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#21
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AW: Das Filmen von Spielen
Zitat:
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#22
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AW: Das Filmen von Spielen
Das ist mal eine klare Antwort. Danke für deine Mühe.
Ciao Schmidt
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#23
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AW: Das Filmen von Spielen
Klingt gut, dennoch ist es das beste wenn man alle beteiligten fragt und das am besten schriftlich per Facebook oder eMail.
In der Regel hat auch niemand etwas dagegen. Und wenn doch dann ist es eben so. |
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#24
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AW: Das Filmen von Spielen
Ja wenn man das Urteil liest ist es wirklich so.
Man kann zwar den filmenden Bitten es zu unterlassen, aber wenn der es filmen will hat er wohl das Recht dazu (sofern er nicht andere Dinge macht die nicht rechtens sind)-also normale Aufnahmen vom Spielgeschehen zb zur Technik, Taktikanalyse oder zur Berichterstattung in öffentlichen Medien sind in jedem Fall ok.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#25
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AW: Das Filmen von Spielen
Es wird hier doch in dem Urteil von Sportveranstaltungen gesprochen. In wie weit eine TT-Veranstaltung auf irgendeiner Amateur-Krökel-Ebene darunter fällt, darüber liesse sich noch trefflich streiten. Man frage hierzu irgendeinen TT-Laien oder selbst spielenden TT-Bewegungslegastheniker.
(Irgendeinen Smily habe ich hier bewusst weggelassen!) |
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#26
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AW: Das Filmen von Spielen
Na ja, dass ist ja nur ein Auszug aus der Urteilsbegründung zum Falle eines Promikindes (11-jährige Tochter von Caroline Prinzessin von Hannover), das sich (bzw ihre Eltern) bei einem Eiskunstlaufturnier zu unrecht abgelichtet und veröffentlicht fühlte. Deren Eltern konnten es sich halt leisten bis vor den BGH zu ziehen
![]() Diesen Auszug jetzt als Grundsatzurteil zu bezeichnen, halte ich für gewagt. Gut, es steht natürlich jedem Hobbyfilmer und -fotografierer selbstverständlich frei sich auf diesen Auszug zu berufen, wenn er meint Videos oder Fotos auf youtube oder sonst wo veröffentlichen zu müssen aber ob das dann in einem Streitfall, der sicher nicht gleich vor dem BGH landet, der Weißheit letzter Schluss sein wird, wird sich immer im Einzelfall mittels teuren Juristen klären lassen. Muss halt jeder selbst wissen, ob er es drauf anlegen möchte
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#27
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AW: Das Filmen von Spielen
Hier ging es aber auch nicht um das Veröffentlichen, sondern um das Filmen zu Coachingzwecken. Das sind schon 2 sehr verschiedene Dinge wie ich meine.
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#28
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AW: Das Filmen von Spielen
Schon klar, ich hatte ja nur auf das "sogenannte" Grundsatzurteil, das hier von gremlin angeführt wurde, reagiert.
...aber auch was das reine Filmen betrifft, wäre ich sehr skeptisch, wenn es darum geht hier eine rechtlich unumstößliche Grundregel dafür ausgeben zu können. Letztendlich muss das im Streitfall von Juristen geklärt werden und da wird dann wohl immer der Einzelfall betrachtet ![]() Was mich persönlich bei der ganzen Filmerei schon ein wenig stört ist, dass nicht einfach akzeptiert werden kann, wenn das jemand nicht möchte. Auch Generalabsolutionen per Turnierausschreibungen oder per WO stehe ich kritisch gegenüber. Nee, ich habe ganz und gar nichts gegen Bildberichterstattungen von Amateursportveranstaltungen! Im Gegenteil. Wer freut sich nicht, wenn mal die lokale Presse auftaucht um über ein Spiel/Turnier zu berichten? Auch habe ich ganz und gar nichts gegen Aufnahmen, die lediglich dazu dienen sollen das Coaching zu vereinfachen. Nur ist es leider so, dass die heute üblichen digitalen Bilder und Filme z.B. auf youtube völlig unkontrollierbar in der ganzen Welt verbreitet werden können. Was einmal im Netz ist, darüber hat man nun mal leider keine Kontrolle mehr. Irgendwer, kann das irgendwo in Nullkommanichts kopiert haben - es existiert nun mal kein Kopierschutz, alles was auf einem Bildschirm dargstellt wird, kann mitgeschnitten werden und das völlig problemlos von jedermann. Das kriegste da nie wieder gesichert für alle Zeiten raus - löschen bzw löschen lassen ist nun mal leider keine Lösung für das Problem. Drüber sollte man sich klar sein. Deshalb bin ich der Meinung - völlig unabhängig von rechtlicher Relevanz, die im Streitfall eh im Einzelfall von Juristen zu klären wäre - dass bei Amateursportveranstaltungen unbedingt der Bitte nicht gefilmt oder fotografiert werden zu wollen folgegeleistet gehört. |
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#29
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AW: Das Filmen von Spielen
Dann bitte auch festlegen wie weit Amateutsport geht. Ich behaupte, dass der bis in die 3. Liga hochgeht. Aber zumindest geht es dann bis zu den Landesmeisterschaften, wenn nicht den Deutschen Meisterschaften. Und sowieso gilt dies dann für alle Jugendveranstaltungen.
Übertrieben! Wenn im Einzelfinal der Deutschen Jugendmeisterschaften einer darum bittet, dass er nicht gefilmt werden will, dann ist dies Deiner Meinung nach zu berücksichtigen? Oder ist das dann doch schon öffentliches Interesse? Wie ist es dann bei Landesmeisterschaften? Mich würde einfach interessieren wo Du die Grenze ziehst, dass die Leute es akzeptieren müssen .... Ansonsten muss der Text so in die Ausschreibung. Ansonsten muss jeder einzeln gefragt werden und das ist bei großen Teilnehmerfeldern einfach nicht machbar. Jeder kann die Ausschreibung lesen. Und wer damit ein Problem hat kann das ja bei der Anmeldung bereits mitteilen, oder den Filmer entsprechend darum bitten es zu lassen (dann wird man sich in den meisten Fällen sicher einig werden). Allerdings muss einem auch klar sein, dass der Ausrichter durchaus auch sagen kann, dass er einen dann nicht teilnehmen lässt, weil er dem möglichen Ärger aus dem Weg gehen will. Muss man nicht gutheißen. Ich könnte es aber verstehen.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
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#30
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AW: Das Filmen von Spielen
Machs doch bitte nicht so kompliziert!
Gegen Bildberichterstattungen in Zeitungen, auf den HPs der Kreise, Bezirke, Verbände und Vereine, wird ganz sicher niemand etwas haben. Selbst Hobbyspieler der untersten Klassen nicht. All das was von Hinz und Kunz mit dem Smartphone oder mit was auch immer aufgenommen wird und ungefragt z.B. youtube landet sehe ich allerdings schon als Problem an. Wenn das jemand nicht möchte, sollte das ohne Wenn und Aber akzepiert werden. Leider ist es nur dann möglich, wenn man das Fotografieren bzw das Filmen selbst schon unterbindet. Ansonsten existiert in der Praxis nun mal leider keine Kontrollmöglichkeit was mit diesen Aufnahmen geschieht. ...und auch da sollte man mal die Kirche im Dorf lassen und einfach mal auf die Realität schauen. Die Allermeisten haben noch nicht mal was dagegen, wenn sie auf facebook oder youtube zu finden sind. Die paar Wenigen, die dann wirklich nicht gefilmt oder fotografiert werden möchten, sollte man das zugestehen können. Wie gesagt, im echten Streitfall können das eh nur Juristen im Einzelfall klären ![]() Ich sag's mal für mich so: Als Turnierveranstalter bzw als Heimmannschaft, die das Hausrecht genießen, würde ich bei einer solchen Bitte immer dafür sorgen, dass das Filmen oder Fotografieren in den wenigen Fällen zu unterbleiben hat. Das kann uU 'ne Menge Ärger ersparen. Wer das Hausrecht genießt darf ja unzweifelhaft bestimmen was zulässig ist und was nicht - siehe z.B. NDM, wo das auch nur der Presse bzw dem Fernsehen gestattet wird. Egal, soll halt jeder machen was er möchte - ist ja eh nur meine ganz persönliche Meinung
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