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  #11  
Alt 19.01.2011, 13:20
xsportsfreundx xsportsfreundx ist offline
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xsportsfreundx ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Aufwandsentschädigung

Wenn man einen Übungsleiter in dem Verein macht, braucht man doch bestimmt einen Trainerschein oder ähnliches?
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  #12  
Alt 19.01.2011, 13:35
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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Zitat:
Zitat von xsportsfreundx Beitrag anzeigen
Wenn man einen Übungsleiter in dem Verein macht, braucht man doch bestimmt einen Trainerschein oder ähnliches?
nein braucht man nicht zwingend. Nur wenn man einen C Schein hat bekommt der verein meist Zuschüsse von Stadt oder Land und man hat neben dem Wissen als TT Spieler eben auch kenntnisse darin, wie man etwas schult, wo man drauf achten muss, Hilfsmittel usw.

Theoretisch kannst du aber auch ohne Trainerschein Übungsleiter sein und Geld dafür bekommen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #13  
Alt 19.01.2011, 14:08
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stk ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Aufwandsentschädigung

Zitat:
Zitat von Chris_tt Beitrag anzeigen
Ich würde es dann lieber auf der oben angesprochenen 400,-- € Basis versuchen (im Notfall bei zwei bis drei verschiedenen Arbeitgebern, also Verein und zwei Sponsoren). Da befindest du dich dann als Verein eher auf der sicheren Seite.
Das mag so üblich sein, ist aber natürlich auch nicht zulässig. Arbeitslohn eines Sponsors setzt natürlich auch eine Arbeitsleistung des Sportlers bei diesem Unternehmen voraus. Im Falle einer Betriebsprüfung beim Sponsor und der Feststellung des Finanzamts "der hat den Betrieb noch nie betreten" hat der Unternehmer ein Problem...
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  #14  
Alt 19.01.2011, 14:27
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AW: Aufwandsentschädigung

und immer schön aufpassen, dass die ARGE nicht dahinter kommt!
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  #15  
Alt 19.01.2011, 14:28
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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Zitat:
Zitat von stk Beitrag anzeigen
Das mag so üblich sein, ist aber natürlich auch nicht zulässig. Arbeitslohn eines Sponsors setzt natürlich auch eine Arbeitsleistung des Sportlers bei diesem Unternehmen voraus. Im Falle einer Betriebsprüfung beim Sponsor und der Feststellung des Finanzamts "der hat den Betrieb noch nie betreten" hat der Unternehmer ein Problem...
Vorweg: Man kan nur einen 400 euro Job annehmen. es gehen auch mehrere die werden dann aber anders behandelt.

1. Man kann auch für eine Firma arbeiten ohne die jemals betreten zu haben.

Ich war zb in 7 Jahren einmal (nach ca 3 Jahren) in den Räumlichkeiten der Firma für die ich Vollzeit arbeite. Meinen aktuellen Vorgesetzten lt Organigramm hab ich noch nie gesehen. Mein Arbeitskollege hat zb die beiden Damen die uns die Aufträge geben noch nie gesehen. Ich einmal ganz am Anfang und das auch nur weil wir ne gemeinsame Schulung hatten.

2. Kann die Aufgabe des Mitarbeiters ja im Bereich Promotion liegen. Also Werbung machen. Wie auch immer die dann aussieht.

3. Auch ein Verein kann natürlich jemand auf 400 Eurobasis direkt beschäftigen. Muss dann halt nur jemand den Papierkram machen mit meldung bei sozialversicherung, Abführung von Steuern bzw Beiträgen usw.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #16  
Alt 19.01.2011, 15:09
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AW: Aufwandsentschädigung

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
1. Man kann auch für eine Firma arbeiten ohne die jemals betreten zu haben.

Ich war zb in 7 Jahren einmal (nach ca 3 Jahren) in den Räumlichkeiten der Firma für die ich Vollzeit arbeite. Meinen aktuellen Vorgesetzten lt Organigramm hab ich noch nie gesehen. Mein Arbeitskollege hat zb die beiden Damen die uns die Aufträge geben noch nie gesehen. Ich einmal ganz am Anfang und das auch nur weil wir ne gemeinsame Schulung hatten.

2. Kann die Aufgabe des Mitarbeiters ja im Bereich Promotion liegen. Also Werbung machen. Wie auch immer die dann aussieht.
Vermutlich kann man tatsächlich einen Konstrukt finden, mit dem sich eine Gegenleistung des Sportlers ggü. dem Finanzamt nachweisen lässt. Entscheidend ist der Nachweis.
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  #17  
Alt 19.01.2011, 16:20
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AW: Aufwandsentschädigung

Da muss man natürlich aufpassen; gearscht ist abe im Zweifel immer der Arbeitgeber.

Als Übungsleiter anstellen ist schon mal keine schlechte Idee, aber auch hier muss man das entsprechend nachweisen, dass der auch wirklich was gemacht hat. Legal sind bei Offenlegung alle nicht (außer 400 € Basis beim Verein; da zahlt man entsprechend auch zumindest etwas an Abgaben). Ist halt immer eine Frage der Nachweisbarkeit.
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  #18  
Alt 19.01.2011, 20:34
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: Aufwandsentschädigung

Zitat:
Zitat von stk Beitrag anzeigen
Vermutlich kann man tatsächlich einen Konstrukt finden, mit dem sich eine Gegenleistung des Sportlers ggü. dem Finanzamt nachweisen lässt. Entscheidend ist der Nachweis.
Das Problem besteht doch gar nicht. Wie Fastest geschrieben hat, kann man nicht mehere Minijobs durch die Pauschalabgaben des Arbeitgebers (bzw. des Vereins) abgelten.
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  #19  
Alt 19.01.2011, 20:51
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AW: Aufwandsentschädigung

Üblicherweise bezahlt der Arbeitgeber bei einem Minijob die Steuern, das heißt du kriegst 400 Euro, aber der Verein müsste ca. 500 Euro bezahlen, da der Betrag pauschal vorab versteuert wird.

Soweit ich weiß gibt es für Fahrgeld auch Maximalbeträge - wie hoch die genau sind weiß ich allerdings nicht.
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  #20  
Alt 19.01.2011, 21:02
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AW: Aufwandsentschädigung

Zitat:
Zitat von Frank Schmidt Beitrag anzeigen
Üblicherweise bezahlt der Arbeitgeber bei einem Minijob die Steuern, das heißt du kriegst 400 Euro, aber der Verein müsste ca. 500 Euro bezahlen, da der Betrag pauschal vorab versteuert wird.

Soweit ich weiß gibt es für Fahrgeld auch Maximalbeträge - wie hoch die genau sind weiß ich allerdings nicht.
Ich nehme an, das sind die gleichen max. Reisekosten wie bei einem normalen Arbeitnehmer, also 0.30 Euro pro km plus 0.02 pro km und Fahrgast.
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