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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #311  
Alt 09.09.2013, 21:30
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

Eine (teil) Frage geklärt. Danke für die Info. Und wer war es nun?
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #312  
Alt 11.09.2013, 04:20
Lrephcsak Lrephcsak ist offline
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

Was heißt denn da im Bericht:
" wohlwissend, dass Reibungswiderstand und Glätte kein Prüfkriterium sein dürfen. " ???

Auch wenn dies (auch häufig hier) gerne und häufig verbreitet wird, ist dies eindeutig falsch:

Int. Regeln B 4.2.2:
"Das Belagmaterial muss so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder anndere Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert.[...]"

Das wird (den o.g. Punkt betreffend) vom DTTB mittels der Schlägerkontrollrichtlinie wie folgt in die Praxis geführt:
"4.5 [...] Ferner wird der Belag im Hinblick auf [...] Beschaffenheit der Noppen bei Außennoppenbelägen überprüft."

Die Rechtslage ist somit eindeutig, daran ändert auch das Zitieren eines dem angeblich entgegenstehenden Urteils nicht.

Richard
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  #313  
Alt 11.09.2013, 05:47
Claus Claus ist gerade online
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Claus kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

find ich klasse endlich mal ein Schiri mit Eiern
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Gruß
Claus
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  #314  
Alt 11.09.2013, 07:45
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

Nachfolgend die Reaktion den WTTV auf den Protest, aus den Rundschreiben Nr. 2 (rs02-13-14)


Herren-Landesliga 6

Spiel Nr. 884 TV Fredeburg – TTV Letmathe: Ungeachtet der Tatsache, dass die Bemerkung auf dem Spielbericht nicht erkennen lässt, welchem Zweck der formulierte Einspruch dient, verweist die Spiel-leitung auf die einschlägigen Bestimmungen, welche dem verbandsseitig eingesetzten Oberschiedsrichter die letztinstanzliche Entscheidung über Fragen der Internationalen Tischtennisregeln und der Zulässigkeit von Schlägerbelägen zuweisen.
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  #315  
Alt 11.09.2013, 07:59
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

Sauber!


Zitat:
Zitat von MaVo Beitrag anzeigen
Nachfolgend die Reaktion den WTTV auf den Protest, aus den Rundschreiben Nr. 2 (rs02-13-14)


Herren-Landesliga 6

Spiel Nr. 884 TV Fredeburg – TTV Letmathe: Ungeachtet der Tatsache, dass die Bemerkung auf dem Spielbericht nicht erkennen lässt, welchem Zweck der formulierte Einspruch dient, verweist die Spiel-leitung auf die einschlägigen Bestimmungen, welche dem verbandsseitig eingesetzten Oberschiedsrichter die letztinstanzliche Entscheidung über Fragen der Internationalen Tischtennisregeln und der Zulässigkeit von Schlägerbelägen zuweisen.
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  #316  
Alt 11.09.2013, 10:00
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

Zitat:
Zitat von MaVo Beitrag anzeigen
Nachfolgend die Reaktion den WTTV auf den Protest, aus den Rundschreiben Nr. 2 (rs02-13-14)


Herren-Landesliga 6

Spiel Nr. 884 TV Fredeburg – TTV Letmathe: Ungeachtet der Tatsache, dass die Bemerkung auf dem Spielbericht nicht erkennen lässt, welchem Zweck der formulierte Einspruch dient, verweist die Spiel-leitung auf die einschlägigen Bestimmungen, welche dem verbandsseitig eingesetzten Oberschiedsrichter die letztinstanzliche Entscheidung über Fragen der Internationalen Tischtennisregeln und der Zulässigkeit von Schlägerbelägen zuweisen.
Das ist ja richtig..

Aber er darf auch nicht machen (Prüfen) wie er will sondern muss sich an die Richtlinien zur Schlägerkontrolle halten.

Beispiel:

Er darf zb nicht sagen: Der Belag riecht nach Lösungsmitteln also wurden VOC verwendet und der Belag ist nicht zugelassen. Er muss ein zugelassenes Messgerät benutzen.

Oder

Ein Belag ist nicht knallrot wie die anderen sondern leicht Orange. Dann darf er auch nicht sagen. Der ist nicht rot genug nach Augenmaß. Er muss die Farbtabelle die es gibt nehmen und gucken ob der Belag da in den Toleranzen liegt.

Oder

Er streicht mit der Hand über den Belag und sagt: der fühlt sich uneben an. Nicht zugelassen. Geht so auch nicht. Er muss ein zugelassenes Messgerät verwenden oder es mit der Netzlehre prüfen

Fazit: Er darf für die Kontrolle nur die Tests anwenden, die in der Richtlinie zur Schlägerkontrolle stehen und alle anderen nicht. Und dieser Streich/Reibetest steht eben nicht da drin. Und genau das stand auch in dem Urteil drin.

Und das ist der Knackpunkt an der ganzen Sache...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #317  
Alt 11.09.2013, 11:37
Sauerländer Sauerländer ist offline
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

Ich gespannt wie Sache weitergeht!

Ein erneuter Gang vor das Sportgericht, könnte endgültig Klarheit schaffen, falls der DTTB das Urteil bestätigt!

Der WTTV hat sich da meiner Meinung nach keinen Gefallen getan! Fastest hat es in seinem Post schon erläutert
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  #318  
Alt 11.09.2013, 11:40
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Und er muss den Vorgang ordnungsgemäß protokollieren. Das war seinerzeit ein wichtiger Kritikpunkt.
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage.
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  #319  
Alt 11.09.2013, 13:36
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Das ist ja richtig..


Oder

Ein Belag ist nicht knallrot wie die anderen sondern leicht Orange. Dann darf er auch nicht sagen. Der ist nicht rot genug nach Augenmaß. Er muss die Farbtabelle die es gibt nehmen und gucken ob der Belag da in den Toleranzen liegt.

Dun widersprichst dir selbst: In der Richtlinie zur Schlägerkontrolle ist keine Farbtabelle erwähnt. Deiner Logik nach wäre die Beanstandung einer Farbe aufgrund einer solchen Tabelle nicht erlaubt.
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  #320  
Alt 11.09.2013, 13:41
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ich meine ist eine Tatsachenentscheidung und obliegt dem Schiri, ist ja ähnlich, wenn ein Stück Belag fehlt am Rand vom Schläger hier gibt es auch keine vorgeschriebene Meßmethode. Der Schläger wir einfach für unzulässig erklärt. Genauso kann er dass bei glatten Noppen tun.

Oder falls Noppen bei einem Noppenbelag fehlen, ich glaube da gibts auch keine Methode, hier entscheidet der Schiri auch nach seinem ermessen.
__________________
Gruß
Claus
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