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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Zu spät erschienen!
Wie wird es in uerem Verband geregelt, wenn eine Mannschaft zu spät zum Verbandsspiel erscheint?
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#2
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AW: Zu spät erschienen!
Wenn Mama gefahren ist und nicht auf das Navi gehört hat und dann unverschuldet vor einem geschlossenen Bahnübergang warten mußte, während der Mannschaftsführer mit Engelszungen auf sie eingeredet hat, während er gerade mit der Mutter der Satffelleiterin, die gerade im Urlaub war, am Handy telefoniert hat......... ach lassen wir das regs nevada
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In der Retrospektive ist jeder allwissend. |
#3
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AW: Zu spät erschienen!
Zitat:
Ich wollte wissen, wie es in den unterschiedlichen Verbänden gehandhabt wird! Es gibt Verbände da gibt es "Wartefristen" von 30 min. |
#4
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AW: Zu spät erschienen!
Dein Humor ? Auf Urlaub ? Ich habe den betroffenen Thread interessiert mitgelesen, zumal sich da in mancher WSO ja tatsächlich ein Widerspruch zu befinden scheint. Insofern ist Dein Thread ja berechtigt Ich hatte eigentlich gedacht, Du fasst meinen Beitrag als das auf was er war, ein belangloser zum Thema nicht beitragender humorvoller Opener
regs nevada
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In der Retrospektive ist jeder allwissend. |
#5
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AW: Zu spät erschienen!
Zitat:
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#6
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AW: Zu spät erschienen!
TTTV WO 4.7 (2)
"Die Spiele haben zur festgesetzten Zeit zu beginnen. Finden im selben Spiellokal vorher andere Spiele statt, so kann sich die Anfangszeit entsprechend nach hinten verschieben. Das nachfolgende Spiel hat dann so schnell wie möglich zu beginnen. Die Wartezeit für die Heimmannschaft beträgt 60 min. Bei verspätetem Eintreffen der Gastmannschaft bis zu 60 Minuten ist das Spiel noch durchzuführen und eine zehnminütige Einspielzeit zu gewähren. Die Gastmannschaft hat auf dem Spielberichtsformular die Verspätung zu begründen. Für jede Art von Verspätung bzw. Nichterreichen des Spiellokals sind dem zuständigen Staffelleiter innerhalb von sieben Tagen amtliche Bescheinigungen oder andere beweiskräftige Unterlagen einzureichen, aufgrund derer über eine Bestrafung und über die Wertung des Spieles entschieden werden kann." (Quelle:http://tttv.info/neu/files/download/.../wettspiel.pdf ) Also heißt das, dass das Navi nicht Schuld sein kann. In der Praxis wird eine Verspätung aber gar nicht auf dem Spielbericht vermerkt, sondern das Spiel ganz normal durchgeführt. Außerdem gehört es zum guten Ton, bei Verspätung den Gegner zu informieren. So sind im Internet ja die verschiedensten Kontakte (Mannschaftsführer, Vorsitzender, etc.) zu finden und jemand ist da meist erreichbar. Die Frage, die sich ergibt, ist dann aber die Wertung bei Verspätung (Geldstrafe, Heimrechtverlust, Wertung wie nicht angetreten etc.). Ohne die ganze WO daraufhin durchsucht zu haben, ist mir keine explizite Regelung dazu bekannt. |
#7
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AW: Zu spät erschienen!
TTVWH - WO/AB D 33
33 Spielbereitschaft 33.1 Das Spiel beginnt pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit mit der Begrüßung der Mannschaften. Sind die Mannschaften zur festgesetzten Anfangszeit in Mindeststärke anwesend, so muss mit dem Mannschaftskampf begonnen werden. Eine Mannschaft, die anwesend ist, aber einen verspäteten Beginn verursacht, wird mit einer Geldstrafe belegt, in besonders schweren Fällen mit Spielverlust und Geldstrafe. 33.2 Erscheint eine Mannschaft nicht rechtzeitig oder ist sie nicht in Mindeststärke anwesend, so hat die andere Mannschaft 30 Minuten (bei Koppelspielen 60 Minuten) zu warten. Kommt die fehlende Mannschaft innerhalb dieser Zeit, so muss (ggf. unter Protest) gespielt werden. Der Spielklassenleiter entscheidet bei Nichtantreten oder Zuspätkommen über die Wertung des Spiels. Hinweis: Die 30 Minuten sind keine Karenzzeit. Es muss aber gespielt werden, denn darüber, ob für das Zuspätkommen ein wichtiger Grund vorlag oder nicht, entscheiden nicht die beteiligten Mannschaften, sondern der Klassenleiter. Die Praxis zeigt: in etwa 99 von 100 Fällen liegt für Zuspätkommen kein wichtiger Grund im Sinne der Vorschriften vor. Der "wichtige Grund" wird nur geprüft, wenn unter Protest gespielt wird. Ist dies nicht der Fall, wird das Spiel gewertet wie gespielt (ein nachträglicher Protest ist nicht möglich). |
#8
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AW: Zu spät erschienen!
BYTTV - WO G 20 Spielbereitschaft, verspäteter Beginn
Jedes Spiel hat pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit zu beginnen. Der Heimverein hat für die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu sorgen. Die beiden Mannschaften müssen zumindest vor dem Spiel zur Begrüßung Aufstellung nehmen. Bei verspätetem Antreten einer Mannschaft bis zu 30 Minuten nach festgesetztem Spielbeginn ist das Spiel in jedem Fall unter Protest auszutragen. Die Begründung für das zu späte Antreten einer Mannschaft ist durch diese unverzüglich dem zuständigen Spielleiter schriftlich mitzuteilen. Davon ist in der Regel die Wertung eines ordnungsgemäß ausgetragenen Spieles nicht berührt. Bei einer Verspätung über 30 Minuten kann die gegnerische Mannschaft das Spiel verweigern. Hinweis: Daraus ergibt sich u.a., dass eine Sechsermannschaft, die nur mit 4 Spielern pünktlich ist, das Spiel nicht beginnen muss (anders als in der Regional- und Oberliga). Es ist im BYTTV daher üblich, dass das Team dann bis zu 30 Minuten auf seine fehlenden Spieler wartet.
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www.ittf.com/equipment Geändert von Torsten von Bayern (21.04.2010 um 23:19 Uhr) |
#9
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AW: Zu spät erschienen!
Ich stelle gerade fest, WIE SCHÖN DAS WIR EINE WO HABEN UND SIE SOOOOO EINHEITLICH IST.
Wenn jeder Verband eine "EIGENE" WO hat, wofür gibt es dann eine bzw. dann kann ja jeder Verband generell seine eigenen "REGELN" aufstellen bzw. die geltenden TT-Regeln Teil A u. B so abändern wie sie wollen. kann mir jemand erklären warum wir keine einheitlichen WO haben. International geht das doch auch! |
#10
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AW: Zu spät erschienen!
Zitat:
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In vino veritas
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