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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #561  
Alt 19.04.2011, 14:15
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Mit der Kontinuität/Vollständigkeit - ich denke, für die meisten sind die Zeichen einer Abnutzung ein leichtes Ausfransen, durchscheinende Noppen bei Ni oder leichte Risse am Rand und nicht die Abnahme der Dicke oder eine Änderung der Oberflächeneigenschaften durch Abspielen - für diese ist außerdem die Ebenheitskontrolle vorgesehen, nicht die Prüfung der Glattheit. Ein Riss oder eine Ausfransung soll nicht die Absprungeigenschaften verändern, das ist damit gemeint, und nicht ob durch eine fehlende Griffigekeit ein klassicher Belag durch Alterung, Abgespieltsein usw. andere Spieleigenschaften hat.
Sorry, es spielt schlicht keine Rolle, was die meisten als Abweichung von der Vollständigkeit/Kontinuität verstehen (wollen).

Nochmal: Beläge, deren Oberflächeneigenschaft durch Abnutzung entscheidend verändert sind, sind nicht zulässig. Geringfügige Abweichungen davon können zugelassen werden. Das genau sagt die Regel aus. Da kannst du gern noch 100 Seiten mit deinen Theorien füllen. Sie werden dadurch allerdings nicht wahrer.

Kein Schiedsrichter muss nachweisen, wodurch eine eindeutig zu erkennende veränderte Oberflächeneingenschaft - wie z.B. ein glatter Noppenbelag - hervorgerufen wurde. Kein Spieler kann sich damit rausreden, dass sein Belag deshalb glatt ist, weil er abgenutzt ist und deshalb laut dieser Regel zulässig ist.

Alles andere wäre ja auch absurd.

Sorry, aber mir reicht es jetzt. Ich mach erst mal Urlaub
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  #562  
Alt 19.04.2011, 14:21
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Fozzi Beitrag anzeigen
Welche Gründe kann man als Schiedsrichter denn außer einer Nachbehandlung für die Existenz eines gleichmäßig glatten Feint heranziehen?
Ein Schiedsrichter prüft einfach ob z.B. ein Feint glatt ist. Das kann er mit einem Ball mittels Reibetest machen. Fühlt sich das an wie Schlittschuhfahren, dann wird er ihn nicht zulassen. Der Grund warum der Belag glatt ist, ist völlig unerheblich. Genau das sagt ja die Regeln aus
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  #563  
Alt 19.04.2011, 14:21
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
DIe Regel besagt, dass Abnutzung, die zu einer entscheidenden Veränderung der Oberflächeneigenschaft führt nicht zulässig ist.

...Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit (Kontinuität) des Belags die auf auf Abnutzung zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
Nicht die Regel besagt es, sondern höchstens deine falsche Übersetzung oder die falsche Übersetzung des DTTB.

Nochmal der richtige Text, nämlich das Original:

Zitat:
2.04.07.01 Slight deviations from continuity of surface or uniformity of colour due to accidental damage or wear may be allowed provided that they do not significantly change the characteristics of the surface.
Wenn die Regeln über "den Belag" sprechen, benutzen sie "rubber" oder "racket covering".
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  #564  
Alt 19.04.2011, 14:31
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Ein Schiedsrichter prüft einfach ob z.B. ein Feint glatt ist. Das kann er mit einem Ball mittels Reibetest machen. Fühlt sich das an wie Schlittschuhfahren, dann wird er ihn nicht zulassen. Der Grund warum der Belag glatt ist, ist völlig unerheblich. Genau das sagt ja die Regeln aus
Sehe ich auch so und ist ja auch das, was einem der menschliche Verstand so sagt. Es wiederspricht aber eben dem, was Setz-It schreibt. Zumindest verstehe ich es so.
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  #565  
Alt 19.04.2011, 14:33
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

@Brett13

Nein, es geht nicht um veränderte Oberflächeneigenschaften allgemein, sondern ganz genau definierte, für dich nochmal fett hervorgehobene:

Zitat:
4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.


Wenn es mit diesen Eigenschaften ein Problem gibt, geht man wie folgt vor:

Fall A: Belag ist nicht vollständig/durchgängig, verfärbt - Abweichung geringfügig? 1. Nein - dann ist der Belag unzulässig. 2. Ja - Belag kann zugelassen werden, wenn die Oberflächeneigenschaften nicht verändert ist (meinetwegen auch Griffigkeit). Diese können dann geprüft werden.

Fall B: Belag ist vollständig/durchgängig und nicht verfärbt -> keine genannte Eigenschaft widerspricht den Regeln -> Oberflächeneigenschaften müssen gar nicht geprüft werden. Ausnahme: man vermutet eine Nachbehandlung.

Eine Regel bei der unabhängig von Vollständigkeit/Durchgängigkeit und Farbe weitere Spieleigenschaften direkt zur Überprüfung der Zulässigkeit untersucht werden sollen, gibt es weder in den Regeln, noch im Handbook. Deshalb muss ich dir entgegnen, dass es wohl auch relativ egal ist, was ein, zwei SR hierzu meinen, wenn sie etwas umsetzen möchten, was die Regeln so nicht hergeben.

Ich gebe Dir völlig recht, dass man nun vermuten könnte, dass es auch eine Regel geben müsste, die direkt "entscheidende Veränderungen der
Eigenschaften der Oberfläche" auch unabhängig von Farbe/Vollständigkeit/Durchgängigkeit eines Belages verbietet, eine solche Regel gibt es aber (merkwürdigerweise) nicht. Ich kann es ja auch nicht ändern.
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  #566  
Alt 19.04.2011, 14:36
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Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Wenn die Regeln über "den Belag" sprechen, benutzen sie "rubber" oder "racket covering".
Dann übersetze doch mal besser du Schlaumeier...

Slight deviations from continuity of surface or uniformity of colour due to accidental damage or wear may be allowed provided that they do not significantly change the characteristics of the surface.

Dort steht genau das, was in der DTTB-Übersetzung auch sinngemäß steht. Vorausgesetzt, man will hier nicht den Erbsenzähler/Korinthenkacker geben, erkennt man das auch schnell.

Surface = Fläche/Oberfläche/Oberseite
continuity = Kontinuität/Dauer/Fortbestand/Fortbestehen/Stetigkeit/Weiterbestehen
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  #567  
Alt 19.04.2011, 14:39
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Zitat:
Zitat von Fozzi Beitrag anzeigen
Welche Gründe kann man als Schiedsrichter denn außer einer Nachbehandlung für die Existenz eines gleichmäßig glatten Feint heranziehen?
Ein gealterter Belag (einfach nur im Schrank gelegen) wird nach einer bestimmten Zeit porös und ändert seine Eigenschaften auch ohne eine Nachbehandlung. Ein langes Lagern kann man schwerlich als Nachbehandlung (=aktiver Prozess) auffassen. Wenn ein natürlich gealterter Belag noch gleichmäßig glatt und regelmäßig in der Farbe ist, wüsste ich nicht, warum man ihn verbieten sollte. Ich habe zuhause einen Belag, der sollte weich und griffig sein. Durch eine lange Lagerung ohne Behandlung ist der Belag spröde wie Glas und knochenhart geworden, seine Farbe ist einheitlich geblieben und er ist völlig glatt. Ich denke, es ist legal, diesen Belag zu spielen, da er keine Regel verletzt.
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  #568  
Alt 19.04.2011, 14:44
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Ein Schiedsrichter prüft einfach ob z.B. ein Feint glatt ist. Das kann er mit einem Ball mittels Reibetest machen. Fühlt sich das an wie Schlittschuhfahren, dann wird er ihn nicht zulassen. Der Grund warum der Belag glatt ist, ist völlig unerheblich. Genau das sagt ja die Regeln aus
Er kann die Glätte prüfen, wenn der Belag zu glatt ist, kann er dem Spieler vorwerfen, dass er nachbehandelt hat, und kann den Belag dann für nicht zulässig erklären. Er kann ihn weiterhin für nicht zulässig erklären, wenn der Belag an unterschiedlichen Stellen sehr unterschiedlich griffig oder glatt ist. Ist der Belag gleichmäßig glatt, kann er ihn nicht ohne eine weitere Annahme (z.B. der Nachbehandlung, Farbunregelmäßigkeiten verbieten) verbieten. Der Grund der Glattheit ist sehr wohl erheblich, weil die Glattheit nur bei Unregelmäßigkeit oder Nachbehandlung, nicht aber bei gleichmäßiger Glattheit (bei nicht angenommener Nachbehandlung) eine Konsequenz haben sollte.
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  #569  
Alt 19.04.2011, 14:49
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Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
... Ich denke, es ist legal, diesen Belag zu spielen, da er keine Regel verletzt.
Das wäre schön. Dann spiele ich in der nächsten Saison nämlich wieder den BE
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  #570  
Alt 19.04.2011, 14:49
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@ Setz-It:

Ich weiß nicht, was daran:

4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.

... so schwer zu verstehen ist Ich hab' jetzt noch mal die entscheidenden Teile fett hervorgehoben.

Ist durch Abnutzung ein Belag in den Eigenschaften seiner Oberfläche entscheidend verändert, ist er selbstverständlich unzulässig. Auch das geht daraus eindeutig hervor.

Sobald du aufhörst, dich an dem Wort Vollständigkeit hochzuziehen, solltest du das auch erkennen.
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