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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#321
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Na ja, das was da in dem Bezirksrundschreiben steht, war ein Wink mit dem Zaunpfahl in eine ganz bestimmte Richtung. In einer BK-Gruppe gibt es einen Spieler, der Sinngemäß öffentlich damit geprahlt hat, dass er mit einem unzulässigen Schläger spielt und ihm eh keiner was kann. Bis dann zwei mal die Verbandsaufsicht kam...
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#322
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Du tust in mehreren Postings so, als würde es hiermit ein tatsächliches Problem geben. Ich habe bislang von keinem angeblich VOC-freien Kleber gehört, der dann doch VOC enthalten hat.
Zu deiner makabren Regel, sie bestand ja schon vorher und gilt weiterhin. Die Richtlinie zur Schlägerkontrolle ist, wenn überhaupt, das widersprüchliche, weil sie nicht zur Kleberegel passt. Zum Vorschlag, dass Hersteller ihren VOC-Gehalt angeben sollen: ein ppm-Gehalt ist ein Konzentrationswert, der angibt, wie viel VOC sich bei der Messung, z.B. in einer Messkammer befinden. Für Beläge ist daher ein solcher ppm-Wert ohne Angabe eines Bezugsvolumens an sich erst mal nicht aussagekräftig, sondern nur im Zusammenhang mit einem konkreten Messverfahren (z.B. minRAE). Zum wichtigeren Punkt: warum sollten die Hersteller das machen wollen? Weder im Zulassungsverfahren noch in den TT-Regeln ist ein Werkstuning oder ein Ausdünsten von VOC verboten, sondern es existiert ein Messverfahren, dass zur Überprüfung einer bestimmten Regel benutzt wird, aber dafür eigentlich nicht gut geeignet ist, aus den bereits genannten Gründen. MiniRAE ist ausreichend sensitiv, ist aber überhaupt nicht spezifisch. Ich kann einfach den miniRAE-Grenzwert mit meinem Schläger überschreiten, ohne eine Regel gebrochen zu haben (Griff mit Tuner oder Kleber einschmieren). Ich empfinde es als zuviel von den Herstellern verlangt, auf diese logisch falsche Anwendung des miniRAE Rücksicht zu nehmen, obwohl es sicher im Sinne der Spieler wäre. Man sollte es daher maximal anregen. Fordern kann man es, wenn die Regeln selbst es auch hergeben, z.B. durch eine Umformulierung, nach der der Schläger keine VOC oberhalb eines bestimmten Grenzwertes enthalten darf. |
#323
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Ist das wirklich so einfach? Schliesslich wird das Messgerät ja auf den Belag gelegt und nicht der komplette Schläger in eine Box.
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#324
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Ja, ich weiß, vielleicht ist es auch nicht so einfach. Jemand hat hier gemeint, dass das Gerät nicht am Schläger kalibriert wird, und damit wahrscheinlich schon die VOC-haltige Umgebungsluft, zum Beispiel aus Holz oder Knatenband zu einem Ausschlag führen könnte.
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#325
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Nein, die Umgebungsluft darf dem Spieler nicht nachteilig ausgelegt werden. Das Gerät ist bei jeder Einzelmessung gegen die Umgebungsluft zu justieren. Hierzu heißt es in Abschnitt 4.2 der DTTB-Richtlinien, analog zur ITTF-Vorgabe:
"Zunächst wird der Grundgehalt lösungshaltiger Stoffe im Raum gemessen (z.B. 1,2 ppm). Anschließend wird die Messkappe des Gerätes auf einen Schlägerbelag gesetzt und das Messergebnis nach 20 Sekunden abgelesen (z.B. 3,5 ppm). Die Differenz zum vorher gemessenen Grundwert ist als reales Ergebnis der Belastung durch lösungshaltige Stoffe des Belages zu notieren (im Beispiel: 3,5 – 1,2 = 2,3 ppm)."
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www.ittf.com/equipment |
#326
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Heute Nachmittag treffe ich einen Dr. der Chemie. Mal schauen, vielleicht kann der mir dazu eine verbindliche Auskunft geben... Zitat:
Zitat:
Welche Messverfahren angewendet werden müssen, um einen aussagekräftigen Wert bei den Belägen angeben zu können, entzieht sich meiner Kenntnis. Dafür gibt es ganz sicher Experten. Warum Hersteller das tun sollten? Na, dass liegt doch auf der Hand. Weil es offensichtlich gute Gründe dafür gibt Sorry, aber es sollte doch im Interesse aller TT-begeisterten Leute sein, dass ein fairer und nachvollziehbarer Umgang mit den Richtlinien zur Schlägerkontrolle stattfindet. Die augenblicklich gültigen Grenzwerte (die sich im nächsten Herbst noch verschärfen) scheinen mir unter den gegebenen Unständen nicht haltbar zu sein. Zumindest dann nicht, wenn man nicht jegliche Verantwortung auf die Spieler überträgt. |
#327
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Beispiel: Eine solche Raumluftmessung kann man in unmittelbarer Nähe - sagen wir mal im Abstand von 30 cm - des zu messenden Schläger vornehmen. Man kann diese Messung auch im Abstand von einigen Metern zum Schläger machen oder gar nur, wenn sich gar kein Schläger im Raum befindet. Unabhängig davon wird ein neuer Belag, der evtl. ab Werk VOC-haltig ist, bei einer Messung, die auf dem Belag ausgeführt wird, immer dazu führen, dass das Minirae "anschlägt". Vielleicht magst du ja darüber Auskunft geben, wie Schlägerkontrolleure es mit dem Richtwert von 3 ppm in der Praxis halten? Strikt nach Vorschrift, oder hat man sich stillschweigend dazu durchgerungen bis auf Weiteres bei Werten bis z.B. 8 ppm die Schläger durchzuwinken? |
#328
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
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#329
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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#330
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Ich kann verstehen, dass diese ganze Messtechnik erstmal wie ein technischer Overkill wirkt. Natürlich müssen wir alle - Schiedsrichter, Spieler, Funktionäre - lernen mit diesen Geräten umzugehen und sammeln dabei unsere Erfahrungen. Auf solchen Erfahrungen aufbauend kann man dann die Messverfahren verfeinern, genauere Handlungsrichtlinien festlegen, so dass der ganze Prozess besser dokumentiert und auch für Laien ohne technischen Hintergrund besser verständlich und nachvollziehbar wird. Allerdings sollte man auch anerkennen, dass in der Richtlinie für Schlägerkontrollen sehr vieles bereits sehr detailliert beschrieben ist (und das ist auch notwendig), und dieses auch auf einem Level an dem man merkt, dass jemand Ahnung vom Fach hat. Die noch existierenden Schwachstellen jetzt zu einer pauschalisierten Verteufelung des ganzen Vorgehens heranzuziehen hilft keinem was. Ebenso kann ich es nicht verstehen wenn sich jemand darüber aufregt, dass ein Belag, dessen Namen nicht eindeutig erkennbar ist, der nicht mehr ganz eben ist und wo evtl. das Holz noch uneben ist, "auf einmal" verboten wird, auch wenn er "fast neu" (20 Jahre?) ist. Wieviel Geld gibt jeder von uns im Jahr für sein Hobby aus? Wenn man mehrere Hundert Euro für Fahrt- und Übernachtungskosten und Startgelder ausgeben kann, dann sollte es an 30-70 EUR für einen neuen Belag alle 3-5 Jahre auch nicht scheitern. Das zumindest meine Meinung. |
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