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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#61
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Zitat:
Das arschglatte Noppenaußenbeläge nun mal mittels eines einfachen Reibetests eindeutig zu erkennen sind, mag hier ja von dem einen oder anderen gern weiter hartnäckig bestritten werden, aber das es nun mal Fakt ist, ändert daran nun mal rein gar nichts. ...und realtitätsfremd, was die derzeitigen Möglichkeiten zur Erkennung von unzulässigen Manipulationen an Schläger betrifft, bin ich auch nicht. Völlig egal ob es sich um Noppenaußen oder -innenbeläge handelt. Die halten sich nun mal in argen Grenzen. Man stelle sich mal vor, dass eine verbansfremde Institution wie die beim Doping z.B. bei einer Olympiade z.B. den TT-Spielern mit einem Chemielabor auf den Pelz rückt, um die Zulässigkeit ihrer Schläger zu überprüfen. Das Ergebnis wäre sicher nicht uninteressant... Einen unzulässigen arschglatten Noppenaußenbelag, den man zweifelsfrei mit einem einfachen Reibetest erkennen kann, vergleich ich da mit einem Noppeninnenbelag, der unzulässiger Weise und ebenso einfach, selbst mit der Netzlehre absolut zweifelsfrei zu erkennen, fast doppelt so dick ist, wie er dürfte. |
#62
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Die extrem glatten LN kann jeder beurteilen, nicht jedoch die semiglatten LN. Ich habe zweimal erlebt, dass ein OSR sogar hochgriffige LN beanstandet hat. Ein OSR, der keinerlei Erfahrung mit LN hat, ist ohne Messgeräte überfordert.
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage. |
#63
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
...und genau um diese geht es und kann es nur gehen. Dazu reicht eben der Reibetest.
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#64
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Zitat:
Selbst wenn jetzt jemand ein solches aus dem Hut zaubern würde, das 5 Stellen hinterm Komma genaue Werte ausspuckt, dürfte es niemand benutzen. Steht ja nicht in den Richtlinien zur Schlägerkontrolle und hat deshalb keine Zulassung. ... und außerdem ist ja laut Urteil die Glätte angeblich kein Kriterium um die Zulässigkeit eines Schlägers zu beurteilen |
#65
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Ach Mensch Brett...du verstehst offenbar nicht war die meisten hier im Thread wollen. Etwas überprüfbares. Etwas nachvollziehbares.
Ich und garantiert viele andere sind bei dir, dass wirklich eindeutig glatte Noppen geahndet werden sollten. Genauso wie eindeutig zu dicke Beläge. (eine Ebenheis"messung" mit einer Netzlehre finde ich dann aber schon wieder sehr weit hergeholt....) Nur geht es um den Grenzbereich. Und wie es Rudi beschreibt (und ich auch schon getan habe, ohne das du oder einer der anderen darauf eingegangen wärt): SRs sind zu einem Großteil nicht so regel und Materialbewandert wie du vlt. Und viele wollen kein GLN ähnliches Spiel sehen und wollen dieses dann auch nicht zulassen. Und vor sowas soll dieses urteil schützen. Es wird mit dem urteil quasi in Kauf genommen, dass ein paar Betrüger durch kommen, wenn dafür ein paar ehrliche Spieler geschützt werden. Finde ich auch völlig legitim. Du willst offenbar auf dem heiligen Pfad der Fairness nicht sehen, dass der schwarze Peter beim DTTB liegt und nicht bei den SRs und nicht bei den Spielern. Der DTTB muss handeln, sonst niemand. Es wäre mit einfachsten Mitteln eine für jeden akzeptabele Situation herzustellen. Der Umkehrschluss kann nur sein: Es ist dem DTTB völlig egal. |
#66
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
solange es keinen eindeutigen test gibt, werden "faire" spieler durch willkür bestraft... es gibt viele lösungsmöglichkeiten für dieses problem, aber die möchte in wirklichkeit niemand, denn dann würde unser sport nachhaltig verändert!
gleiches gilt übrigens für doping im leistungssport, jeder macht es, keiner weiß es und hinterher sind alle überrascht, wenn es jemanden erwischt. selbst im tischtennis wird sicherlich das eine oder andere mit gewissen möglichkeiten verbessert. |
#67
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Zitat:
Niemand wird behaupten, dass Schiedsrichter fehlerfrei sind. Meine persönlichen Beobachtungen zeigen mir allerdings, dass Schiedsrichter im Allgemeinen gerade bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Schlägers keine Erbsenzähler sind. Besonders dann nicht, wenn ihnen zur Beurteilung nur begrenzte Mittel wie etwa eine Netzlehre mit 4mm bzw 2mm "Nase" zur Verfügung stehen. Ich habe von noch keinem Fall gehört (Will natürlich nicht ausschließen, dass es einen solchen Fall schon mal gegeben hat), dass ein Schiedsrichter im Grenzbereich auf Grund einer Überprüfung mit der Netzlehren"nase" einen Schläger nicht zugelassen hat. ...und ich bin ganz bei dir und bei jedem anderen, der einen berechtigten Protest gegen eine Schiedsrichterentscheidung einlegt. Sind halt auch nur Menschen. Ich schließe auch gar nicht aus, dass diesem Urteil ein berechtigter Protest zu Grunde liegt. Die Passagen der Urteilsbegründung, die hier im Beitrag #34 zu lesen sind und die Reaktion der Schiedsrichtergremien darauf (Ab sofort müssen Protokolle speziell für Schlägerbeanstandungen geführt werden), sind es, die mir gegen den Strich gehen. Sie führen dazu, dass die ansich schon sehr moderaten Schlägerkontrollen noch weiter eingeschränkt werden - so vermute ich zumindest und die Zeit wird es zeigen. Zitat:
...und mal ehrlich. Den Noppenaußenspielern geht es doch, was die Möglichkeiten der "Kontrolleure" betrifft, noch gut. Wer sich da bei Manipulationen nicht völlig blöde anstellt, wird nicht erwischt werden können. Wer einen Schläger zur Kontrolle abgibt, der offensichtlich fleckig und wellig ist, oder obendrein noch im Belagszentrum glänzt, braucht sich natürlich nicht wundern, wenn da der eine oder andere Schiri (sicher nicht mal alle) drauf reagiert. Wenn jetzt noch nicht mal mehr die arschglatten Noppen beanstandet werden können, die ansonsten keine Auffälligkeiten zeigen, weil geschickt genug gemacht oder meinetwegen, wie es einem hier immer weißgemacht wird durch Abnutzung hervorgerufen, bzw sich kein Schiedsrichter mehr traut, dann muss ich das ja nicht toll finden. Oder etwa doch Klar, schrieb ich ja auch schon, dass der DTTB durchaus ein Interesse daran haben könnte, dass möglichst wenig Schläger in seinem bereich beanstandet werden. So 'ne kleine Erfolgsstory zum Eigenlob nach dem Motto: Ein kleines Resümee zu zwei Jahren penible Schlägerkontrollen mit high-tech Messgeräten - oder Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die DTTB-Erfolgsstory im Kampf gegen schädliche Lösemittel und für einen fairen Wettbewerb Nach anfänglichen kleinen Startschwierigkeiten bei der Einführung des sogenannten mini rae, ein Gerät, das millionstel Anteile von gesundheitschädlichen Lösemitteln aufspüren kann, die seit einigen Jahren im Tischtennissport verboten sind und den kleinen Brüdern, zwei Messgeräten, die auf hundestel Millimeter genau die zulässigen maximalen Belagsdicken und Unebenheiten im Tischtennissport aufspüren können, damit Chancengleichheit im Rahmen eines fairen Wettkampfs garantiert werden kann, können sich die Ergebnisse, wie die angeführten Statistiken zeigen, nach nur zwei Jahren sehen lassen. Der Tischtennissport ist sauber! Hallelujah!!!!!!" kann ja nicht schaden. Sie haben halt die Aufgabe, den TT-Sport in Deutschland möglichst gut zu vertreten und in ein möglichst helles Licht zu stellen. Zu viele beanstandete Schläger in den vier höchsten Spielklassen sind da sicher nicht zielführend. Geändert von User 17544 (29.08.2012 um 16:39 Uhr) |
#68
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Zitat:
...dieser Erkenntnis mal vorsichtshalber vor und hinter das Wort: "faire" gehängt |
#69
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Mir scheint die Diskussion an der Sache etwas vorbeizugehen.
Soweit ich mich entsinne, ging es in dem Urteil des Sportgerichts letztlich doch wohl um einen glatten Anti-Topspinbelag. Soweit ich informiert bin (spiele selbst noch griffigen Anti), gibt es zugelassene, somit rechtmäßig einsetzbare Beläge diesen Typs, die nahezu völlig glatt sind. Hier ist es also möglicherweise tatsächlich nicht möglich, eine Manipulation gerichtsfest zu belegen (von Formfehlern einmal ganz abgesehen). Bei glatten langen Noppen liegt aber doch der Fall völlig anders, und ich wage somit zu bezweifeln, ob dieses Urteil als Präzedenzurteil für GLN dienen kann. Es erscheint mir höchst zweifelhaft, ob eines OSR Urteil, der einen eindeutig zu glatten Noppenbelag inkriminiert, vorausgesetzt er hat alle Dokumentationspflichten erfüllt, vor dem Sportgericht nicht Bestand haben könnte. Ob damit also ein "Persilschein" für GLN ausgestellt wurde, ist doch sehr fraglich. |
#70
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Im STTV ging eine Mail an alle OSR, dass sie nur noch das kontrollieren dürfen, wofür sie Testgeräte haben.
Es muss alle Beanstandungen genau und mit MESSWERTEN dokumentiert werden. Da es nix gibt was bei glatten Belägen einen Wert ausspuckt, darf da nix gesperrt werden. Ausser es ist eine Nachbehandlung offensichtlich (z.B. abplatzende Beschichtung/veränderte Maße der Noppen durch chemische Behandlung/...). Ein Reibeset wurde mal getestet aber nie zugelassen (weil das Reibepad keinen Messwert zeigt und sich abnutzt). Reibetest mit Ball ist doch eh sinnlos, geht doch schon los wenn jeder den Ball mit anderem Druck übe den Belag zieht. Tschau JanB |
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