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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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@ beckenrandswimmer
Tischtennisregel Teil B 2.3 Spielbedingungen:
Bei welt und Olympischen .....gesammte Spielfläche mindestens 1000 Lux und der restliche Spielraum 5OO Lux. Bei anderen Veranstalltungen mindesatens 600 bzw 400 Lux betragen. |
#12
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Hi,
Zitat:
Gruß. |
#13
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Re: @ beckenrandswimmer
Zitat:
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#14
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Re: Re: @ beckenrandswimmer
Hi,
Zitat:
und genau dieser Satz ist normalerweise bindend, wird aber meist durch die Ausführungsbestimmungen der Verbände in der WO "überschrieben". Gruß. |
#15
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*argl* okay. Ich glaub ich muss nochmal genauer nachlesen...
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#16
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Na dann ist ja alles klar.
Wo habt ihr denn euer Lux-Messgerät gekauft? SEBTIL |
#17
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@sebtil:
Da sprichst du natürlich einen wunden Punkt an: die Nachprüfbarkeit - wer hat das nötige Equipment um die Lichtstärke nachzumessen? Bei uns im Bezirk (Böblingen, TTVWH) ist das mit der Lichtstärke im Leitfaden für Mannschaftsführer so geregelt, dass es nur einen Minmalwert gibt (600 Lux), der erreicht oder überschritten werden muss. Ich habe aber keine Ahnung wie hell man sich das vorstellen kann. Dieser Wert könnte also auch ziemlich unsinnig sein, wie das dort z.B. auch die Minimaltemperatur ist (oder kann jemand von euch bei 15°C noch vernünftig spielen). Weiss da jemand genaueres? Aber für die ursprüngliche Frage ist das ja egal. Wenn die Sonne direkt in die Halle scheint sind die Beleuchtungsverhältnisse ungleichmäßig. Damit darf ich als Gast unter Protest zum Spiel antreten. Ich kenne aber keinen Fall, in dem jemand schonmal wegen so etwas Protest eingelegt hat. Viel sinnvoller, wenn auch nicht immer möglich, ist es, den Nachteil durch das Blenden zu minimieren indem man falls man das Losen gewonnen hat den Aufschlag abgibt und die Seite wählt, auf der man mit dem Rücken zur Sonne spielen kann. Dadurch spielt man mindestens gleich oft mit dem Rücken zur Sonne, wie der Gegner. Wirklich toll ist diese Lösung nicht, aber ich kenne keine bessere. MfG |
#18
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Re: Lichtverhältnisse in der Halle
Hallo,
hier ist ja schon die Regel In Ziffer 2.3.6 der Int. TT-Regeln B (gültig gem. WO Abschnitt A Ziffer 2) heißt es in Satz 2: "Im Hintergrund sind helle Beleuchtung und durch nicht abgedunkelte Fenster oder andere Öffnungen hereinfallendes Tageslicht unzulässig." zitiert worden. Wie sieht es denn aus mit Sonneneinstrahlung von der Seite? Hab gestern Kreismeisterschaften gespielt. Da konnt man teilweise den Ball nicht erkennen: Helles Licht durch Sonneneinstrahlung (zwar durch Plane gedämmt, aber hell und hellen Hallenboden. Es war teilweise ein 2 Seitenspiel... Grausam... Danke für Infos. Mikkky
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#19
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Re: Lichtverhältnisse in der Halle
Hallo !
Eigentlich steht doch alles in den Tischtennisregeln, Teil B. Bei Punktspielen muss die Lichtstärke mind. 400 bis 600 Lux betragen. Dies gilt auch für alle anderen Turniere, soweit nicht durch gesonderte Richtlinien festgelegt. tageslicht von hinten ist unzulässig, von der Seite schon, allerdings sollte auch dieses vermieden werden. "Normalerweise" sind alle Spiellokale vom zuständigen Spielleiter abgenommen worden, doch das geschieht in der Praxis nie. Also ist mit einlegen eines Protestes wenig zu erreichen, da ja der Spielleiter das Lokal vorher hätte prüfen müssen. |
#20
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Re: Lichtverhältnisse in der Halle
Zitat:
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Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. |
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