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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 10.04.2013, 19:50
Marsmännchen Marsmännchen ist offline
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Marsmännchen ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage zu Ausländern, welche eine Duldung (so wird im Ausländerrecht die Aussetzung der Abschiebung bezeichnet) besitzen.

Diese Frage stellt sich für mich deshalb, weil sich zumindest in einigen Landesverbänden die Spieler auf Verlangen mit Personalausweis oder Reisepass vor dem Punktspiel ausweisen müssen. Es ist jedoch in der Praxis oft so, dass Ausländer, die sich mit einer Duldung in Deutschland aufhalten, keinen Pass oder Personalausweis besitzen.

Da bei einer Duldung die Personalien meistens auf eigenen Angaben des Inhabers beruhen und diese nicht der Pass- und Ausweispflicht genügt (das steht so auf der Duldung) kann sich der betreffende Spieler ja damit auch nicht ausweisen.

Was meint ihr denn dazu?


Liebe Grüße
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  #2  
Alt 10.04.2013, 19:57
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?

Prinzipiell hast du Recht. Jeder Spieler muss sich mit Pass oder PA ausweisen können beim Spiel sonst könnte man ja jeden spielen lassen.

Ich habe aber wirklich noch nie erlebt, dass wirklich jemand den Pass oder Ausweis sehen wollte. Die meisten Spieler kennt man ja und in unteren Klassen interessiert es auch kaum jemand wer da nun spielt.

Wenn natürlich wirklich mal jemand auf den Ausweis besteht wird es natürlich kritisch.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #3  
Alt 11.04.2013, 08:18
Porthos Porthos ist offline
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?

Obwohl ich sicher kein Spezialist im Ausländerrecht bin, gehe ich davon aus, dass sich auch "geduldete" Ausländer in irgendeiner Form ausweisen können bzw. müssen (z.B. im Fall von Polizeikontrollen). Wenn hier möglicherweise kein Personalausweis oder Reisepass vorgesehen ist, dann gibt es mit Sicherheit irgendeine andere Form des Identitäts-Nachweises, díe ggf. bei Wettkämpfen herangezogen werden kann.

Und nur darum geht es ja: Der Spieler muss seine Identität nachweisen können. Es muss sichergestellt sein, dass er sich nicht unter verschiedenen Namen in diversen Mannschaften bzw. Ligen oder - im Einzelsport - in verschiedenen Alters- oder Leistungsklassen tummeln kann.
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  #4  
Alt 11.04.2013, 12:24
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?

Ich ergänze mal Porthos Eingabe.

Es sollte natürlich ein Nachweis mit Lichtbild und Geburtsdatum sein!!!

Denn im Gegensatz zu der Polizei, die ja bei der Zentrale nachfragen kann, geht das in der TT Halle nicht
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #5  
Alt 11.04.2013, 15:24
Marsmännchen Marsmännchen ist offline
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?

Zitat:
Zitat von Porthos Beitrag anzeigen
Obwohl ich sicher kein Spezialist im Ausländerrecht bin, gehe ich davon aus, dass sich auch "geduldete" Ausländer in irgendeiner Form ausweisen können bzw. müssen (z.B. im Fall von Polizeikontrollen). Wenn hier möglicherweise kein Personalausweis oder Reisepass vorgesehen ist, dann gibt es mit Sicherheit irgendeine andere Form des Identitäts-Nachweises, díe ggf. bei Wettkämpfen herangezogen werden kann.
ein ausländer, der in deutschland einen asylantrag stellt, welcher abgelehnt wird, erhält eine duldung, wenn die abschiebung nicht vollziehbar ist. das ist meistens dann der fall, wenn die identität nicht geklärt werden kann. darum besitzen diese leute auch keinen pass. die personalien, die in der duldung stehen, basieren auf eigenen angaben des inhabers und genügen daher nicht der ausweispflicht.
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  #6  
Alt 11.04.2013, 17:09
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?

Zitat:
Zitat von Marsmännchen Beitrag anzeigen
Diese Frage stellt sich für mich deshalb, weil sich zumindest in einigen Landesverbänden die Spieler auf Verlangen mit Personalausweis oder Reisepass vor dem Punktspiel ausweisen müssen. Es ist jedoch in der Praxis oft so, dass Ausländer, die sich mit einer Duldung in Deutschland aufhalten, keinen Pass oder Personalausweis besitzen.
Ich verstehe leider nicht worauf du hinaus willst?

Will dein Verein einen solchen Spieler melden, oder hast du "Bedenken" wegen eines solchen dir bekannten Spieler, der in einem anderen Verein gemeldet ist?

In beiden Fällen kann dir nur der Landesverband in dem der Spieler gemeldet werden soll bzw gemeldet ist weiterhelfen...
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  #7  
Alt 11.04.2013, 17:27
Marsmännchen Marsmännchen ist offline
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?

ich möchte nur ganz allgemein wissen, ob vielleicht jemand bei sich im verband schon mal einen solchen fall hatte.
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  #8  
Alt 11.04.2013, 17:41
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?

Zitat:
Zitat von Marsmännchen Beitrag anzeigen
ich möchte nur ganz allgemein wissen, ob vielleicht jemand bei sich im verband schon mal einen solchen fall hatte.
Was ist denn an Verbänden, die für dich selbst nicht in Frage kommen in dem Fall interessant für dich? Nutzt dir doch nix wie das in anderen Verbänden, denen du nicht angehörst geregelt ist.

Ab der OL, wo OSR anwesend sind muss jedenfalls auf Verlangen ein Ausweis zur Identifikation vorgelegt werden.

Im WTTV sieht es folgendermaßen aus:

"WO G 6.3
Bei allen Meisterschafts und Pokalspielen im WTT ist die genehmigte Mannschaftsaufstellung dem gegnerischen Mannschaftsführer unaufgefordert in Papierform vorzulegen. Liegt die genehmigte Mannschafts aufstellung nicht vor, so ist ein entsprechender Vermerk auf dem Spielbericht anzu bringen. Unbekannte Spieler sind durch ihren Namen, das Geburtsdatum und ggf. die Nummer des Personalausweises kenntlich zu machen."

Ein "Flüchtling", der über keinerlei Ausweispapier verfügt, wird sich doch wohl bei seiner Botschaft ein entsprechendes Ersatzdokument ausstellen lassen können - hoffe ich zumindest...
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  #9  
Alt 12.04.2013, 10:59
Flachschupfer Flachschupfer ist offline
Chancenvernichter
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Flachschupfer wurde negativ bewertet und hat seinen Bonus aufgebraucht (Renommeepunkte im Bereich 0)
AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?

Ich hatte gerade einen misanthropischen Anfall, konnte ich gerade noch abwenden.

Eine DRINGENDE Bitte, liebes Brett - DRINGEND: Deinen letzten Absatz noch einmal nachlesen und darüber nachdenken - und einfach immer wieder versuchen, falls es nicht klingelt. Sollte es bis heute Mittag (spät) nicht funzen mit dem Denken, dann bin ich uU. gerne bereit, Dir unter die Arme bzw. zwischen die Ohren zu greifen. Allerdings könnte meine Misanthropie dann noch einmal heftig zuschlagen.

@Marsmännchen

"Asyl" ist nun so gar nicht meine Welt; ich bin mir nicht sicher, ob die Duldung tatsächlich nur die Aussetzung der Abschiebung nachweist oder ob sie auch als "formales Ausweispapier" gegenüber staatlichen Stellen gilt. Spontane Quersuche ergab keinen hilfreichen Treffer. In letzterem Fall sollten sich Sportverbände eigentlich nicht über staatl. Recht stellen können - dann riskierte ich das, einen solchen Sportkameraden aufzunehmen - falls doch - Öffentlichkeit herstellen, das regelt. Die Residenzpflicht ist dabei natürlich zu bedenken; der Kamerad kann ggf. "nur" in Heimspielen eingesetzt werden.
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  #10  
Alt 12.04.2013, 14:06
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?

Zitat:
Zitat von Flachschupfer Beitrag anzeigen
Eine DRINGENDE Bitte, liebes Brett - DRINGEND: Deinen letzten Absatz noch einmal nachlesen und darüber nachdenken [...]
Ach du meine Güte...

Was willste mir denn unterstellen

Klar wird es in vielen Fällen nicht machbar sein und in einigen auch unangebracht die Botschaft seines Landes als geduldeter "Flüchtling" aufzusuchen. Aber 'ne politisch motivierte Diskussion über Asylrecht will ich hier gewiss nicht lostreten. Dass papierlose "Flüchtlinge" in der Praxis zwecks Beschaffung eines Identitätsnachweises erst mal von den Behörden in die Botschaften ihrer (angeblichen) Heimatländer geschickt werden - sofern möglich - willste wohl nicht bestreiten, oder etwa doch

Dieser von dir geäußerte Ansatz...
Zitat:
Zitat von Flachschupfer Beitrag anzeigen
[...]ich bin mir nicht sicher, ob die Duldung tatsächlich nur die Aussetzung der Abschiebung nachweist oder ob sie auch als "formales Ausweispapier" gegenüber staatlichen Stellen gilt.
...wäre in dem hier vorgetragenen "fiktiven" Fall sicher die einfachste Lösung, aber das kann natürlich nur der jeweilige Verband, in dem ein solcher Spieler gemeldet werden soll, beantworten.

Wenn sich solche Spieler mit einer Duldungsbescheinigung (Wie sieht die eigentlich aus? Ist da auch ein Foto drauf?), wie du weiter schreibst, auch gegenüber der Polizei ausreichend "ausweisen" kann - wovon ich jetzt mal leichtsinniger Weise ausgehe, weil sie ja sonst jedesmal "verhaftet" werden können - würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass eine solche Duldungsbescheinigung den meisten TT-Verbänden als Identifikationslegitimation ausreicht

Ich hoffe, dass sich dein Anfall nun ein wenig verflüchtigt hat und keine Gefahr mehr besteht, dass er sich wiederholt
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