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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 13.10.2011, 10:08
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke

1. Also wenn jemand verstirbt sollte Punktverlust wegen nicht aufrücken nicht euer Problem sein.

2. Ist es denn bei euch so, dass nicht erst nach Spielende sondern bei Spielbeginn wo derjenige nicht auf dem Formular steht derjenige seine Sollstärkenfähigkeit sofort verliert?

3. Also sowas ähnliches gab es früher bei uns bei Ersatzgestellung.
Wenn 2 Mannschaften zeitgleich spielten und bei der ersten einer nicht kam musste Brett 1 der 2. aufrücken (bzw derjenige der im Spiel der 2. an eins spielen sollte). Das galt aber nicht wenn die erste nach der 2. begann oder wenn es in verschiedenen Hallen war.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #12  
Alt 13.10.2011, 10:28
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke

zu 1. warum nicht? Aus Kulanz?
zu 2. Bei uns steht, bei wieviel Fehlterminen jemand Reservespieler wird. Das steht nach meinem Verständnis nicht nach dem Spiel, sondern spätestens nach Festlegung der Einzelaufstellung fest.
zu 3. das gab es früher, habe ich auch gelesen, bei uns könnte man einen frei lassen oder einen beliebigen Ersatzberechtigten spielen lassen. Wenn die Sollstärke aber dauerhaft unterschritten ist, gelten ja andere Regeln als für die Ersatzstellung.

Hier nochmal unsere Regelpassage:

Zitat:
12.5 Verliert eine Mannschaft durch das Ausscheiden eines Stammspielers ihre Sollstärke ( 4 oder 6 ), so rückt der nächstberechtigte Spieler (ausgenommen SPV, RES) mit sofortiger Wirkung für den Rest der Halbrunde auf und wird Stammspieler der aufzufüllenden Mannschaft. Dieser Spieler verliert die Spielberechtigung für seine bisherige Mannschaft.
Sofortige Wirkung ist eben nicht erst nach dem Spiel, sondern in der Augenblick, in dem das Ausscheiden feststeht (Nichtantreten, Tod usw.)
Oder anders gefragt, bleibt eine Aufstellung für ein Spiel korrekt, wenn sie es zu Beginn des Spiels gewesen ist?

Geändert von Setz-It (13.10.2011 um 10:30 Uhr)
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  #13  
Alt 13.10.2011, 10:46
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke

Also bei so einer seltenen Situation die auch noch von Verband zu verband unterschiedlich ist würde ich IMMER direkt beim verband anfragen. Denn jede Aussage hier nutzt dir nichts denn sie könnte falsch sein.

Sprich selbst wenn dir hier 10 Leute aus deiner Region sagen X ist richtig und der verband sagt Y ist richtig nützen dir die 10 aus dem Forum garnichts wenn du dann X gemacht hast

Im übrigen ist der Wortlaut im WTTV:

Wenn hierdurch die Sollstärke der Mannschaft nicht mehr gegeben ist, muss der nächste zur Sollstärke beitragende Spieler – ggf. unter Einbeziehung vor ihm rangierender Spieler – im Rahmen der Gesamtreihenfolge des Vereins unmittelbar nach dem 5. Fehlen auf-rücken.

PS: Problem ist dann immer festzustellen ab wann das Ausscheiden wirklich feststeht. Ich denke (persönliche Meinung) da dieses von Fall zu Fall schwierig ist wird immer das Spielende als Zeitpunkt des Ausscheidens gewertet und nicht ein ständig wehcslender Zeitpunkt (von Fall zu Fall) da dieses immer schwer zu prüfen und nicht für jeden klar nachvollziehbar wäre.

Beispiel: ich stelle den Spieler an Brett 6 auf. Er ist aber nicht in der Halle und kommt auch nicht. Dann steht sein Ausscheiden erst in dem Moment fest wo er zu seinem 2. Einzel nicht antritt (im WTTV). Oder zu beginn des Spiels melde ich erst die Doppel. Einzel erst nach den Doppeln. Und wenn ich ihn da nicht melde steht es erst da fest.

Und um nochmal deinen Todesfall zu nehmen: Da nn kann das ja auch unabhängig von 5 maligem Fehlen passieren.

Beispiel die 1. Mannschaft ist mit 6 Leuten aufgestellt. und spielt immer komplett. Die Zeite Mannschaft hat um 17.30 am SA ein Spiel. Ein Spieler der 1. hat am SA 17 uhr nen Unfall kommt ins KH und Zeitpunkt des Todes wird 17.25 Uhr festgestellt. Damit erlischt durch Tod seine Spielberechtigung und 2.1. muss um 17.26 aufrücken und darf um 17.30 nicht mehr spielen????

Wie gesagt das sind so extrem konstruierte Fälle ich denke da wird wie von dir genannt relativ sicher jeder verband aus Kulanz keine Strafe verhängen (Punktabzug oder Geld)

Und was ich unter 1. Meinte oben ist: Mir als Vereinskollegen würde in dem Moment kein Gedanke an mögliche Strafen durch den Kpf gehen sondern meine Gedanken wären bei dem toten und seinen Angehörigen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (13.10.2011 um 11:02 Uhr)
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  #14  
Alt 13.10.2011, 10:51
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke

Da hast du recht, hätte ja sein können, dass das mit der "sofortigen Wirkung" auch in einer anderen Spielordnung enthalten ist.
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  #15  
Alt 13.10.2011, 13:59
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Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Sofortige Wirkung ist eben nicht erst nach dem Spiel, sondern in der Augenblick, in dem das Ausscheiden feststeht (Nichtantreten, Tod usw.)
Oder anders gefragt, bleibt eine Aufstellung für ein Spiel korrekt, wenn sie es zu Beginn des Spiels gewesen ist?
Wenn es sich auf das fünfte aufeinander folgende Fehlen bezieht, dann tritt hier im WTTV die sofortige Wirkung natürlich erst dann ein, wenn das Spiel, in dem ein Spieler das fünfte Mal am Stück gefehlt hat, beendet ist.
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  #16  
Alt 13.10.2011, 14:04
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So eine Regel/Aussage fehlt bei uns, es ist nur von der sofortigen Wirkung die Rede.
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  #17  
Alt 13.10.2011, 14:36
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Zitat:
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So eine Regel/Aussage fehlt bei uns, es ist nur von der sofortigen Wirkung die Rede.
Habt ihr bei euch keinen Ansprechpartner für die Belange eurer WO? Es gibt doch immer den einen oder anderen Punkt, der nicht auf jedes erdenkliche Detail eingeht. Hier im WTTV haben wir jemanden der Gold wert ist. Den kann man immer ansprechen und er kann zu jedem Fall verbindlich Auskunft geben

Davon ab, sehe ich es immer so, dass das fünfte Fehlen erst dann eintreten kann, wenn das fünfte Spiel beendet ist.

Sollte ein Todesfall eintreten, wird wohl im Amateurbereich kein Klassenleiter - egal welcher Verband - päpstlicher sein als der Papst.
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  #18  
Alt 13.10.2011, 14:48
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Das fünfte Fehlen ist dann eingetreten, wenn im fünften Spiel die Person nach Beginn des ersten Einzels nicht aufgestellt worden ist. Das mit dem Todesfall mag stimmen...
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  #19  
Alt 13.10.2011, 14:55
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Zitat:
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Das fünfte Fehlen ist dann eingetreten, wenn im fünften Spiel die Person nach Beginn des ersten Einzels nicht aufgestellt worden ist. Das mit dem Todesfall mag stimmen...
Na, das ist Erbsenzählerei, die niemanden weiterbringt

Dann kommt der Fall, dass es das Brett 6 ist, der dann zwar aufgestellt worden ist, es aber nicht bis zu seinem letzten Einzel in die Halle geschafft hat. Und welcher Zeitpunkt zählt nu

...und wenn schon Erbsen zählen dann aber richtig

Nicht nach Beginn des ersten Einzels, sondern nach Beendigung des letzten Doppels und vor Beginn des ersten Einzels müssen Einzelaufstellungen spätestens bekannt gegeben werden
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  #20  
Alt 13.10.2011, 14:58
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Zitat:
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Das fünfte Fehlen ist dann eingetreten, wenn im fünften Spiel die Person nach Beginn des ersten Einzels nicht aufgestellt worden ist. Das mit dem Todesfall mag stimmen...
Was ist wenn du denjenigen zwar aufstellst, aber er zum 2. einzel nicht erscheint?

Klar das Spiel geht 0-9 verloren. Aber dann ist der Zeitpunkt ja später.

Umgekehrt. Was ist wenn die Mannschaft garnicht antritt in der 5 mal fehlende spielt? gilt das dann als nicht angetreten für den Spieler? oder da das Spiel garnicht stattfand fehlt er erst im 5. wirklich stattfindenden Spiel.
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