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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #111  
Alt 16.12.2015, 19:57
Zigeuner Zigeuner ist offline
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen

Damit ihr euch nicht länger im Kreis dreht und wieder das neue Testgerät in den Mittelpunkt gelangt:

Setz-It auf dem Holzweg unterwegs, Snape auf dem Pfad der Erleuchtung.

Keine Ursache.
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  #112  
Alt 16.12.2015, 20:46
Platon Platon ist offline
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Platon ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen

Nur kurz zum aktuell noch laufenden Verfahren des benannten "Materialspielers":

DIe bisherigen Ergebnisse lauten:

1. Verbandsspruchausschuss Ost entscheidet für den Spieler
2. Verbandsgericht hebt die Entscheidung auf und entscheidet zugunsten des Schiedsrichters
3. Amtsgericht Duisburg hält die Entscheidung des Verbandsgerichts
4. Landgericht Duisburg...Ausgang noch offen. Ende voraussichtlich Mitte März 2016

Aber einmal muss man den Weg bis zum Ende gehen, bleibt gespannt.
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  #113  
Alt 16.12.2015, 21:45
Das Dreieck Das Dreieck ist offline
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Das Dreieck ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Cool AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen

K.T. --> Konrad Tiefenbacher alias Fa. Wassing Messtechnik Osnabrück

Wer nimmt diesen Kerl nach Erfindung des ENEZ Gerätes noch ernst

Fragen über Fragen....

Außerdem wurde das besagte Dreieck-Messgerät von K.T. beim Verbandsspiel in der Berzirksliga Südwest am 28.11.2015 eingesetzt und Spieler XY hat nachdem das Dreieck über den Belag gerutscht ist trotzdem gespielt

Einfach nur lächerlich diese Methode -->
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  #114  
Alt 16.12.2015, 22:07
Kyuss Kyuss ist offline
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen

Zitat:
Zitat von Das Dreieck Beitrag anzeigen
Außerdem wurde das besagte Dreieck-Messgerät von K.T. beim Verbandsspiel in der Berzirksliga Südwest am 28.11.2015 eingesetzt und Spieler XY hat nachdem das Dreieck über den Belag gerutscht ist trotzdem gespielt

E:

Und noch stolz drauf, ganz grosses Kino !


Überhaupt ansatzweise die Mathe und Physik, die dahinter steht, verstanden ? ;-)
__________________
Ej im-ta fey de-ja ee

Geändert von Kyuss (16.12.2015 um 22:46 Uhr)
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  #115  
Alt 17.12.2015, 01:03
Kompletter Wahnsinn Kompletter Wahnsinn ist offline
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen

Zitat:
Zitat von Snape Beitrag anzeigen
--> "sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern" impliziert doch, dass die Eigenschaften der Oberfläche generell nicht verändert werden darf. Alles andere wäre auch völliger Blödsinn.
Der eine argumentiert damit, was die Regel eigentlich besagt, der andere damit, was sie sinnvollerweise implizieren müsste. So kommt ihr wahrscheinlich nicht weiter. Ich tue mich mit letzterer Art Argumentation auch immer etwas schwer, weil sich die Frage der Belastbarkeit dieses Standpunktes stellt. Zudem zielt die Regel 4.7.1 offenbar auf ungleichmäßige Spieleigenschaften desselben Belags ab.
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  #116  
Alt 17.12.2015, 01:49
Benutzerbild von Setz-It
Setz-It Setz-It ist offline
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen

Zitat:
Zitat von Snape Beitrag anzeigen
4.7 Das Belagmaterial muss ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung verwendet werden.
4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.

--> Ohne Behandlung: Da steht nichts von Vorsatz, durch den Spieler oder sowas. Weil es keine Rolle spielt.
Den Punkt mit dem Vorsatz habe ich auch nicht gemacht. Ich habe nur den Unterschied zwischen einer solchen Exposition und normaler Benutzung gemacht. Für mich ist völlig klar, dass bestimmte Veränderungen NUR mit einer Behandlung zu erreichen sind. Das muss dann auch die Begründung sein, warum man einen Belag nicht zulassen möchte. Eine Veränderung der Oberflächeneigenschaften durch einen nicht zugelassenen Prozess. Ob aktiv oder passiv spielt auch in meiner Betrachtung keine Rolle - über den Winter auf den Balkon legen, im Staub wälzen, den Sommer über auf die Hutablage - alles völlig klar, da gibt es keine Diskussion, gab es auch nicht.


Zitat:
--> "sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern" impliziert doch, dass die Eigenschaften der Oberfläche generell nicht verändert werden darf. Alles andere wäre auch völliger Blödsinn.
Ja, dieser Teilsatz ist aber keine generelle Forderung, sondern bezieht sich nur auf Farbunregelmäßigkeiten und Vollständigkeit. Erkläre mir doch bitte, warum nirgendwo an neutraler Stelle (ohne Bezug auf Farbregelmäßigkeit und Vollständigkeit) ein Satz steht wie "Die folgenden Oberflächeneigenschaften (aufgelistet) dürfen nicht wesentlich vom zugelassenen Zustand abweichen:..." So eine Passage gibt es nicht. Deshalb darf ich auch keinen "platten" Tensor oder einen im Schlagzentrum weniger griffigen NI-Belag oder einen griffiger gewordenen Glattanti rausziehen, solange er nicht abgefressen ist oder sich verfärbt hat. Und es gibt ja auch keine Angaben, wieviel Abweichung hier zulässig ist. Hier kann man also nicht ansetzen, egal wie man das findet.

Zitat:
Wo steht dass die Reibung nicht überprüft werden soll? Soll ist übrigens etwas anderes als darf.
In der Richtlinie zur Schlägerkontrolle sind bestimmte Größen empfohlen, die überprüft werden sollen - Dicke, Ebenheit, Mattigkeit, Farbe, Vollständigkeit, Noppenanzahl pro Fläche usw. Andere Größen (Reibung, Akustik, Geruch, Elastizität usw.) werden nicht erwähnt und auch keine Messverfahren genannt. Ich denke, es ist völlig nachvollziehbar, hier von Standards zu sprechen und Größen, die standardmäßig nicht bestimmt werden.

Das heißt nicht, dass man nicht auch andere Größen messen dürfte. Allerdings fehlen hier Richtgrößen, so dass die Messung oder Begutachtung dann ins Leere läuft. "Den Belag hatte ich aber schneller/elastischer/weniger griffig/mit anderem Geruch in Erinnerung - ich lasse ihn nicht zu." Geht nicht, außer, ich nehme einen unerlaubten Prozess (s. o.) an (Belag ist gehärtet, getunt, geglättet) - dann können diese nicht reglementierten Größen nach gesundem Menschenverstand zu wichtigen Indizien werden.

Zitat:
Wenn der LN Belag keine Reibung mehr aufweist, kann man zu Recht davon ausgehen, dass es eine unerlaubte Einwirkung gab. Welche, durch wen oder was etc pp spielt keine Rolle. Das muss der SR nicht wissen und auch nicht herausfinden.
Ja, das stimmt und das ist genau der Punkt. Ich muss mich als SR hinstellen und sagen, dass es eine unerlaubte Einwirkung gab. Wer und warum interessiert nicht - gebe ich dir recht.
Aber du kannst einen Belag nicht verbieten, weil er zu schnell ist, dafür gibt es keine Regel, du kannst ihn aber sehr wohl verbieten, wenn das höhere Tempo nur duch Tunen/Frischkleben o. ä. zustande gekommen sein kann.

Jemand verlängert eine KN, so dass sie nun ein fast 2 mm dickes OG hat. Das OG ist damit immer noch nicht zu dick - du kannst sie nicht wegen der messbaren Dicke verbieten. Was du aber kannst, ist sie wegen einer unerlaubten Einwirkung zu verbieten, denn ohne diese kann die KN nicht so dick werden.

Jemand macht aus einem China-Anti durch Nachbehandlung wieder einen hochgriffigen Belag. Ich kann den Belag nicht durch das Messprozedere der Schlägerkontrolle, also weil er zu griffig ist, rausziehen, sondern muss mit Erfahrung und Menschenverstand argumentieren, dass das nur mit einer unzulässigen Behandlung möglich sein kann und kann ihn deshalb verbieten.

Zitat:
Noch mal: Ein SR stellt Sachlagen fest. Punkt. Er muss weder Anklage vor Gericht erheben noch ein Ermittlungsverfahren einleiten oder sonstwie Sherlock Holmes spielen und den Hergang darlegen. Das kannst Du glauben oder nicht, es steht Dir frei, es drauf ankommen zu lassen.
Es geht mir nicht um Gericht, Aufklären des Hergangs, Anklagen oder ähnliches. Es geht mir um eine korrekte Benennung des Ausschlussgrundes und dass man sich als SR nicht angreifbar macht, weil man eine falsche Begründung benutzt.

"NI-Belag zu schnell - deshalb nicht zugelassen" bekommst du um die Ohren gehauen. "Deutliche Anzeichen von Tuning und damit einer unerlaubten Behandlung, belegt durch veränderten Klang, andere Tempoeigenschaften, Noppen treten durch das Obergummi hervor, Belag wellt sich und steht über - Belag riecht nach einem bestimmten Tuner - Belag wurde deshalb wegen Nachbehandlung nicht zugelassen" - das sieht doch ganz anders aus.

Zitat:
Für mich ist das Thema an dieser Stelle durch. Wir drehen uns nur noch im Kreis.
Das soll es dann von mir aus auch gerne gewesen sein.

Zitat:
Da steht so vieles nicht drin, was trotzdem eine Zulässigkeit mindestens in Frage stellt.
Wenn der Schläger nach Benzin riecht, dass mir schwindelig wird, ziehe ich den Schläger aus dem Verkehr.
Das wäre ein klarer Hinweis, auf eine chemische Behandlung, ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass ich das anders einschätzen würde.

Zitat:
Wenn der Belag glänzt wie eine Speckschwarte und ich mich darin spiegeln kann, ziehe ich den Schläger aus dem Verkehr.
Das darfst du doch, das sehe ich nicht anders.

Zitat:
Wenn der Schläger eine optische Mondkraterlandschaft ist, ziehe ich den Schläger aus dem Verkehr, egal, ob das digitale Gerät zulässige Werte anzeigt oder nicht.
Würde ich mich anschließen...

Zitat:
Ich wünsche Dir viel Glück dabei, wenn Du dagegen protestierst oder gar klagst.
Ist nicht geplant, keine Sorge.

Ich würde mir bloß wünschen, dass man sich damit auseinandersetzt, welche Argumente das Gerät liefern kann und welche nicht. Dass ein zu glatter LN-Belag wahrscheinlich nachgeglättet wurde, liegt auf der Hand - wo ist denn das Problem, dass dann auch so zu benennen, statt auf eine Größe zu verweisen, die weder in den Spielregeln genannt wird, noch es für diese Grenzwerte nach oben und unten gibt, damit meine ich alle Beläge, nicht nur LN.
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  #117  
Alt 17.12.2015, 10:42
Kyuss Kyuss ist offline
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen

Lustig, bisher meinten die Glattnoppenspieler ja, es gibt leider keine Methode mit der man das nachweisen kann, also brauchen sie sich auch an nix halten und konnten Glätte leugnen... Jetzt gibt es eine einfache+ kostengüsntige Methode und dann ist es denen schon wieder nicht recht.
Wieso kann man nicht einfach fair in der Spielklasse spielen, in die man reingehört ?
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  #118  
Alt 17.12.2015, 11:25
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen

Georg, dann müsstest du ohne dein TUNING ja in die 3.KK
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  #119  
Alt 17.12.2015, 11:39
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen

Zitat:
Zitat von Kyuss Beitrag anzeigen


Überhaupt ansatzweise die Mathe und Physik, die dahinter steht, verstanden ? ;-)
Du hast aber schon gelesen, dass es lt Nico Z (TvB) Beläge geben soll die nagelneu/unbehandelt zugelassen sind und auf denen das Dreickeck trotzdem rutscht!!!
Sprich die Physik funktioniert nicht 100% und somit ist der sichere Schluss

Dreieck rutscht->Belag zu glatt-> behandelt/Spieleigenschaften nicht orginal

nicht gegeben.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
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  #120  
Alt 17.12.2015, 12:00
Tyson Tyson ist offline
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AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen

Da schau ich mal wieder und ihr labert immer noch über diese lächerliche 3 Ball Tesa Konstruktion in Verbindung mit den Vorwürfen gegenüber den "Materialspielern". Was spielt ihr Saubermänner denn, Antimaterie? Ihr wünscht euch doch auch das euer Spielsystem vom Material her besser unterstützt wird. Und nur weil die Industrie am gemeinen Noppenbelag nicht genug verdienen kann, darf man doch diese Spielkultur nicht verdammen.
Die Regel das GLN verboten wurden akzeptiere ich einfach nicht und mache mich damit auch nicht strafbar. Der sichere Nachweis ist unmöglich und somit könnt ihr hier quaken was ihr wollt, alles Makulatur
Schönen Tag noch
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