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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#101
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen
Von "beweisen" habe ich nichts geschrieben. "zu glatt" reicht zum Verbot eines Schlägers nicht aus. "Der Schläger ist nachbehandelt." muss die Begründung lauten. "Zu glatt" ist keine zu prüfende Eigenschaft, ebenso wie Geschmack oder Geruch des Belages, es sei denn, es ergeben sich Hinweise für eine unerlaubte Nachbehandlung.
Wenn jemand einen Schläger wegen "zu glatt" nicht spielen soll, eine andere Begründung unter Zeugen nicht genannt wird und der Spieler dann unter Protest weiter spielt mit der o. g. Argumentation, dann wird es sehr schwierig, da etwas umzuwerten. Geändert von Setz-It (15.12.2015 um 08:07 Uhr) |
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#102
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen
Geht das schon wieder los ?
Wenn er jetzt zu glatt ist, dann ist er nachbehandelt, aus die Maus !
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Ej im-ta fey de-ja ee |
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#103
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen
Zitat:
Es geht ausdrücklich nicht darum wie es passiert ist, sondern OB die Spieleigenschaften des Belags sich deutlich von der zugelassenen Variante unterscheidet. Ob durch Nachbehandlung oder einfach Alterung ist dort nicht erwähnt. |
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#104
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen
Zitat:
Wenn ich meinen Schläger in einer Hülle mit einem stark riechenden Käsebrötchen transportiere, riecht er auch anders als im Originalzustand. Und nun? Der Schläger weicht vom Originalzustand ab, der Geruch ist aber nicht reglementiert, nach VOC oder einer anderen verbotenen Nachbehandlung riecht nichts und eine Nachbehandlung ist damit und auch aus anderen Gründen nicht anzunehmen. Dann hat der veränderte Geruch auch keine Konsequenz. Noch ein Beispiel: ein Noppenbelag kommt ab Werk hellrot. Das Exemplar eines Spielers ist jedoch eher dunkelrot und nicht mit einer Produktionsschwankung zu erklären. Ich kann den Belag nicht wegen seiner objektiven Farbe verbieten, diese befindet sich vielleicht noch im erlaubten Farbraum. Ich kann den Belag nur rausnehmen, wenn ich eine Behandlung unterstelle, die zur Farbänderung geführt haben soll. Oder Belag klingt beim Aufprall komisch / quietscht / knistert o. ä. - es ist nirgendwo näher spezifiziert, wie ein Belag zu klingen hat. Wenn ich eine Nachbehandlung annehme - evtl. relevant als Argument für eine Nachbehandlung, wenn nicht - irrelevant, da nirgends näher spezifiziert. Die Reibung muss bei einer Schlägerkontrolle nicht per se in einem bestimmten Bereich sein, wenn allerdings eine Behandlung vermutet wird, dann ist eine veränderte Reibung ein sehr gutes Argument dafür. Was ist so schwer daran, das sauber zu trennen? Wenn ein Hersteller eine Gummimischung entwickelt, mit der ein Belag durch die Zulassung kommt und dann durch kurzes normales Spielen glatt werden würde (beim Bomb Talent wird ja z. B. öfter beschrieben, dass er sich schneller als andere abspielt), wäre es illegal, diesen Belag zu spielen, wenn er nicht nachbehandelt wurde? Ich denke nicht. @JoshST Du beziehst Dich wahrscheinlich auf diese Passagen: Zitat:
Zitat:
Geändert von Setz-It (15.12.2015 um 10:22 Uhr) |
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#105
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen
Zitat:
Wenn ein roter Belag sich durch die ständige Fingerauflage an dieser Stelle dunkel verfärbt, die Spieleigenschaften sich dabei aber nicht verändern, handelt es sich um Fall a. Vollständigkeit ist hier einfach nicht hilfreich übersetzt. Im Original heißt es continuity. Continuous wird an anderer Stelle mit durchlaufend übersetzt und meint nichts Anderes als dass der Belag ein paar Macken/Löcher/Risse haben darf, sofern diese die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern. |
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#106
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen
Zitat:
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#107
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen
Jetzt mal nicht die Formulierungen verdrehen, da geht es um unvollständige Beläge und unregelmäßige Farbe, die toleriert werden können, wenn die Oberflächeneigenschaften nicht verändert sind. Und im Umkehrschluss, dass Farbveränderungen oder unvollständige Beläge nicht zulässig sind, wenn sie mit einer Änderung von Oberflächeneigenschaften einhergehen, Ursache hierfür egal. (Beispiel verfärbter und glatter oder steinharter Sriver)
Eine Aussage, wie vorzugehen ist, wenn Beläge vollständig und gleichmäßig in der Farbe sind, kann ich aus der Regel nicht herauslesen. Das ist ein falscher Umkehrschluss. Geändert von Setz-It (15.12.2015 um 14:42 Uhr) |
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#108
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen
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"Beispiel": Wenn Du den Schläger im Hochsommer in der Sonne vergisst und dieser meinetwegen dadurch dunkelbraun wird, muss und wird Dir keine Nachbehandlung unterstellt und der Belag ist trotzdem nicht zulässig. Die korrekte Formulierung lautet "der Belag erfuhr eine Veränderung". Wieso weshalb warum durch wen und wie spielen dabei überhaupt keine Rolle, deshalb muss auch niemandem eine aktive Nachbehandlung unterstellt werden. Geändert von Snape (16.12.2015 um 05:02 Uhr) |
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#109
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen
Zitat:
Insbesondere ist keine Prüfung der Griffigkeit Bestandteil der Kontrolle. Das ist auch sinnvoll, da es weder für NI noch für NA-Beläge Werte gibt, die im Spiel errecht werden müssen. Hier wird vereinfachend für LN immer der vorgeschriebene Koeffizient aus dem Zulassungsverfahren eingebracht - dieser soll aber im Spiel weder überprüft werden, noch ist klar, ob dieser überhaupt auch der im Spiel benutzte Wert sein soll. Man könnte es für logisch halten - in den Regeln steht dazu nichts und eine regelmäßige Messung der Reibung ist ja auch nicht vorgesehen. Zitat:
Zitat:
Oder der Belag ist beschädigt/verfärbt - dann kann ich mir die übrigen Oberflächeneigenschaften genauer ansehen und den Belag deshalb nicht zulassen. Oder ich nehme eine unzulässige Behandlung an (dazu würde ich auch Vergraben im Wald, in der Sonne liegenlassen usw. zählen) und dann kann ich nach Indizien suchen - verringerte Griffigkeit inklusive. Wenn ich keine Nachbehandlung nachzuweisen wünsche, dann gibt es keinen Grund das Gerät überhaupt zu benutzen, denn standardmäßig ist eine Prüfung der Griffigkeit gar nicht vorgesehen. Zitat:
Sieh dir bitte nochmal die Richtlinien zur Schlägerkontrolle an, und du wirst feststellen, dass nicht generell eine Beurteilung im Vergleich zum Werkszustand vorgesehen ist, sondern diese Beurteilung erst dann relevant wird, wenn der Schläger optisch auffällig ist oder sich ein Verdacht auf eine Nachbehandlung ergibt. "Zu glatt", "riecht komisch", "klingt komisch" - das sind alles keine in den Spielregeln definierte Eigenschaften und sie werden deshalb auch in der Schlägerkontrolle sinnvollerweise nicht systematisch geprüft. Das sieht für in den Regeln explizit genannte Eigenschaften - Dicke der Beläge, farbliche Regelmäßigkeit, Unversehrtheit und Ebenheit von Belägen usw. anders aus. Es ist in den Regeln genannt und soll deshalb auch geprüft werden. Ich habe kein Problem damit, dass der Test als Screeningtest eingesetzt wird und denke, dass er ein sehr gutes Instrument sein kann, nachbehandelte LN zu detektieren. Aber bitte den Einsatzzweck bedenken - das Gerät dient nicht dazu, primär eine Griffigkeit zu bestimmen, denn das muss nicht gemacht werden, sondern es soll Hinweise für eine unerlaubte Nachbehandlung liefern über die Bestimmung der Griffigkeit. Und so muss man ein Ergebnis dann auch interpretieren. |
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#110
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen
Zitat:
4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern. --> Ohne Behandlung: Da steht nichts von Vorsatz, durch den Spieler oder sowas. Weil es keine Rolle spielt. --> "sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern" impliziert doch, dass die Eigenschaften der Oberfläche generell nicht verändert werden darf. Alles andere wäre auch völliger Blödsinn. Zitat:
Zitat:
Für mich ist das Thema an dieser Stelle durch. Wir drehen uns nur noch im Kreis. Zitat:
Zitat:
Wenn der Schläger nach Benzin riecht, dass mir schwindelig wird, ziehe ich den Schläger aus dem Verkehr. Wenn der Belag glänzt wie eine Speckschwarte und ich mich darin spiegeln kann, ziehe ich den Schläger aus dem Verkehr. Wenn der Schläger eine optische Mondkraterlandschaft ist, ziehe ich den Schläger aus dem Verkehr, egal, ob das digitale Gerät zulässige Werte anzeigt oder nicht. Ich wünsche Dir viel Glück dabei, wenn Du dagegen protestierst oder gar klagst. ![]() Apropos - es gibt doch diesen Fall mit den GLN eines bekannten Materialspielers, der vor Gericht gezogen ist. Inzwischen im zweiten Fall. Beim ersten mal hat der SR leider ein paar Formfehler begangen und der Spieler bekam deshalb Recht. Im zweiten Fall bekam der SR in der zweiten Instanz Recht. Bitteschön, Ihr Zeuge!
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