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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #21  
Alt 03.10.2011, 19:51
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Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
@Mighty:
Alles am Thema vorbei, sorry.
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  #22  
Alt 03.10.2011, 20:19
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Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
Die Diskussion über "richtig oder falsch" oder "verbindlich" einer Regelauslegung hatten wir im übrigen bereits 1000 Mal. Sie ist irrelevant.
Wenn ein Schiedsrichter blind, oder besser gesagt, getäuscht einer falschen unverbindlichen Regelauslegung folgt und dadurch eine falsche Entscheidung trifft - das soll irrelevant sein?
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  #23  
Alt 03.10.2011, 20:33
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Zitat:
Zitat von NicoZ Beitrag anzeigen
[Philosophierunde]
Mighty, ich dreh dir da nix im Munde um - mindestens nicht bewusst.
Wenn du anfängst von Wahrscheinlichkeiten zu reden und dass es keinen Zufall (da) gibt, dann gehe ich davon aus, dass du das generell so meinst, also auch für andere Ereignisse
OK, das war auch "mindestens nicht bewusst", deshalb rege ich mich deswegen auch überhaupt nicht auf.

Zitat:
Zitat von NicoZ Beitrag anzeigen
In dem Fall hat jedes Ereignis dessen Wahrscheinlichkeit nicht gleich null ist eine bestimmte Chance, aufzutreten. Was genau ist dann "Zufall"? (Selbst zufällig generierte Zahlen durch einen Computer sind meist nicht so zufällig, wie man denkt.) Im Sinne wie ich es im üblichen Sprachgebrauch kenne ist das ein Ereignis, das durchaus auftreten kann, was aber beileibe nicht auftreten muss - das kann sehr wahrscheinlich sein (2 Mal Kopf bei 3 Münzwürfen) oder sehr unwahrscheinlich. Zufällig ist es trotzdem,
Verstehe ich das richtig, wenn du (blind) einen Stuhl aus dem Fenster deiner Wohnung wirfst und einen Passanten triffst, ist es natürlich auch "zufällig". Und auch "sehr wahrscheinlich" ist "trotzdem zufällig"? Einfach genial.

Da muss man schon vieles verdrehen, um diese unglückliche Auslegung zu retten.
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  #24  
Alt 03.10.2011, 20:52
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Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Ich sehe dabei 2 Probleme: a) diese Auslegung ist falsch
Zufällig geht aber nun mal kein Schläger kaputt! In der Regel steht auch nichts von zufällig, sondern da steht unabsichtlich
.

Wenn jemand z.B. beim Topspin an der Tischkannte hängen bleibt, ist das auch kein Zufall. Derartige Risiken hat auch kein Spieler selbst zu tragen. Ich denke, dass das durchaus vergleichbar mit einer ... ich nenne es mal unsanfteren Ablage des Schlägers ist und das wird aus meiner Sicht durch die Regelauslegung zum Ausdruck gebracht. Absicht kann allenfalls unterstellt werden, aber Unterstellungen sind nicht Aufgaben des Schiedsrichters. Der sollte nach Möglichkeit Feststellungen treffen.

Eine Beschädigung durch einen derben Schlägerwurf - sofern er als solcher eindeutig zu erkennen ist - ist natürlich nicht mehr als unabsichtlich zu deuten. Da gebe ich dir recht und das ist ja durch die Regelauslegung keineswegs abgedeckt.

Die Regelauslegung halte ich deshalb für gut und auch im Sinne der Regel selbst für richtig.

Weder die Regel selbst, noch die Auslegung geht mir persönlich weit genug. Schläger, die während eines laufenden Spiels berechtigt gewechselt werden dürfen, sollten meiner Meinung nach nur zulässig sein, wenn ein Ersatzschläger gleichen Typs zur Verfügung steht. Das der/die Gegner sich u.U. im laufenden Spiel auf völlig anderes Spielmaterial einstellen müssen, kann nach meiner Auffassung nicht richtig sein. Selbst das Reinigen mit Schwamm und Wasser sind während der Pausen eines laufenden Spiels nicht zulässig, aber einen unabsichtlich kaputt gegangenen Schläger, darf man dann gegen einen beliebigen regelkonformen anderen Schläger ersetzen.
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  #25  
Alt 03.10.2011, 20:53
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@Mighty:
Nach deiner Logik dürfte ein Spieler dann ja gar nicht mehr an den Tisch gehen, da er ja nur so sicherstellen kann, daß der Schläger im Spiel nicht beschädigt wird, alles andere wäre ja dann "kein Zufall". Der Spieler muß also auf einen Einsatz verzichten, denn "tut er das nicht, kann die aufgetretene Beschädigung seines Schlägers nicht mehr als zufällig angesehen werden."

EDIT:Na, wenn da "unabsichtlich" steht, ist die Sache doch noch eindeutiger. Aus einem "Schlägerwerfen aus Frust" kann man ja wohl kaum auf ein "Absichtliches Zerstören des Schlägers" schließen.

Richard

Geändert von Lrephcsak (03.10.2011 um 20:58 Uhr)
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  #26  
Alt 03.10.2011, 20:59
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Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Ausnahme: in der Regional- und Oberliga wird für den Satz, den man aufgibt, auch 11:0 (RLO E 5.3.6) eingetragen.
Wow. Danke für die Info. Wieder etwas gelernt .....
Ist das neu seit 2010 ?
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Geändert von tt-trommler (03.10.2011 um 21:02 Uhr)
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  #27  
Alt 03.10.2011, 21:02
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Freut Euch doch dass Mighty wieder da ist ..... endlich wird uns wieder gezeigt wie man sich immer wiedr im Kreise drehen kann

noli turbare circulos meos .........
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  #28  
Alt 03.10.2011, 21:04
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Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Aus einem "Schlägerwerfen aus Frust" kann man ja wohl kaum auf ein "Absichtliches Zerstören des Schlägers" schließen.
Selbst schon erlebt:
- Spieler will den Schläger in die Tasche pfeffern und trifft daneben.
- Spieler wirft den Schläger nach dem Ballwechsel hoch in die Luft, will ihn wieder fangen und greift ins Leere.
Resultat: 2x Griffschalen abgeplatzt.
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  #29  
Alt 03.10.2011, 21:19
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Zufällig geht aber nun mal kein Schläger kaputt! In der Regel steht auch nichts von zufällig, sondern da steht unabsichtlich
.
Stimmt, so steht es in der Tat in der deutschen Übersetzung. Im Original steht aber "accidentally", das ist nicht das gleiche. Die deutsche Übersetzung verschiebt den Schwerpunkt auf Absicht, so zu sagen. Dann kann man die Ausleger teilweise auch entschuldigen, obwohl sie sich das Original hätten anschauen können, um Übersetzungsfehler auszuschließen.

Deshalb wäre "zufällig" auch bessere Übersetzung gewesen.
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  #30  
Alt 03.10.2011, 21:32
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Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Na, wenn da "unabsichtlich" steht, ist die Sache doch noch eindeutiger. Aus einem "Schlägerwerfen aus Frust" kann man ja wohl kaum auf ein "Absichtliches Zerstören des Schlägers" schließen.
Ja, das ist logisch, obwohl es auch hier auf die Art des Wurfs kommen sollte.

Aber, wie gesagt, es steht anders im Original. Hätten sie speziell "unabsichtlich" gemeint, hätten sie "unintentionally" geschrieben und nicht "accidentally".
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