|
Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
HTTV: Verfahren zur Umstellung - Pflicht oder Ermessensspielraum?
Vorab:
Es geht mir nur um die Fragestellung, ich möchte auf keinen Fall dem entsprechenden Verein oder Klassenleiter etwas böses. Daher werde ich die Zahlen etwas tunen und über Klasse oder Person keine Auskunft geben Der Fall: Der Spieler XY ist Punkt eins seiner Mannschaft, er spielt in der VR eine Bilanz von 8:14 und hat damit eine Leistungszahl von +10. Die Punkte drei, vier und fünf haben die Leistungszahlen +20, +24 und +19. In der Rückrunde spielt besagter Spieler XY wieder im 1ten Paarkreuz. Die Frage: Nach meinem Wissen muß bei einem Abstand von mehr als 8 Punkten gewechselt werden. Der Klassenleiter habe, so mein Kenntnissstand, die Aufstellung genehmigt, weil es letztendlich in seinem Ermessensspielraum liege. Eine Verletzung des Spielers XY lag meines Wissens nicht vor. Nach meinem dafürhalten gehört der betroffene Spieler auch ins erste Paarkreuz, aber ich dachte immer, es handle sich um eine Muß- und keine Kannbestimmung. Was ist denn nun richtig? Die Quellen: In der "Richtlinie für Klassenleiter" des HTTV heißt es unter §7: "[...] Die Vereine können bei Unterschieden bis zu 8 Punkten [...] selbst die Rheienfolge der Spieler bestimmen. Die vorgenannten Bewertungs- und Umstellungskriterien sind für den Klassenleiter bindend, im Zweifelsfall sollte er von seinem Entscheidungsrecht (WSO 5.4.3) Gebrauch machen. [...] Die WSO 5.4.3 besagt: "Für die Mannschaftsaufstellung einer Halbrunde dienen die in der vorherigen Halbrunde erzielten LZ als Grundlage. Im Zweifelsfall sollte der Klassenleiter von seinem Entscheidungsrecht Gebrauch machen [...]." Also: Hat der Klassenleiter nun Ermessensspielraum, was ist ein Zweifelsfall - oder ist es doch eine "Muß"-Bestimmung?
__________________
Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#2
|
||||
|
||||
Re: HTTV: Verfahren zur Umstellung - Pflicht oder Ermessensspielraum?
Habe auch immer gedacht das es ein „Muß“ ist, aber nach der Vormulierung der Regel entscheidet bis 8 Punkte der Verein frei nach seiner Meinung und bei mehr als 8 Punkten kann der Klassenleiter frei entscheiden. So würde ich die Regel verstehen.
Ich würde mal bei der Pressestelle des HTTV anfragen, die können das klären! Uli |
#3
|
||||
|
||||
Re: HTTV: Verfahren zur Umstellung - Pflicht oder Ermessensspielraum?
Zitat:
__________________
Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#4
|
||||
|
||||
Re: HTTV: Verfahren zur Umstellung - Pflicht oder Ermessensspielraum?
Vor allem dachte ich das die rückrunde nach den erzielten punkten der hinrunde erzielt werden.
und das die ergebnisse der folgenden hindrunde aus den punkten der gesamten rückrunde erzielt werden. liege ich da auch falsch ? |
#5
|
|||
|
|||
Re: HTTV: Verfahren zur Umstellung - Pflicht oder Ermessensspielraum?
Zitat:
__________________
___________________ Mit sportlichen Grüßen Ed |
Lesezeichen |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Welche Partei würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre? (2002) | sVeNd | Stammtisch | 124 | 12.03.2024 04:56 |
Aufstellung zur nächsten Runde im HTTV | NicheHo | Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches | 8 | 18.03.2004 14:18 |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:40 Uhr.