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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#21
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AW: Doppelter Gang zum Handtuch
Zitat:
Da die Regeln vom AGM der ITTF gemacht werden (und das Handbook vom für die Auslegung zuständigen URC der ITTF herausgegeben wird), steht eine solche "Interpretation" dem URC m. E. nicht zu. Nichtsdestotrotz ist das Handbook für die SR und OSR bindend.
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main Geändert von Noppenklopper (06.04.2005 um 10:45 Uhr) |
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#22
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AW: Doppelter Gang zum Handtuch
Zitat:
Wir sind uns wohl darüber einig, dass die ITTR des AGM der ITTF einen höheren Rang haben als die Interpretation im Handbook for Match Officials. Die ITTR sind Regeln für alle Tischtennisspieler weltweit, die Interpretationen im Handbook (wahrscheinlich?) nur für die SR/OSR als interne Auslegungshilfe gedacht... Normalerweise sind Regeln, die gegen höherrangiges Recht verstoßen, nichtig, also (zumindest in D) so zu behandeln, als wären sie nie auf der Welt gewesen (vgl. § 134 BGB). Fraglich und rechtlich spannend ist, ob der SR die Handbook-Regel dann selbst nicht anwenden (verwerfen) darf (wie etwa bei vorkonstitutionellem verfassungswidrigem Recht) oder ob er das Spiel aussetzen muss und die Situation zur Überprüfung den Gerichten vorlegen muss (so bei nachkonstitutionellem verfassungswidrigen Recht) oder ob er sehenden Auges rechtswidrig handeln muss. Wie wurde diese Abweichung bei der SR-Prüfung behandelt? Kannst Du mir auch mal die bislang bekannten anderen Beispiele posten/mailen? Viele Grüße
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"Glut wird alles, was ich fasse, Asche alles was ich lasse, Flamme bin ich sicherlich" (Nietzsche) ________________ www.michaelfrey.de |
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#23
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AW: Doppelter Gang zum Handtuch
Zitat:
Aber im Ernst: Solche Antworten bekommt man, wenn man Juristen befragt. Und Pinguin fordert MichaelFrey auch noch ausdrücklich auf! Hier ist wieder einmal seht schön zu sehen, wohin es führt, wenn der gesunde Menschenverstand ausgeblendet wird. Welcher normale TT-Spieler kommt schon auf solche Ideen, die zur Ausgangsfrage von Kakerlake geführt haben? Zitat:
Zwischendurch könnten dann Interessierte auch noch Tischtennis spielen. Eingermaßen verwundert hwk |
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#24
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AW: Doppelter Gang zum Handtuch
Zitat:
Das Handbook ist zwar nicht über die Regeln zu stellen, es regelt allerdings einige strittige Fälle und führt zu einer Vereinheitlichung der Regelauslegung. Da es für SR und OSR im Einsatz als Handlungsrichtlinie gilt, wäre es in solch einem Fall unnötig seitens des SR das Spiel zu unterbrechen und das "Gericht" (in diesem Fall der OSR) zu belangen, da er aufgrund der gleichen Handlungsrichtlinien handeln muss. Diese Richtlinien mögen teilweise fraglich sein, nichtsdestotrotz gelten sie für die SRs im Einsatz eben um ein einheitliches Handeln zu erreichen. Und falls die Regelungen falsch sein sollten, so müssen sie meiner Einschätzung nach trotzdem so lange angewendet werden bis das URC der ITTF seine Aussagen ändert (und wenn eine Regelung wirklich falsch ist dauert das sicher nicht lange). Davon auszugehen dass die ITTF-Spielregeln verfassungsähnlich zu sehen sind, halte ich dann doch für zu übertrieben. Nicht vergessen: SRs sind nur in der Minderheit Juristen
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#25
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AW: Doppelter Gang zum Handtuch
Wo kann man dieses Handbuch erwerben?
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#26
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AW: Doppelter Gang zum Handtuch
Zitat:
http://www.ittf.com/ITTF_Misc/Comitt...04-Deutsch.pdf
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main |
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#27
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AW: Doppelter Gang zum Handtuch
@Michael Frey: Ich bin noch nie zuvor dermaßen sorgfältig und akribisch aufgeklärt worden. Dafür herzlichen Dank ! Ein weiteres Dankeschön für die Zeit und Mühe, die du in die Beantwortung meiner Regelfrage investiert hast (ich hoffe du konntest einen Teil dieser Zeit in deine Arbeitszeit legen) !
Und nun zum Thema: Zitat:
Der Sinn der Regelung kann zudem sowieso mit Hilfe vieler weiterer nicht geregelter Aktionen umgangen werden, z.B. durch wiederholtes Zuschnüren eines Schuhs, Taschentuchbenutzung, Brille putzen etc. Zu 4.: Vor der Handtuchpausenregelung waren die Spiele z.T. unerträglich lang, da beide Spieler nach jedem Ballwechsel zum Handtuch gingen, insofern ist diese Regel eine der sinnvollsten. Fernsehübertragungen wären damals eine Tortur gewesen (=Werbeblöcke nach jedem Ballwechsel). Danke auch an alle anderen Poster in diesem Thread, die zur Klärung meiner Regelfrage beigetragen haben ! |
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#28
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AW: Doppelter Gang zum Handtuch
Zitat:
Völlig richtig erkannt. Es handelt sich um Richtlinien, nicht um die Regeln selbst. Richtlinien sind ihrem Wesen nach Auslegungen der Regeln, sie dienen dazu, eine einheitliche Anwendung der Regeln zu ermöglichen. Das heißt aber auch, daß der Wortlaut der Regeln an und für sich dem Inhalt einer Richtlinie vorgeht. Konkret bedeutet das, daß im Einzelfall ein Schiedsrichter in einer bestimmten Situation zu der Erkenntnis gelangen kann, daß eine Regelauslegung, die in einer Richtlinie steht, für seinen speziellen Fall nicht passt. Dann ist der Schiedsrichter gezwungen, seinerseits die Regeln anhand des Einzelfalls auszulegen und anzuwenden. Sicher wird er sich auch dabei von den Richtlinien leiten lassen, es kann aber auch sein, daß er zu einem entgegengesetzten Auslegungsergebnis kommt. Auch dieses kann im Sinne der betroffenen Regel richtig sein. Beispiel: Wollte man die "Handtuchregelung" absolut setzen - also Gang und Benutzung des Handtuchs immer nur nach 6 gespielten Punkten -, müsste es der Schiedsrichter unterbinden, wenn ein Spieler bei einem Timeout sein Handtuch mit an die Bande nimmt und es dort benutzt. Gruß, Volkmar |
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#29
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AW: Doppelter Gang zum Handtuch
Grundsätzlich hast Du recht, die Richtlinien sind nicht über die Regeln zu stellen. Sofern aber Richtlinien, die auf den konkreten Fall passen, existieren, sind diese meiner (unjuristischen) Meinung nach zumeist anzuwenden. Sicher kann es immer Einzelfallentscheidungen geben die anders ablaufen - aber auch hier ist aus den Richtlinien eine Sinnvorgabe erkennbar, die der SR bei seiner Entscheidung zu Hilfe ziehen kann.
Zitat:
Sie regelt nicht, wann der Spieler sein Handtuch anfassen darf und wann nicht - sonst dürfte er ja auch nach Satzende das Handtuch nicht mitnehmen... Mich würde mal interessieren wie du obiges Zitat aus den Regeln ableitest ![]() Zitat:
Du redest es dir auch so lange schön bis die Antwort dir gefällt, oder? Es ist von Unterbrechungen die Rede, da ja nach 6 Punkten eine Unterbrechung, nach weiteren 6 eine zweite usw. ist - also nicht nur eine Unterbrechung im gesamten Spiel. (sicherlich könnte man die ganze Regel auch grammatikalisch anders formulieren, aber wir könnten ja auch auf den englischen Urtext zurückgehen )
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#30
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AW: Doppelter Gang zum Handtuch
Zitat:
Folgende Überlegung hierzu: Auch in der deutschen Finanzverwaltung gibt es Richtlinien. Der Finanzbeamte ist an diese Richtlinie gebunden, meines Wissens selbst dann, wenn sie gegen das Gesetz verstösst. Lediglich der Richter ist nicht daran gebunden. Vertritt der Steuerpflichtige also eine den Richtlinien entgegenstehende Meinung wird er wohl klagen müssen. Unterstellt, im internationalen Recht wäre das genauso käme ich zum Ergebnis, dass der Schiedsrichter an die Richtlinie gebunden wäre. Um eine weitere Unterstellung gleich zu blocken: Ich bin kein Finanzbeamter |
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