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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #31  
Alt 19.03.2004, 15:44
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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Re: Protest nach Netzroller

@OSR

Da ist leide Stinband weder gesondert erwähnt, noch als Spielkleidung definiert. Wenn dieses Stirband als Kleidung defniert ist. Darf also ein Herstellerzeichen, aber keine Werbung drauf sein. Da bei Spielkleidung genau definiert ist, daß nur auf Trikot und Short (usw) Werbung sein darf. Aber was ist mit sonstigen "Ausrüstungsteilen" wie zB Bandagen usw. Ein Kopftuch oder Basecap"verbot" habe ich im Vergleich zu einer Stirnbandzulassung auch nicht gefunden. Kannst du mir ja mal als PN mailen. Geht hier zu weit glaube ich vom Thema ab......
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  #32  
Alt 19.03.2004, 16:14
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Re: Protest nach Netzroller

Zitat:
Zitat von OSR
Das kannst du auch nicht finden, aber es gibt eine Auslegung:


Also, "Kopfbedeckungen" sind nur bis zu einer Breite von 5 cm erlaubt, Kopftücher > 5 cm sind also verboten!

Mehr per PN!
Kurze Frage
wenn Kopftücher verboten sind, wie ist es dann mit weiblichen muslimischen Spielerrinnen? Ich glaube kaum, daß ich als Oberschiri diesen Damen die Kopfbedeckung verbieten darf, da diese TT-Regel eindeutig gegen unsere Verfassung verstöst.
__________________
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als am Arsch de Welt
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  #33  
Alt 19.03.2004, 16:41
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Re: Protest nach Netzroller

Zitat:
Zitat von FrankaofStgt
Kurze Frage
wenn Kopftücher verboten sind, wie ist es dann mit weiblichen muslimischen Spielerrinnen? Ich glaube kaum, daß ich als Oberschiri diesen Damen die Kopfbedeckung verbieten darf, da diese TT-Regel eindeutig gegen unsere Verfassung verstöst.
Wenn das als Joke gemeint war-sehr witzig

Wenn nicht: 1. Die Regeln sind so-wenn der OSR das so entscheidet, kann die Spielerin ja Klage einreichen, aber muß wie in vielen Fällen auch erstmal die Tatsachenentscheidung hinnehmen.
2. Kann sie sich wie andere Spieler in Sonderfällen (ZB Krankheitsgründe) ja vorher ne Sondergenehmigung holen beim Verband zB.
3. Wird glaube ich kaum ein OSR diese Art Kopftuch aus religiösen Gründen verbieten.
4. Da wird es wohl noch mehr Probleme geben Kurzärmlige T-Shirts und kurze Shorts....
5. Habe ich diesen Fall noch nie gesehen und auch noch nicht davon gehört, da so gläubige Musliminen sehr unwahrscheinlich TT als Wettkampfsport betreiben werden.
6. Ist das mit der Religionsfreiheit so eine Sache. Diese sollte aus dem Sport rausgehalten werden und wenn dann einer wirklich mal etwas besonderes hat und daß nicht superanstößig für andere ist, dann würde ich es als OSR zulassen. Zb Kopftücher oder Ketten mit Kreuzen oder... Genau wie Glücksbringer am Boxenrand oder so (habe zB 2 Münzen in den Schuhbändern). Einschreiten würde ich wenn einer ne Auszeit nimmt und ein Schamane anfängt nen Kriegstanz zu machen oder nen Teufelsanbeter in der Umkleide nen Huhn schlachten will usw. Das wäre dann zu extrem und sehr anstößig.
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  #34  
Alt 19.03.2004, 17:31
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Re: Protest nach Netzroller

Bevor wir hier das Ausgangsthema vollends verlassen, sollte diese Dikussion vielleicht lieber hier weitergeführt werden.
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  #35  
Alt 20.03.2004, 15:51
Karl.S.Berg Karl.S.Berg ist offline
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Re: Protest nach Netzroller

Sehr gut aleol. Das dachte ich mir auch gerade. :-)

Nochmal zu dem Vergleich mit dem Tor beim Fussball.

Verglichen mit meiner Situation wäre das ja so als wäre ein Schuss auf's Tor 3 Meter am Tor vorbeigegangen und der Schiedsrichter gibt ein Tor, oder ???
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  #36  
Alt 21.03.2004, 00:26
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Re: Protest nach Netzroller

Zitat:
Zitat von Karl.S.Berg
Sehr gut aleol. Das dachte ich mir auch gerade. :-)

Nochmal zu dem Vergleich mit dem Tor beim Fussball.

Verglichen mit meiner Situation wäre das ja so als wäre ein Schuss auf's Tor 3 Meter am Tor vorbeigegangen und der Schiedsrichter gibt ein Tor, oder ???
Das berühmte Helmertor gegen Nürnberg. Aber in der Ausgangsfrage war der Fall ja anders. Beim Helmer Tor wußte der SR das der Ball zwischen den Pfosten über die linie muß. Leider hatte er und sein LR nen Knick in der Optik und hatten den Ball zwischen den Pfosten gesehen und nicht wie es real war außen neben dem Pfosten. Hier hat der SR gesehen das der Ball nur die Netzhalterung nicht aber die Tischoberfläche berührt hat. Er hat aber fälschlicherweise die Halterung als Teil des Tisches angesehn. Nicht als Teil des Netzes wie es die Regeln besagen. Also Helmertor->Augenfehler- Fall hier->Wissensfehler
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  #37  
Alt 21.03.2004, 09:33
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Re: Protest nach Netzroller

Zitat:
Zitat von Prinzessin81
Also Helmertor->Augenfehler- Fall hier->Wissensfehler
oder - juristischer - beweisfrage versus rechtsfrage.
__________________
Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir,
doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer.

Gedanken sind nicht stets parat,
man schreibt auch, wenn man keine hat.

(Wilhelm Busch)
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  #38  
Alt 01.04.2004, 20:20
Karl.S.Berg Karl.S.Berg ist offline
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AW: Protest nach Netzroller

So, hier dann das Urteil des Staffelleiters.
Ich werde natürlich Wiederspruch einlegen !!!



Urteil:
Der Protest wurde entsprechend H 1 der WO des PTTV korrekt durch den Mannschaftsführer .... auf dem Spielberichtsbogen eingetragen.

Nr. 7.1 der Tischtennisregeln A des DTTB definiert einen vorschriftsmäßigen Rückschlag folgendermaßen:
Ein auf- oder zurückgeschlagener Ball muss so geschlagen werden, dass er über die Netzgarnitur oder um sie herum in das gegnerische Spielfeld springt oder es berührt, und zwar entweder direkt oder nach Berühren der Netzgarnitur.

Nr. 10 der Tischtennisregeln A des DTTB definiert unter 10.1.2 für einen Spieler einen zählbaren Punkt, wenn seinem Gegner kein vorschriftsmäßiger Rückschlag gelingt.

Aus den beiden oben genannten Regeln ergibt sich, dass dem Spieler ??? kein vorschriftsmäßiger Rückschlag gelang und der Schiedsrichter ???, bei einer korrekten Regelauslegung, den Punkt dem Spieler ??? hätte geben müssen.

Der Protest des Spielers ??? richtet sich im vorliegenden Fall an den Oberschiedsrichter, der für die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen verantwortlich ist (Nr. 3.1.2.10 der Tischtennisregeln A des DTTB). Laut Nr. 3.1.1 und Nr. 3.1.4 ist für jede Veranstaltung ein Oberschiedsrichter einzusetzen, bzw. muss der Oberschiedsrichter oder ein verantwortlicher Stellvertreter, der ihn während seiner Abwesenheit vertritt, während der ganzen Veranstaltung anwesend sein. Der Oberschiedsrichter trifft seine Entscheidungen vor Ort und gegen dessen Entscheidungen in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann kein Protest bei der verantwortlichen Turnierleitung eingelegt werden (Nr.3.3.2). Im Bereich der Pfalz wird im Normalfall bei Meisterschaftsspielen kein Oberschiedsrichter eingesetzt. Die beiden Mannschaftsführer überwachen die Einhaltung der WO, „leiten“ das Meisterschaftsspiel und tragen Proteste auf den Spielberichtsbogen ein.

Die WO des PTTV beschreibt unter E 16 Wertung, in welchen Fällen die spielleitende Stelle (Staffelleiter) ein Mannschaftsspiel oder ein einzelnes Spiel nachträglich als verloren werten kann. Keiner der aufgeführten Punkte kann Anwendung finden, so dass die Entscheidung des Schiedsrichters und Mannschaftsführers ??? unter den vorliegenden Gesichtspunkten, analog einer falschen Regelauslegung eines Oberschiedsrichters, als „Tatsachenentscheidung“ zu werten ist.

Der Protest wird abgewiesen.
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  #39  
Alt 01.04.2004, 20:45
Sascha Eichmann Sascha Eichmann ist offline
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Sascha Eichmann ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Protest nach Netzroller

Ich kann dieser Argumentation nicht folgen:

Demnach könnte ich im Prinzip gegen keine noch so offensichtlich falsche Entscheidung ( obgleich diese hier schon extrem offensichtlich falsch war) Protest mit Aussicht auf Erfolg einlegen, wenn die Partie nicht von einem OSR geleitet worden ist.

Wenn dies Rechtsauffassung sich durchsetzt, kann jeder machen, was er will; Protest dagegen ist ja schließlich nicht möglich.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Widerspruch.
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  #40  
Alt 02.04.2004, 08:40
hwk hwk ist offline
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AW: Protest nach Netzroller

@ Karl S. Berg

Den Widerspruch kannst du dir schenken, kostet nur unnötig Geld.
Der Staffelleiter hat klar gesagt: Tatsache steht fest, ebenso die falsche Regelauslegung. Zuständig ist zunächst der Tisch-SR, dann der OSR. OSR gab's keinen, müssen beide MF gemeinsam machen. Haben sie aber nach Ansicht des Staffelleiters nicht, also bleibt es bei der (falschen) Regelauslegung.

@ Sascha Eichmann

Wirklich strittig sind doch nur die Tatsachenentscheidungen (z. B. War der Ball an der Kante? Von oben oder von der Seite? usw.). Die Regelauslegung dürfte in der Regel (*g*) unstrittig sein. Wenn natürlich 12 Bezirksligaspiler die Regel nicht kennen und auch keine dabei haben ....

Kritisch stelle ich mir nur die Zweifelsfragen vor, mit denen auch die leibhaftigen OSR Probleme habe: Steht der Belag über? Ist der Belag zugelassen? usw. Wer entscheidet denn dann, wenn sich die beiden MF uneinig sind? Der Heimverein? Das Los? Die UNO? ...
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