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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #491  
Alt 15.10.2013, 12:51
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limitedition ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

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Zitat von RedStar Beitrag anzeigen
Alleine diese Regel würde die Welt verändern.

Ist nur die Frage ob zum Positiven oder Negativen. Kenne leider die ein oder andere Story von "Noppenhasser"-Schiris. Wenn die dann allmächtig wären... ^^
Bei unteren Klassen sind nur in den meisten Fällen keine zugelassenen SR anwesend und zudem wäre die Entscheidung nicht konsistent, je nachdem welcher SR wo vor Ort ist. Das wäre dann eine Wettbewerbsverzerrung und das kann auch nicht die Lösung sein.

Andere Lösung bei Verdacht auf illegales Material: Der Schläger wird beschlagnahmt und entsprechend geprüft. Bei Irrtum zahlt der Kläger und wenn sich rausstellt, daß das Material illegal ist bleibt es beschlagnahmt. Das schreckt dann auch noch ab!
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  #492  
Alt 15.10.2013, 13:06
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

Also wo liegt eigentlich das Problem.
Um einen GLN nachzuweisen, brauchts keine hochwissenschaftlichen Tests. Eine Federwaage mit einem Ball dran tuts auch zum Nachweis. Bei Youtube glaube ich gibt's sogar ein Video davon. Da sieht man sofort was ein arschglatter Noppenbelag oder eine griffige Noppe ist. Alles andere sind nur faule Ausreden.
Die Wahrheit ist, dass es international keine Sau interessiert und national verschliesst man bewusst die Augen vor der Problematik. Wenn man denn wollte, hätte man schon lange eine saubere Lösung, aber man will nicht!
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  #493  
Alt 15.10.2013, 13:11
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

http://www.youtube.com/watch?v=3lvEjRGXcbU
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  #494  
Alt 15.10.2013, 13:18
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Zitat:
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wenn sich rausstellt, daß das Material illegal ist bleibt es beschlagnahmt. Das schreckt dann auch noch ab!
Sowas auch nur zu denken ist nicht lustig. Eine glatte Noppe ist keine Droge oder Waffe. Der Verband ist auch keine Staatsmacht, die mir einfach mein Eigentum abnehmen kann.

Wenn man sowas schreibt, bitte ganz tief in sich gehen und nochmal drüber nachdenken, ob das wirklich ein Gedankengut ist, dass man vertreten möchte.

Was Janmove schreibt stimmt. Test mit Newtonwaage und Ball und auch das "Nichtwollen des DTTB".

Ich bin persönlich auch sehr enttäuscht vom DTTB. In vielerlei Hinsicht. Da fehlt es meiner Meinung nach an Feingefühl, Transparenz und teilweise auch an "unternehmerischen" Denken. Da die meisten Tischtennisspieler wenig asozial und im Vergleich zum deutschen Schnitt doch eine hohe Sozialkompetenz haben hilft da wenigstens ein bisschen.
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  #495  
Alt 15.10.2013, 13:28
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

Da hast Du mich völlig falsch verstanden. Ich hatte ja geschrieben, daß ich es für unwahrscheinlich halte, daß es eine Regeländerung geben wird bzw. diese umgesetzt werden kann.

Aufgeführt hatte ich nur Möglichkeiten, um Regelverstöße zu vermeiden bzw. zu ahnden.
Ob das rechtlich machbar wäre müßten dann die Anwälte klären.
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  #496  
Alt 15.10.2013, 13:32
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Jetzt drehen wir uns aber im Kreis. Die Glätte an sich nachzuweisen bringt nichts, da Glätte nicht verboten ist laut TT-Regeln.
Da müsste erstmal dort eine Regeländerung bzw. Regeleinführung her.

Glätte kann zwar ein Indiz für (laut Regeln tatsächlich verbotene) Nachbehandlung sein, aber kein Beweis. Beläge können auch ohne Nachbehandlung glatt werden.

Geändert von RedStar (15.10.2013 um 13:40 Uhr)
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  #497  
Alt 15.10.2013, 13:36
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Zitat:
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Aufgeführt hatte ich nur Möglichkeiten, um Regelverstöße zu vermeiden bzw. zu ahnden.
Ob das rechtlich machbar wäre müßten dann die Anwälte klären.
Hauptsache dir ist bewusst, dass deine andere Lösung wirklich ein schlimmer Gedankengang ist. Solche Sachen darf man echt nicht denken und muss man auch als Möglichkeit kathegorisch ausschließen.

Stell dir vor die Polizei beschlagnahmt dein Auto und behält es für immer, weil es nicht verkehrstüchtig ist. Wäre ja ein Gag in Tüten.
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  #498  
Alt 15.10.2013, 13:44
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Zitat:
Zitat von Thiloho Beitrag anzeigen
Stell dir vor die Polizei beschlagnahmt dein Auto und behält es für immer, weil es nicht verkehrstüchtig ist. Wäre ja ein Gag in Tüten.

Tja, wenn es innerhalb eienr Frist nicht wieder verkehrstüchtig gemacht wird, dann passiert genau das !
(Bzw. darf nimmer am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen)
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  #499  
Alt 15.10.2013, 13:45
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Zitat:
Zitat von RedStar Beitrag anzeigen
Glätte kann zwar ein Indiz für (laut Regeln tatsächlich verbotene) Nachbehandlung sein, aber kein Beweis. Beläge können auch ohne Nachbehandlung glatt werden.
Ja, das hatten wir auch schon in paar mal. Egal ob selbst geglättet oder von alleine glatt geworden. Der Belag weicht vom zugelassenen Model signifikant ab und ist damit irregulär.
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  #500  
Alt 15.10.2013, 13:47
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Ja, das hatten wir auch schon in paar mal. Egal ob selbst geglättet oder von alleine glatt geworden. Der Belag weicht vom zugelassenen Model signifikant ab und ist damit irregulär.
Und das hatten wir auch schon ein paar mal: Er ist damit nicht automatisch irregulär, wenn Vollständigkeit und Gleichmäßigkeit nicht zu beanstanden sind.
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