|
|||||||
| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#21
|
|||
|
|||
|
AW: Wie verfahre ich mit nicht angemeldeten Time-Outs?
Wenn man tt-trommler folgt, müßte man ja auch nach jedem 6 Punkt eine Beratung für legal halten.
Nicht nachvollziehen kann ich, warum tt-trommler praktisch in höheren Ligen eine Beratung dabei für nicht möglich hält: die Handtuchboxen liegen nahe an der Umrandung, die beratende Person kann direkt dahinter stehen und könnte so alle 6 Punkte beraten. Diese Auslegung höre ich aber grade auch zum ersten mal. Auf den ersten Blick hat tt-trommler mit seinem Verständnis ja recht, wenn man die Regeln wörtlich sieht, ich bin aber der Meinung, daß man die Regel anders auslegen muß: Ein Rechtsgrundsatz ist es, daß die spezielle Norm die allgemeine Norm "sticht". 5.1.3 ist dabei die allgemeine Norm ("für alle Pausen gilt"), 4.4.1.2 ist die spezielle Norm ("Unterbrechung alle 6 Punkte + Seitenwechsel"), für die 5.1.3 übergeordnet gelten würde. In 4.4.1.2, der speziellen Norm, ist aber eine Zweckgebundenheit ("zum Abtrocknen") konkret genannt, die vorrangig zu beachten ist und somit ein Wirken von 5.1.3 ausschließt. Somit halte ich die gängige Handhabung, nach je 6 Punkten und beim Seitenwechsel keine Beratung zu erlauben, für regelkonform. Richard Geändert von Lrephcsak (04.11.2012 um 17:37 Uhr) |
|
#22
|
|||
|
|||
|
AW: Wie verfahre ich mit nicht angemeldeten Time-Outs?
"Lex specialis derogat legi generali" kann nicht auf Tischtennisregeln angewendet werden, weil die Verfasser weder ein tatsächliches Ausklammerungsprinzip bei der Erstellung von Regeln im Sinn hatten (im Großen wie auch Kleinem), noch das Tischtennisregeln mit Rechtssätzen vergleichbar sind, auch wenn es Schnittmengen geben mag (Systematik). Nichtsdestotrotz halte ich die juristische Methode des Argumentierens, für auf Tischtennisregeln unanwendbar. Das würde zu weit führen und die Tischtennisregeln aus ihrem Zusammenhang lösen. Ich erinnere mich besonders gerne an eine Diskussion über Nötigung in diesem Forum. Es wurde von einigen Nutzern als Nötigung betrachtet, dass der Schiedsrichter auf die Einhaltung der Regeln bestand. Im konkreten Fall ging es um die zweiminütige Leerzeit zwischen dem Aufruf eines Einzels und der Anwesenheit des Spielers an der Platte (knapp zusammengefasst). Da muss man dann einfach konstatieren, dass diese Ansichten gelinde gesagt Nonsense sind. Insbesondere wenn die Tatbestandsmerkmale einer Nötigung in Betracht gezogen werden.
|
|
#23
|
|||
|
|||
|
AW: Wie verfahre ich mit nicht angemeldeten Time-Outs?
Zitat:
Die Formulierungen im deutschen Text sind etwas unglücklich. Dennoch muss man diese "Unterbrechungen zum Abtrocknen" (engl. "interval", ITTF Handbook Ch. 3 Nr. 4.4.1.1) von den "Spielunterbrechungen" bei Verletzungen (ITTR B 4.4, engl. "suspension of play", ITTF Handbook Ch. 3 Nr. 4.4.4) unterscheiden. Im englischen Original-Text Ch. 3 Nr. 5.1.3 Players may receive advice only during the intervals between games or during other authorised suspension of play[...]Die "short intervals for towelling" fallen eben nicht unter "intervals between games" und auch nicht unter die weiteren "authorised supension(s) of play". |
|
#24
|
|||
|
|||
|
AW: Wie verfahre ich mit nicht angemeldeten Time-Outs?
@ tripplem
ja das war eine sehr "lustige" Diskussion ![]() Aber da nun die Mehrheit ja für eine unerlaubte Beratung ist... Wie sind denn nun die korrekten Folgen??? Nachdem es im Spielbericht vermerkt wurde? |
|
#25
|
|||
|
|||
|
AW: Wie verfahre ich mit nicht angemeldeten Time-Outs?
Ich wuerde Inhaftierung wegen grober Unkenntnis vorschlagen. In jedem Falle wuerde ich solchen Exemplaren vom Jura-Studium abraten. Das Maximale, was aus meiner Sicht moeglich waere, ist eine Laufbahn als grammaticus....Dann aber nur aus Optimierungserwaegungen heraus ;-)
|
|
#26
|
|||
|
|||
|
AW: Wie verfahre ich mit nicht angemeldeten Time-Outs?
Und ich schliesse mich im Uebrigen der h. M. an :-) Was die Folgen betrifft, so kann ich bei meinem geringen Kenntnisstand nur aus einer subjektiven Perspektive urteilen. Ich halte das "Vergehen" fuer minderschwer. Allerdings doch fuer dergestalt strafwuerdig, dass es vom Verein, respektive der Mannschaft, zur Kenntnis genommen werden muss. Wo wuerden wir nur hinkommen, wenn das irgendwann jeder macht, waere meine Fragestellung. Andererseits scheint die Aenderung der Coachingregel in der Damen-Bundesliga Anlass dafuer zu geben, diesen Verstoss zukuenftig evtl. nicht mehr zu ahnden. Jedoch ist der mit der Aenderung der Coaching-Regel bezweckte Erfolg, naemlich Emotionalisierung der Sportart zwecks Anziehung neuer Zuschauer, nicht eingetreten. Ich moechte schliessen mit den Worten einer ehemaligen Deutschen Meisterin (sinngemaess): Fuer die Mehrung der Zuschauerzahl sind die Spieler selbst zustaendig; und deswegen denke ich, dass dies jedoch mehr Toleranz erfordert, was die Bestrafung von Spielern angeht, die an der Platte Emotionen zeigen. Aber das ist eine andere Baustelle ;-)
Geändert von tripplem (05.11.2012 um 01:01 Uhr) |
|
#27
|
|||
|
|||
|
AW: Wie verfahre ich mit nicht angemeldeten Time-Outs?
@tripplem [leicht ins offtopic driftend]:
Zitat:
Was meinst du, was ein Philosoph dir erzählt, wenn du ihm auferlegst, er dürfe den Begriff "teleologisch" nicht mehr verwenden, da dies ein juristischer Terminus sei? ![]() Zitat:
Zitat:
![]() Achja: Nichtsdestotrotz ist Pinguins Argumentation latürnich noch viel besser als meine. ![]() Richard Geändert von Lrephcsak (05.11.2012 um 01:30 Uhr) |
|
#28
|
|||
|
|||
|
AW: Wie verfahre ich mit nicht angemeldeten Time-Outs?
Zitat:
Das entscheidet der Staffelleiter. Wenn es bei gelb bleibt, passiert nichts. |
|
#29
|
|||
|
|||
|
AW: Wie verfahre ich mit nicht angemeldeten Time-Outs?
Zitat:
Jede Handtuchpause ist demnach eindeutig eine erlaubte Spielunterbrechung. Die Regel 5.1.3. zielt darauf ab, die Beratung während des Spieles (nämlich während ...anderer Zeiten...als regelgerechter Pausen oder erlaubter Unterbrechungen) zu unterbinden. Ich könnte mir vorstellen, daß ein Schiedsrichter, im von Dir geschilderten Fall des Falles, mit den regeltechnischen Details von 5.1.3 und 4.4.1.2. konfrontiert, zumindest ins Grübeln gerät. Wenn die Beratung zeitlich angemessen stattfindet (z.B. kurzer Ratschlag während der Handtuchpause des Gegners ohne Beeinträchtigung des weiteren Spielverlaufes) scheint sie zumindest durch das Regelwerk nicht ausdrücklich verboten. Auch wenn es in der Praxis so nicht stattfindet, aber so klar wie es sein sollte, ist dieser Sachverhalt nicht. |
|
#30
|
|||
|
|||
|
AW: Wie verfahre ich mit nicht angemeldeten Time-Outs?
Zitat:
![]()
|
![]() |
| Lesezeichen |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Time- Out | Schollinho | Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches | 20 | 19.04.2014 14:21 |
| Bundesligen - ab sofort sind "time outs" auch in den Satzpausen zulässig! | User 17544 | Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches | 2 | 11.11.2011 13:35 |
| Wer darf Time-outs nehmen? | Mouselook | Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches | 34 | 23.02.2004 12:58 |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:40 Uhr.









