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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#51
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
@Brett 13: Bist du Schiedsrichter und noch aktiv?
Was tust du, wenn du jemanden mit offensichtlich glatter Noppe kontrollierst? |
#52
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Wo liegt eigentlich das Problem?!
Ich hab bei der Senioren EM/WM in Liberec bzw. Stockholm jeweils bei einem meiner Gegner die Noppen als zu glatt moniert. Einfacher Reibetest mit dem Ball zeigte, dass die Dinger arschlglatt waren. Daraufhin kam der Oberschiedsrichter, hat ebenfalls mit einfachem Ballreibetest die Glätte bestätigt und den Belag für nicht zulässig erklärt. (Komischerweise waren die Spieler immer kurzzeitig beleidigt, hatten aber umgehend einen griffigen Belag parat!) Wenn so etwas bei einer internationalen Veranstaltung möglich ist, dann sollte man das doch auf nationaler Ebene hinbekommen. |
#53
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Na klar !
Das ist ja auch kein Referrenzurteil pro GLN, sondern nur so dargestellt von Leuten, denen das gut in den Kram passen würde. |
#54
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Zitat:
Siehe Fastest Beitrag #34, in dem er einen Teil der schriftlichen Urteilsbegründung hier veröffentlicht hat. ...und nicht nur beim Erkennen von glatten langen Noppen. Die Anzahl der Spieler mit langen Noppen in den obersten vier Spielklassen, in denen Schiedsrichter zum Einsatz kommen, ist ja nun nicht sonderlich hoch. Probleme kann/wird es wohl dann auch in Fällen geben, bei denen mittels einer Netzlehre von einem Schiedsrichter festgestellt wird, dass die zulässige Belagsdicke oder die Ebenheitstoleranz überschritten ist. Ohne das Schiedsrichter exakte Messwerte in den "Bericht zur Schlägerkontrolle" eingetragen können, weil ihnen dazu die nötigen Geräte gar nicht zur Verfügung stehen, muss man damit rechnen, dass dahingehenden Protest eingelegt und auch stattgegeben wird. Lediglich nicht auf der LARC stehende Beläge und derbe sichtbare Beschädigungen, die man mit Hilfe eines Fotos (mit dem Handy z.B.) auch belegen kann, werden jegliche Beanstandungen zwecklos sein. In der Schiedsrichterpraxis kann man es in Zukunft nun keinem OSR verübeln, wenn er außer der Sichtkontrolle und bei unbekannten Belägen dem Blick auf die LARC keine weitergehenden Schlägerkontrollen mehr macht. Mehr als eine Netzlehre haben die meisten OSR nun mal nicht zur Verfügung. Vielleicht hat der eine oder andere noch ein Belagslupe, die in der Handhabung allerdings nicht unproblematisch ist. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass so ziemlich alle Spieler ab der OL von dem Urteil wissen und dementsprechend "protestfreudig" in der Zukunft auf Schlägerbeanstandungen reagieren. |
#55
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Zitat:
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#56
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Zitat:
Wie man im Beitrag #34 gut lesen kann, steht in dem Urteil zudem:"Die Glätte eines Belags ist jedoch kein Prüfkriterium der RzSchlkl." Ich persönlich halte das zwar für einen schlechten Witz, aber da gegen das Urteil wohl kein Veto eingelegt wurde, sondern ab der kommenden Saison auf Grund des Urteils von den OSR bei Schlägerbeanstandungen nun die Führung eines Berichts zur Schlägerkontrolle verlangt wird, kann man sich so ungefähr ausrechnen wo von nun an die Reise hingeht... |
#57
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
@brett13, du regst dich gerade über behandelte noppen sehr auf und wirfst dabei faire und unfaire sportler in einen topf! solange es nicht eindeutig feststellbar ist, welcher reibekoeffizient vorhanden ist, sprechen wir von willkür. du kannst also anhand eines reibetests entscheiden, ob eine noppe den richtwert unterschritten oder gerade noch zulässig ist? schon interessant.
was ist eigentlich mit den boll´s dieser welt, die alle material spielen, welches im handel überhaupt nicht zu erwerben ist?! die schläger und beläge sind auch nachbehandelt! bitte allen die schläger weg nehmen, die sind von der ittf nicht zugelassen. wo kommen wir hin, wenn das die kinder erfahren? |
#58
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Zitat:
Ist ja eigentlich auch nicht all zu schwer zu verstehen, dass das Verbot von glatten langen Noppen keinen Sinn macht, wenn man Beläge nicht darauf hin überprüft und dazu nicht außschließlich einen einfachen aber sicher entlarvenden Reibetest heranziehen darf und gar behauptet, dass die Glätte kein Prüfkriterium ist... |
#59
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
und das ist genau die willkür. niemand kann anhand eines reibetest´s genau sagen, wie glatt eine noppe wirklich ist! wenn es bei der wm oder em wann auch immer so gemacht worden ist, finde ich es bedenklich. kenn die genauen zahlen nicht, aber wer will mittels reibetest prüfen ob die noppe den wert 17 (zugelassen) oder 16 (nicht zugelassen) erreicht? (zahlen sind nur beispiele!)
edit: du solltest akzeptieren, dass es "glatte" noppen gibt, die eindeutig zugelassen sind und den grenzwert nicht überschreiten... Geändert von gladi (29.08.2012 um 13:54 Uhr) |
#60
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Zitat:
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Allerdings kann ich damit - wie schon unzählige mal von mir zu dem Thema geschrieben - eindeutig erkennen, dass ein Noppenbelag, der keinen Reibewiderstand beim Test mit dem Ball mehr aufweist, garantiert nicht mehr regelkonform ist. Das kann übrigens jeder... ... und genau um die Noppenbeläge, die völlig arschglatt sind, geht es. |
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