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Verzicht auf bzw. Nichtantreten bei Entscheidungsspielen
Folgenden Sachverhalt empfinde ich als äußerst unbefriedigend:
Während nach meinem Kenntnisstand (korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege) bei den Herren nach Teilnahme an der 1. Runde der Aufstiegs-Entscheidungsspiele ein Verzicht auf die Teilnahme an der 2. Runde straffrei möglich ist und sogar die Anwartschaft erhalten bleibt, wird bei der Jugend ganz anders verfahren: Die fünf Gruppendritten der ersten Jungen-VL-Qualifikationsrunde, die ihre Teilnahme an der 2. Runde abgesagt hatten, wurden jeweils mit einer Ordnungsstrafe von 50 EUR belegt. (Dass hier ein Großteil der Mannschaften verzichtete, ist einfach damit zu erklären, dass nach menschlichem Ermessen gar keine Aufstiegschance mehr bestand - es wären also mehere 100 km für Spiele um die "goldene Ananas" gewesen) Wie ist diese Schlechterbehandlung der Jugend gegenüber den Erwachsenen begründet? |
#2
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AW: Verzicht auf bzw. Nichtantreten bei Entscheidungsspielen
Zitat:
Ich finde auch, dass bei einem frühzeitigen Verzicht auf die Teilnahme an der 2. VL-Qualifikationsrunde auf die Aussprechung einer Ordnungsstrafe verzichtet wird. Nach meinem Kenntnisstand wurde dies zumindest bei den Qualifikationsrunden zu den Bezirksligen im Bezirk Ruhr bzw. jetzt Düsseldorf so gehandhabt. |
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