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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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#11
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AW: Aufwandsentschädigung
Wenn man einen Übungsleiter in dem Verein macht, braucht man doch bestimmt einen Trainerschein oder ähnliches?
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#12
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AW: Aufwandsentschädigung
Zitat:
Theoretisch kannst du aber auch ohne Trainerschein Übungsleiter sein und Geld dafür bekommen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#13
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AW: Aufwandsentschädigung
Das mag so üblich sein, ist aber natürlich auch nicht zulässig. Arbeitslohn eines Sponsors setzt natürlich auch eine Arbeitsleistung des Sportlers bei diesem Unternehmen voraus. Im Falle einer Betriebsprüfung beim Sponsor und der Feststellung des Finanzamts "der hat den Betrieb noch nie betreten" hat der Unternehmer ein Problem...
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#14
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AW: Aufwandsentschädigung
und immer schön aufpassen, dass die ARGE nicht dahinter kommt!
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#15
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AW: Aufwandsentschädigung
Zitat:
1. Man kann auch für eine Firma arbeiten ohne die jemals betreten zu haben. Ich war zb in 7 Jahren einmal (nach ca 3 Jahren) in den Räumlichkeiten der Firma für die ich Vollzeit arbeite. Meinen aktuellen Vorgesetzten lt Organigramm hab ich noch nie gesehen. Mein Arbeitskollege hat zb die beiden Damen die uns die Aufträge geben noch nie gesehen. Ich einmal ganz am Anfang und das auch nur weil wir ne gemeinsame Schulung hatten. 2. Kann die Aufgabe des Mitarbeiters ja im Bereich Promotion liegen. Also Werbung machen. Wie auch immer die dann aussieht. 3. Auch ein Verein kann natürlich jemand auf 400 Eurobasis direkt beschäftigen. Muss dann halt nur jemand den Papierkram machen mit meldung bei sozialversicherung, Abführung von Steuern bzw Beiträgen usw.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#16
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AW: Aufwandsentschädigung
Zitat:
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#17
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AW: Aufwandsentschädigung
Da muss man natürlich aufpassen; gearscht ist abe im Zweifel immer der Arbeitgeber.
Als Übungsleiter anstellen ist schon mal keine schlechte Idee, aber auch hier muss man das entsprechend nachweisen, dass der auch wirklich was gemacht hat. Legal sind bei Offenlegung alle nicht (außer 400 € Basis beim Verein; da zahlt man entsprechend auch zumindest etwas an Abgaben). Ist halt immer eine Frage der Nachweisbarkeit. |
#18
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AW: Aufwandsentschädigung
Das Problem besteht doch gar nicht. Wie Fastest geschrieben hat, kann man nicht mehere Minijobs durch die Pauschalabgaben des Arbeitgebers (bzw. des Vereins) abgelten.
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#19
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AW: Aufwandsentschädigung
Üblicherweise bezahlt der Arbeitgeber bei einem Minijob die Steuern, das heißt du kriegst 400 Euro, aber der Verein müsste ca. 500 Euro bezahlen, da der Betrag pauschal vorab versteuert wird.
Soweit ich weiß gibt es für Fahrgeld auch Maximalbeträge - wie hoch die genau sind weiß ich allerdings nicht. |
#20
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AW: Aufwandsentschädigung
Zitat:
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