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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#31
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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
Zitat:
ITTR Teil B zu Protesten: Zitat:
Sollte die Turnierleitung die Spielerin trotz Verspätung zugelassen haben, ist das eine endgültige Entscheidung, gegen die kein Prtest eingelegt werden kann. Aber ohne die Turnierausschreibung genau zu kennen, bringt das hier alles nichts. Nur das was dort steht ist bindend. Das kennt hier aber niemand, oder doch? Mag ja durchaus auch sein, dass dort geschrieben steht, dass gar Verspätungen zulässig sind, sofern sie den Turnierablauf nicht stören und die Turnierleitung zustimmt. Wird bezug auf die ITTR in der Turnierausschreibung genommen und deren Güligkeit für dieses Turnier bestätigt (Eigentlich üblich), muss man halt auch die oben von mir zitierten Regulierungen zu Protesten im Teil B Rechnung tragen und eben nicht nach Gutsherrenart vorgehen. Hier mal zwei recht typische Sätze aus der Turnierauschreibung unserer KM: Zitat:
Zitat:
Ich würde mal davon ausgehen, dass die Turnierausschreibungen im Saarland was diese beiden Punkte betrifft recht ähnlich sind. Geändert von User 17544 (30.11.2016 um 20:05 Uhr) |
#32
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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
Zitat:
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SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc 5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4 |
#33
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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
Hilfreich wäre die Veröffentlichung der Ausschreibung.
Üblicherweise steht bei diesen dabei, dass es einen Beginn der Konkurrenz und einen Meldeschluss gibt (nach meinen Erfahrungen zwischen 30 und 45 Minuten vor Beginn der Konkurrenz). Um starten zu können, sollten die Teilnehmer spätestens zum Meldeschluss auch gemeldet sein. Wartezeiten sind üblicherweise nicht vorgesehen. Eine Meldung verpflichtet auch zur Zahlung des Startgeldes. Nach den vorhandenen Informationen wurde der Spielerin X, trotz nicht Einhaltung des Meldeschlusses, die begehrte Starterlaubnis für die Konkurrenz der B-Schülerinnen seitens der Turnierleitung erteilt und hat demnach auch wohl auch das Startgeld gezahlt. Man kann jetzt darüber streiten ob diese Zulassung trotz verspäteter Zulassung eine Besserstellung gegenüber den pünktlichen Teilnehmern bedeutet und ob man sie aus diesem Grunde hätte zulassen dürfen. Aber da die Turnierleitung mit der erteilten Startgenehmigung Fakten geschaffen hat, ist aus meiner Sicht der Start zu Recht erfolgt (sofern sich der Protest nur auf die Verspätung und nicht ggfs. andere unbekannte Tatsachen bezogen hatte), da die Formalitäten für einen Start erfüllt wurden. Ein Protest hätte, wenn überhaupt, nur Erfolg bei Bekanntgabe des Protestgrund. Dieser Zeitpunkt wäre aus meiner Sicht bei Veröffentlichung der Gruppenspiele (entweder Aushang oder Ausruf), keinesfalls jedenfalls vor oder nach einem Halbfinale. Der Protest hätte daher meiner Meinung nach als formal falsch abgewiesen werden müssen. Das Bestreiten des Rechtswegs könnte in dieser Angelegenheit erfolgsversprechend sein (ich würde es jedenfalls versuchen).
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#Go for TG Naurod! TTG Brensbach Bezirksklassen Meister 2005 |
#34
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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
Zitat:
Besser würde es aber dadurch nicht werden. Denn wenn das zugestanden wird, kann das bei den eben so nicht qualifizierten Mädchen (Betreuer, Eltern), die an den KM teilnahmen, verständlicher Weise dazu führen, dass sie sich verarscht fühlen, was dann bei Beschwerden über ein solches Vorgehen zu noch mehr Problemen führt. Niermand muss die Regeln wie sie sind gut finden. Dran halten sollen und müssen sich aber alle. Eine Entscheidung, die getroffen wurde, obwohl es dafür keine Grundlage in einer der Regulierungen (Turnierausschreibung, ITTR, WO-DTTB Teil C und WO-STTB) für solch ein Turnier gibt, kann und darf nicht mit einer eben so regelunkonformen Entscheidung aus der Welt geschaffen werden. Zitat:
Bindend ist das was in der Turnierausschreibung dazu zu finden ist. So eine Turnierausschreibung ist Pflicht. Was in ihr enthalten sein muss findest du in der DTTB-WO Teil C wie auch in der STTB-WO. Die ITTR (Internationallen Tischtennis Regeln) sind eigentlich immer und überall gültig und bindend, es sei denn in der DTTB-WO sind Ausnahmen beschrieben und für binden erklärt worden. Davon gibt es nicht viele. Die Proteste, die du meinst, beziehen sich nach meiner Vermutung auf den Mannschaftsspielbetrieb und nicht auf eine Individualmeisterschaft wie eine Kreismeisterschaft. Wenn dir was daran gelegen ist den Fall mit den richtigen Grundlagen bewerten zu können, dann musst du mit der Turnierausschreibung anfangen. Dort muss der Meldezeitraum, Meldeschluss und wenn vorgesehen auch die Nachmeldemöglichkeit beschrieben werden. Das Mädchen noch mal zu fragen, wie es dann dazu gekommen ist, dass ihre Nachmeldung erst kein Problem war, dürfte dir sicher auch gelingen. Bei wem hat sie sich nachgemeldet? Wer hat es dann zugelassen? Wenn das Personen der Turnierleitung waren, ist das erst mal gut. Dann erfragst du einfach noch, wann genau sie sich nachgemeldet hat und wann genau ihr erstes Gruppenspiel aufgerufen wurde? Lässt sich das mit der Nachmeldemöglichkeit, die in der Turnierausschreibung beschrieben steht in Einklang bringen, gut. Dann fragst du wer genau den Protest eingelegt hat und wer genau entschieden hat, das Mädchen dann doch im Nachhinein zu disqualifizieren. Hier weiter im Nebel zu stochern, bringt dich nicht weiter. Um das bewerten zu können, müssen die genannten Details und die Turnierausschreibung bekannt sein |
#35
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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
Zitat:
Hier die Ausschreibung - vor der Nutzung von click-TT stand hier deutlich mehr drauf... |
#36
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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein 13-jähriges Mädchen auf blauen Dunst von Eltern oder einem anderen Betreuer zu den KM gefahren wird, ohne dass sie gemeldet war. |
#37
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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
Das ist die Kurzausschreibung. Die längere Version findet sich auch in click-tt:
http://sttb.click-tt.de/cgi-bin/WebO...rnament=254228
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#38
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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
Zitat:
Und dagegen soll man keinen (vorausgesetzt korrekt vorgetragenen) Protest einlegen dürfen? Zitat:
Wenn das belanglos ist, schlafe ich vor der nächsten KM erstmal meinen Rausch aus. Zitat:
2. Konnte ich jetzt nicht rauslesen. Die Nachmeldung wird wohl kaum über den Lautsprecher gekommen sein. Braucht ja nur jemand nicht mitbekommen haben, dann nach dem Halbfinale davon gehört haben und die Turnierleitung darauf angesprochen haben. 3. Ich finde halt allgemein "nach Bekanntwerden" sehr unscharf formuliert. Zumal es schwer nachzuweisen ist, wann ein solcher Vorfall der protestierenden Partei bekannt wurde.
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In vino veritas
Geändert von Hillegosser (02.12.2016 um 19:16 Uhr) |
#39
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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
Lange weile - deshalb die Frage: was widerspricht in den Regeln dieser Abfolge.
1. Mädchen kommt viel(!) zu spät. 2. Turnierleitung (OSR) will nett sein, ignoriert die eigene Auschreibung und hofft womöglich, dass es niemandem auffällt und sich niemand beschwert. 3. Nehmen wir netterweise an, der Konkurrenz wird der Vorgang erst nach der Niederlage bekannt. 4. Nicht das kleine B-Schüler Mädel sondern ihr Betreuer legt Protest ein. 5. Turnierleitung (OSR) fühlt sich ertappt, will vielleicht auch nicht, dass kommendes Jahr mehrere Teilnehmer unglücklich zu spät kommen, sieht den Protest als begründet an und korrigiert seine Entscheidung.
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In vino veritas
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#40
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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
Dass die Turnierleitung gegen die Ausschreibung gehandelt hat, kann ich nicht erkennen, denn in der von Chris verlinkten Ausschreibung steht nicht, bis wann die Spieler bei der Turnierleitung anwesend gemeldet werden / Startgeld zahlen müssen.
Anmelden mussten die Vereine ihre Spielerinnen bis Mittwoch. Ich nehme an, das wurde auch gemacht. Geändert von Trillian (02.12.2016 um 22:06 Uhr) |
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