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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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Im TTVWH gilt:
14 Nichtantreten 14.2 Bei Nichtantreten einer Heimmannschaft sind dem Gegner für das ausgefallene Spiel auf dessen Antrag die Fahrtkosten [...] zu ersetzen. [...] 14.3 Tritt eine Mannschaft in der Vorrunde auswärts nicht an, so muss sie gegen diesen Verein in der Rückrunde auswärts spielen. 14.4 Tritt eine Mannschaft in der Rückrunde auswärts nicht an, so muss sie dem Heimverein auf dessen Antrag die nachgewiesenen Fahrt- und Übernachtungskosten aus der Vorrunde ersetzen. 14.2 gilt entsprechend. [weitere Details - selbst nachlesen] 14.7 Es gilt die Reisekostenordnung des TTVWH RKO 3 Fahrtkostenerstattung 3.2 Bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs je gefahrenem km ¤ 0,25 ...bin selbst überrascht aber gut zu wissen... Geändert von Pinguin (19.01.2003 um 14:23 Uhr) |
#12
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Zitat:
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#13
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Zitat:
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#14
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Ich finds schon logisc. Dadurch wird verhindert, daß sich eine Mannschaft einfach überlegt, auswärts nicht anzutreten, da man vielleicht eh keine Chance hätte, und so die Fahrtkosten sparen könnte.Und wie schon gesagt wurde, so würde der angetrtenen Heimmannschaft ein Heimspiel geklaut.
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#15
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Zitat:
aber ich versuch mal ein wenig konkreter zu werden: also, nehmen wir an, mannschaft a ist in der hinrunde ziemlich schlecht, motivationslos und was auch immer und erscheint nicht zum auswärtsspiel bei mannschaft b. das spiel wird dann also für b gewertet. mannschaft c hingegen, die mit mannschaft b gegen den abstieg spielt, hat zunächst ein heimspiel gegen a, zu dem a auch erscheint, aber natürlich verliert. angenommen, mannschaft a rüstet nun zur rückrunde auf (was ja durchaus mal vorkommen soll), dann hat mannschaft b (die sehr heimstark sein könnte), gegenüber mannschaft c den vorteil, gegen die nun sehr starke mannschaft a zuhause zu spielen und ev. zu gewinnen, während c beim auswärtsspiel natürlich chancenlos ist. die benachteiligung ist zugegebenermaßen gering. wahrscheinlich ist sie zugunsten einer solchen wirksamen regelung zum vermeiden von nichtantreten in kauf genommen, is aber trotzdem irgendwie blöd..
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republikaner sind faschisten |
#16
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Zitat:
Wenn sie nicht antreten will, dann macht die Regelung durchaus Sinn .. |
#17
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Ich habe zwar die zitierten Regeln gelesen und verstanden, deren Sinn ist mir aber nicht ganz klar geworden. Ich seh’ es so:
Jeder Regelverstoß führt irgendwie zu einer größeren oder kleineren Wettbewerbsverzerrung, die sich im Nachhinein nicht mehr vollständig korrigieren lässt. Beispiel: KL ordnet die Wiederholung eines Spiels an. Beim Wiederholungsspiel herrschen nie genau dieselben Umstände wie beim ursprünglichen Spiel. Das nimmt man aber in Kauf, weil andere Möglichkeiten offensichtlich größere Nachteile gehabt hätten. Im konkreten Fall geht es um den Heimvorteil (ich lasse jetzt mal die um den Spielgenuss betrogenen Zuschauermassen in der Kreisliga außen vor ): Den hat die Heimmannschaft doch gehabt. Mehr als zu Null kann man nicht gewinnen und die fehlenden Ranglistenpunkte sind sowieso weg. Ich sehe nicht, wieso ohne die Regel der angetretenen Mannschaft ein Heimspiel „geklaut“ wurde. Davon unabhängig ist die Ordnungsstrafe. Unter dem Gesichtspunkt „Antreten zum Spiel ist oberste Pflicht“ ist natürlich eine Ordnungsstrafe für die nicht antretende Mannschaft gerecht. Kritisch sehe ich schon wieder die Sache mit den Fahrtkosten. Wenn ich mit meiner Mannschaft zu einem Spiellokal fahre (egal, ob Heim oder Auswärts) habe ich einmal Fahrtkosten. Was haben die denn mit dem konkreten Spiel zu tun? Erstattet (im Sinne von „Schadenersatz“) wird nur etwas, was bei korrektem Verhalten nicht angefallen wäre. Das käme nur in Betracht, wenn das Spiel wiederholt werden würde, der angetretene Verein die Kosten also zweimal hätte. Noch verworrener ist die Rückrundenlösung. Was haben denn meine Fahrkosten zum regulären Spiel der Hinrunde damit zu tun, ob der Gegner zum Rückspiel bei mir erscheint? Wenn eine Mannschaft nach der Vorrunde zurück zieht, gibt’s doch auch kein Geld. Fazit: Sportlich bin ich für Punktverlust für die nicht angetretene Mannschaft ohne Änderung des Spielplans in der Rückrunde. Ansonsten Ordnungsstrafe in einer Höhe, die disziplinierend wirkt. hwk |
#18
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Zitat:
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#19
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Zitat:
Wenn die Auswärtsmannschaft nicht antritt, dann spielt sie in der RR auch wieder auswärts gegen diese Mannschaft (zumindest im TTVWH), damit wird die Heimmannschaft doch um kien Heimspiel gebracht, oder? |
#20
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@hwk
wenn eine Mannschaft nach der Vorrunde zurückzieht können die gegner auf jeden Fall die Erstattung der Fahrtkosten beantragen. Zumindest ist das in Hessen so.
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