweichen. |
#65
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Zitat:
So geht mir das zumindest mit den Begründungen für Regelauslegungen der ITTF.
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main |
#66
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Um die Verwirrung komplett zu machen:
Wie ich nunmehr in der Fortbildung erfahren habe war die Aussage von Karlheinz Schuster mehr oder weniger seine persönliche Meinung und nicht eine offizielle Auslegung des Schiedsrichterausschusses, wenngleich er natürlich Mitglied des SRA ist. Er hat diese (recht alte) Aussage inzwischen (nach den Aussagen unseres Verbands-SRA) auch zurückgenommen und korrigiert, allerdings wurde leider nie ein offizielles Dementi bzw. eine Stellungnahme zur korrekten Auslegung im DTS veröffentlicht. Die Auslegung sieht demnach also so aus, wie sie im Thread schon ausgiebig hergeleitet wurde. Schlägerwerfen = der Spieler nimmt die Beschädigung in Kauf, wenn der Schläger dabei kaputtgeht wäre dies keine unabsichtliche Beschädigung, also kein Schlägerwechsel. |
#67
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Zitat:
Schlägerwurf... Wie siehts Deiner Meinung aus, wie in von mir beschriebenem Fall? Der Spieler hat seinen Schläger nicht geworfen, er hat lediglich mit dem Schläger gegen seinem Oberschenkel geschlagen. Und das auch erst nach dem er den Ball gespielt hat und den Fehler erkannt hat...?! Also mit Absicht auf den Oberschenkel geschlagen - Resultat: Schläger abgebrochen. Schlägerwechsel zustimmen oder nicht? |
#68
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Zitat:
Analog zur Entscheidung zum Schlägerwurf würde ich hier auch sagen, er ist selbst Schuld wenn er seine Emotionen nicht im Griff hat. Daher auch hier kein Schlägerwechsel. |
#69
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Zitat:
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