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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wer hat Heimrecht?
Wer hat Heimrecht?
Wenn eine Mannschaft (B) zu einem Auswärtsspiel bei Mannschaft (A) nicht angetreten ist, muss sie dann in der Rückrunde wieder bei "A" antreten, verliert also das Heimrecht an "A". |
#2
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Also ich kann dir jetzt nur meine Einschätzung und so wie ich es kenne sagen, das in der Rückrunde das nicht erscheinen von B nicht zählt und alles so bleibt wie es auf de Spielplan steht, wenn ich falsch liege verbessert mich
MfG Snake |
#3
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Re: Wer hat Heimrecht?
Zitat:
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republikaner sind faschisten |
#4
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Hab mich auf der Seite des WTTV schlau gemacht.
Auszug Wettspielordnung des WTTV 14. Nichantreten 14.2 Im Falle von Nichtantreten einer Mannschaft ist von der anwesenden Mannschaft (Gastgeber oder Gast) ein Spielbericht mit einem entsprechenden Vermerk auszufüllen und der Staffelführung einzusenden. Auf diesem Spielbericht muss die genaue Aufstellung der anwesenden Mannschaft eingetragen sein. Das Spiel wird für diese Mannschaft als ordnungsgemäß ausgetragen gewertet. Falls es sich um ein Spiel der Vorrunde handelt, ist das Spiel der Rückrunde bei der angetretenen Mannschaft anzusetzen. Handelt es sich um ein Spiel der Rückrunde, so sind der angetretenen Mannschaft Fahrtkosten in entstandener Höhe durch den Gegner zu erstatten. Quelle:http://www.wttv.de/service/wo-html/index.htm Klartext: "B" muss wieder bei "A" antreten. Geändert von hennes (18.01.2003 um 23:00 Uhr) |
#5
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ok, ich nehme alles zurück.. finde ich aber unlogisch, dann das gleiche spiel ggf. noch einmal anzusetzen.
wenn eine mannschaft besonders heimstark ist, könnte sowas ja ein vorteil sein, weil sie ein heimspiel mehr hat. ok, ich weiß, das klingt sehr konstruiert, aber es könnte ja doch mal sowas passieren, und deswegen versteh ich die regel auch nicht bzw. deren sinn. wenn man eine mannschaft fürs nichtantreten bestrafen will, halte ich punktabzug oder (höhere) geldstrafe für besser - auch weil dies sicher keine verwirrung stiftet, im gegensatz dazu, dass man ev. noch überlegen muss, wer heimrecht hat (ich denke nicht, dass diese regel allzuviele kennen)
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republikaner sind faschisten |
#6
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@ ralf:
genau so ist es, wer auswärts nicht antritt, muß dies in der rückrunde nachholen @ svend: es IST logisch, außerdem ist dein szenario mit der heimstarken mannschaft (nennen wir sie XYZ) nicht nur konstruiert, sondern auch unpassend, denn es ist ja gerade der gegner von XYZ, der das spiel nicht wahr nimmt ... also ist der entstehende vorteil für XYZ völlig gerechtfertigt, zumal er vielmehr ein nachteil für den gegner ist, der mit dem nichtantreten sein heimrecht verliert |
#7
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Wenn dies im WTTV so gehandhabt wird ist das m.e. ein Regelverstoß, denn ich kann eine Mannschaft nicht noch mit Heimspielverlust bestrafen.
Und eine Strafe ist schon mit 9:0 und 27:0 sowie einer Orndungsgebühr + Fahrtkosten des Gegners gegeben. Dieses wird im übrigen beim BeTTV verhängt.
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Sind sie zu stark- bist Du zu schwach |
#8
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Es scheint in den einzelnen Verbänden unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Beim BTTV werden die Punkte aberkannt also 9:0, 27:0. Des Weiteren kann der angetretene Verein Fahrkosten beim nicht angetretenen Verein verlangen. In der RR wird aber laut Spielplan gespielt. Der Spielleiter muss eine Strafe aussprechen. Kreisebene 30 € Bezirksebene 50 € Verbandsebene 100 € |
#9
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und wenn ich beim heimspiel nicht antrete, bekomme ich ein weiteres heimspiel?
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Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir, doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer. Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat. (Wilhelm Busch) |
#10
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Regel des WTTV
Gilt diese Regel auch bei anderen ,wie z.B. SATTV? Ich finde sie nicht richtig, da als Strafe das verlorene Spiel hart genug ist.
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