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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Hallo Zusammen,
ich blicke nicht so ganz durch die aktuelle Situation: Ich habe die Rückrunde bei meinem jetzigen Verein gespielt und ziehe jetzt zum 01.07. in ein neues Bundesland (von RLP nach Bremen). Da ich in RLP meine Heimat habe und öfter in der Heimat bin, wäre es eine Option hier noch gemeldet zu bleiben und wenigstens 2-3 Spiele in der Vorrunde zu machen bis ich einen neuen Verein gefunden habe in Bremen. Allerdings frage ich mich, wenn mein jetziger Verein mich nicht mehr meldet im Spielbetrieb, könnte ich dann auch jederzeit in Bremen bei einem Verein mitten in der Runde noch einsteigen? Weil ich ja aktuell nicht gemeldet bin? Mein Vorsitzender vom Verein verneinte das, weil er meinte, dass der Wechselantrag von dem einen Verein zum anderen Verein bis zu der Wechselfrist im Juli durch sein muss, damit ich Spielberechtigt bin. Ist dem so? Wieso hat die Vereinszugehörigkeit eine Auswirkung darauf, wenn ich dort quasi nur noch "Hobbyspieler" ohne Meldung zum Spielbetrieb bin? Liebe Grüße Benni |
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#2
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Dein Vorsitzender hat Recht, die Wechselfrist muss eingehalten werden. Auch wenn du in deinem alten Verein nicht in einer Mannschaft gemeldet wirst, behältst du ja die Spielberechtigung, zum Beispiel für Turniere.
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#3
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Kann der Verein mich denn einfach aus dem aktiven Spielbetrieb rausmelden, sodass auch meine Spielberechtigung erlischt? Oder geht das nicht?
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#4
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Wie 1600i schon geschrieben hat. Du musst die Wechseltermine einhalten. Du kannst nicht in einer Halbrunde die Spielberechtigung von einem auf den anderen Verein wechseln.
Wenn du den neuen Verein in Bremen, bei dem du spielen willst schon ausgesucht hast, würde es wohl mehr Sinn machen den Wechsel gleich anzugehen. Wenn ich das Recht sehe muss der Antrag dort bis zum 31. Mai erfolgt sein. Falls du den Verein noch nicht kennst, sollest du dir lieber die Zeit nehmen und den für dich passenden Verein sorgfältig auswählen. Um in Januar zu spielen musst der Wechsel bis zum 31. November beantragt sein.
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YouTube Videos sind im Besitz der ultimativen Wahrheit, denn sie werden ohne Zwangsgebühren bereitgestellt.
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#5
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Zitat:
Also: Für zwei unterschiedliche Vereine in einer Halbserie spielen geht nicht (einzige Ausnahme wäre die Auflösung eines Vereins). |
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#6
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Wie schon geschrieben zum 31.05. oder 30.11. muss man wechseln.
Wenn man einfach nicht mehr gemeldet wird, bleibt man trotzdem im Verein. Hatten vor einigen Wochen den Fall dass ein Spieler nach mehrjähriger Krankheit wieder spielen konnte. Obwohl er 2 Jahre nicht mehr gemeldet wurde, konnte er innerhalb weniger Tage, in der Rückrunde im Spielbetrieb antreten. Im Click-tt kannst Du ja schon mal sehen was für Vereine es gibt. https://www.mytischtennis.de/click-t.../FTTB_2025--26 und kannst da über Kontakte gehen. Mit einem TTR um die 1600-1800 könntest Du Bremen-Liga spielen. https://www.mytischtennis.de/click-t...tsmeldungen/rr Hier im Forum gibt es ja auch den Bereich Bremen. https://forum.tt-news.de/forumdisplay.php?f=45 Die User dort könne Dir wahrscheinlich weiter helfen.
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TTR +-1500 BaTTV Nittaku Shake Defence 74 g, Andro Nuzn 55 Max, Pimplepark Wobbler 0,5 Geändert von Cohan (21.04.2026 um 09:23 Uhr) |
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#7
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Ich hätte zu dem Thema auch eine ähnliche Frage.
Ein Spieler zieht im Sommer um, einen neuen Verein sucht er sich erst nach dem Umzug. Muss der Spieler im bisherigen Verein irgendwie abgemeldet werden damit er im Herbst ohne Sperre zu einem neuen Verein wechseln kann? |
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#8
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
@erh
Man darf die verschiedenen Termini nicht vermischen. Abmelden im Sinne von Vereins-Mitgliedschaft muss man sich für so etwas nicht. Man kann in beliebig vielen Vereinen Mitglied sein, unabhängig erstmal von der Spielberechtigung. Darüber hinaus gilt: wenn der Spieler sich nicht über einen neuen Verein bis zur Wechselfrist um den Wechsel bemüht, ist er nur für den bisherigen Verein spielberechtigt bis zum Ende der Hinrunde. Mit anderen Worten - es gibt keine Möglichkeit zu wechseln und "frei zu sein" für neue Vereine ohne konkreten neuen Verein, abgesehen von den oben genannten Ausnahmen:
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Tischtennis ist wie eine Sprache, ein Dialog ohne Worte. Geändert von Ergosquare (21.04.2026 um 21:38 Uhr) |
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#9
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
Zitat:
![]() Wie bereits geschrieben sind die regulären spätesten Termine der 31.5. bzw. der 30.11. für die Einreichung des Wechselantrags, der Wechsel wird dann zum folgenden 1.7. bzw. 1.1. umgesetzt. 30.11. ist "Herbst". Für den neuen Verein spielberechtigt ist er dann ab 1.1.27, also zur Rückrunde. Das wäre der normale Weg, da gibt es keine Sperren irgendwelcher Art. Um bereits zur Vorrunde 2026/27 für den neuen Verein spielberechtigt zu sein, müsste er zum 31.5. wechseln - was aber nicht möglich ist, da er seinen neuen Verein noch nicht weiß. Die Möglichkeit, dass er "nach dem Sommer" zu einem neuen Verein wechselt und dort dann sofort (in der Vorrunde) spielberechtigt ist, besteht wie beschrieben nur, wenn seine Spielberechtigung schon ein Jahr gelöscht ist, er mindestens ein Jahr keinen Einsatz in seinem alten Verein hatte oder sich der alte Verein komplett auflöst. Sollte er also in der jetzt ablaufenden Saison 2025/26 für seinen alten Verein einen Einsatz gehabt haben, ist ein Wechsel mit Spielberechtigung zur Vorrunde 2026/27 nur möglich, wenn er bis zum 31.5. erfolgt. Zum Thema "irgendwie abmelden": Mit der Umsetzung des Wechsels geht die Spielberechtigung zum neuen Verein über, da muss beim alten Verein nichts gemacht werden. Wenn kein Wechsel erfolgt, kann zum 1.7. die Spielberechtigung ruhend gestellt werden (bringt für einen baldigen Wechsel aber nichts, da 1 Jahr nötig), damit spart man sich die Gebühren für die Spielberechtigung. Generell ist es auch sinnvoll, nach einem Wechsel in click-TT die Mitgliedschaft im alten Verein zu löschen, da die Verbände auch hierfür ggf. schon Gebühren erheben (könnten). |
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#10
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein
@Ergosquare & markx: Sorry, ich war etwas unklar.
Es geht natürlich nicht um die Vereinsmitgliedschaft sondern um die Spielberechtigung für den Punktspielbetrieb. Der Spieler hat für uns in der gerade abgelaufenen Saison gespielt. Er wird im Juni/Juli umziehen und möchte sich nach dem Umzug einen Verein suchen der ihm zusagt. Also wird er erst im Juli/August wissen zu welchem Verein er wechseln wird. Schön wäre es natürlich für Ihn wenn er dann schon im Herbst für den neuen Verein spielen könnte. Mit "abmelden" meinte ich ob es eine Möglichkeit gibt dem Verband (TTVWH) mitzuteilen dass der Spieler nicht mehr für uns spielen wird damit er ohne Sperre in der nächsten Saison in einem anderen Verein spielen kann. |
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