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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?
Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage zu Ausländern, welche eine Duldung (so wird im Ausländerrecht die Aussetzung der Abschiebung bezeichnet) besitzen. Diese Frage stellt sich für mich deshalb, weil sich zumindest in einigen Landesverbänden die Spieler auf Verlangen mit Personalausweis oder Reisepass vor dem Punktspiel ausweisen müssen. Es ist jedoch in der Praxis oft so, dass Ausländer, die sich mit einer Duldung in Deutschland aufhalten, keinen Pass oder Personalausweis besitzen. Da bei einer Duldung die Personalien meistens auf eigenen Angaben des Inhabers beruhen und diese nicht der Pass- und Ausweispflicht genügt (das steht so auf der Duldung) kann sich der betreffende Spieler ja damit auch nicht ausweisen. Was meint ihr denn dazu? Liebe Grüße |
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#2
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?
Prinzipiell hast du Recht. Jeder Spieler muss sich mit Pass oder PA ausweisen können beim Spiel sonst könnte man ja jeden spielen lassen.
Ich habe aber wirklich noch nie erlebt, dass wirklich jemand den Pass oder Ausweis sehen wollte. Die meisten Spieler kennt man ja und in unteren Klassen interessiert es auch kaum jemand wer da nun spielt. Wenn natürlich wirklich mal jemand auf den Ausweis besteht wird es natürlich kritisch.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#3
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?
Obwohl ich sicher kein Spezialist im Ausländerrecht bin, gehe ich davon aus, dass sich auch "geduldete" Ausländer in irgendeiner Form ausweisen können bzw. müssen (z.B. im Fall von Polizeikontrollen). Wenn hier möglicherweise kein Personalausweis oder Reisepass vorgesehen ist, dann gibt es mit Sicherheit irgendeine andere Form des Identitäts-Nachweises, díe ggf. bei Wettkämpfen herangezogen werden kann.
Und nur darum geht es ja: Der Spieler muss seine Identität nachweisen können. Es muss sichergestellt sein, dass er sich nicht unter verschiedenen Namen in diversen Mannschaften bzw. Ligen oder - im Einzelsport - in verschiedenen Alters- oder Leistungsklassen tummeln kann. |
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#4
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?
Ich ergänze mal Porthos Eingabe.
Es sollte natürlich ein Nachweis mit Lichtbild und Geburtsdatum sein!!! Denn im Gegensatz zu der Polizei, die ja bei der Zentrale nachfragen kann, geht das in der TT Halle nicht
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#5
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?
Zitat:
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#6
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?
Zitat:
Will dein Verein einen solchen Spieler melden, oder hast du "Bedenken" wegen eines solchen dir bekannten Spieler, der in einem anderen Verein gemeldet ist? In beiden Fällen kann dir nur der Landesverband in dem der Spieler gemeldet werden soll bzw gemeldet ist weiterhelfen... |
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#7
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?
ich möchte nur ganz allgemein wissen, ob vielleicht jemand bei sich im verband schon mal einen solchen fall hatte.
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#8
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?
Zitat:
Ab der OL, wo OSR anwesend sind muss jedenfalls auf Verlangen ein Ausweis zur Identifikation vorgelegt werden. Im WTTV sieht es folgendermaßen aus: "WO G 6.3 Bei allen Meisterschafts und Pokalspielen im WTT ist die genehmigte Mannschaftsaufstellung dem gegnerischen Mannschaftsführer unaufgefordert in Papierform vorzulegen. Liegt die genehmigte Mannschafts aufstellung nicht vor, so ist ein entsprechender Vermerk auf dem Spielbericht anzu bringen. Unbekannte Spieler sind durch ihren Namen, das Geburtsdatum und ggf. die Nummer des Personalausweises kenntlich zu machen." Ein "Flüchtling", der über keinerlei Ausweispapier verfügt, wird sich doch wohl bei seiner Botschaft ein entsprechendes Ersatzdokument ausstellen lassen können - hoffe ich zumindest... |
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#9
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?
Ich hatte gerade einen misanthropischen Anfall, konnte ich gerade noch abwenden.
Eine DRINGENDE Bitte, liebes Brett - DRINGEND: Deinen letzten Absatz noch einmal nachlesen und darüber nachdenken - und einfach immer wieder versuchen, falls es nicht klingelt. Sollte es bis heute Mittag (spät) nicht funzen mit dem Denken, dann bin ich uU. gerne bereit, Dir unter die Arme bzw. zwischen die Ohren zu greifen. Allerdings könnte meine Misanthropie dann noch einmal heftig zuschlagen. @Marsmännchen "Asyl" ist nun so gar nicht meine Welt; ich bin mir nicht sicher, ob die Duldung tatsächlich nur die Aussetzung der Abschiebung nachweist oder ob sie auch als "formales Ausweispapier" gegenüber staatlichen Stellen gilt. Spontane Quersuche ergab keinen hilfreichen Treffer. In letzterem Fall sollten sich Sportverbände eigentlich nicht über staatl. Recht stellen können - dann riskierte ich das, einen solchen Sportkameraden aufzunehmen - falls doch - Öffentlichkeit herstellen, das regelt. Die Residenzpflicht ist dabei natürlich zu bedenken; der Kamerad kann ggf. "nur" in Heimspielen eingesetzt werden. |
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#10
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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?
Zitat:
Was willste mir denn unterstellen ![]() Klar wird es in vielen Fällen nicht machbar sein und in einigen auch unangebracht die Botschaft seines Landes als geduldeter "Flüchtling" aufzusuchen. Aber 'ne politisch motivierte Diskussion über Asylrecht will ich hier gewiss nicht lostreten. Dass papierlose "Flüchtlinge" in der Praxis zwecks Beschaffung eines Identitätsnachweises erst mal von den Behörden in die Botschaften ihrer (angeblichen) Heimatländer geschickt werden - sofern möglich - willste wohl nicht bestreiten, oder etwa doch ![]() Dieser von dir geäußerte Ansatz... Zitat:
Wenn sich solche Spieler mit einer Duldungsbescheinigung (Wie sieht die eigentlich aus? Ist da auch ein Foto drauf?), wie du weiter schreibst, auch gegenüber der Polizei ausreichend "ausweisen" kann - wovon ich jetzt mal leichtsinniger Weise ausgehe, weil sie ja sonst jedesmal "verhaftet" werden können - würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass eine solche Duldungsbescheinigung den meisten TT-Verbänden als Identifikationslegitimation ausreicht ![]() Ich hoffe, dass sich dein Anfall nun ein wenig verflüchtigt hat und keine Gefahr mehr besteht, dass er sich wiederholt
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