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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 26.03.2022, 18:47
Brennholzbenutzer Brennholzbenutzer ist offline
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Brennholzbenutzer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
?? Ist ein Belag zugelassen, auch wenn in der ITTF Liste kein "Approval Code" dabei steht?

Es gibt ja diese Liste beim ITTF für Beläge. Ich gehe davon aus, dass dort nur Beläge drin stehen, die auch zugelassen sind. Bin mir jedoch nicht sicher.

Mir ist aufgefallen, dass viele Beläge in der Tabelle auch eine Zahl dabei stehen haben. Also die 4. Spalte. "Approval Code". Z.B. 76-001. Aber der darüber... da steht nichts.

Ist der Belag trotzdem zugelassen? (weil er in der Liste steht)

Oder ist der Belag nicht zugelassen? (weil er keinen "Approval Code" hat)

lG
Brennholzbenutzer
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  #2  
Alt 26.03.2022, 19:04
Benutzerbild von Börnie
Börnie Börnie ist offline
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Börnie ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Börnie ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Börnie ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)
AW: Ist ein Belag zugelassen, auch wenn in der ITTF Liste kein "Approval Code" dabei steht?

Ja! Ist z. B. bei dem Palio CJ8000 auch so, dass nichts drauf gedruckt wurde. Entscheidend ist, dass der Belag auf der ITTF-Liste ist.
Deshalb können auch alte Beläge, auf denen noch der ITTF-Stempel drauf ist, durchaus nicht mehr zugelassen sein...
__________________
Gruß, Börnie
RH: Andro Backside 3.0 1,8 // R&W ALL+ // VH: Gewo Neoflexx eft45 1,7
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  #3  
Alt 13.09.2022, 20:12
Pinguin Pinguin ist offline
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Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 29.03.2001
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2.794
Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Ist ein Belag zugelassen, auch wenn in der ITTF Liste kein "Approval Code" dabei steht?

Auszug Richtlinie Schlägtests DTTB (07/2022)
Die Gültigkeit und Zulässigkeit der Schlägerbeläge wird anhand der Liste der zugelassenen Schlägerbeläge der ITTF überprüft (LARC = List of Authorized Racket Coverings). Bei neueren Schlägerbelägen ist eine Zahl eingeprägt, die den Hersteller und den Belag eindeutig kennzeichnen.

Ältere Beläge müssen über die Belagkennung (Hersteller und Name des Belags) identifiziert werden.

Die Liste der zugelassenen Schlägerbeläge ist für jedermann zugänglich (siehe Website der ITTF » More » Equipment » Racket Coverings). Oberschiedsrichter und Schiedsrichter sollten diese im Einsatz stets verfügbar haben.

Derzeit veröffentlicht die ITTF vierteljährlich die zugelassenen Beläge auf ihrer Webseite. Neu zugelassene Beläge sind dabei sofort erlaubt.

[...]

Zu beachten ist bei Prüfung: Der gesamte Belagname, welcher in der LARC steht, muss auch auf dem Belag vorhanden sein. Umgekehrt können aber auf dem Belag weitere Namensbestandteile vorhanden sein, welche nicht in der LARC erscheinen. Diese zusätzlichen Angaben kennzeichnen in aller Regel die Kombination eines Obergummis aus der LARC mit einer bestimmten Schwammhärte. Ist ein Belag auf der LARC nur mit einer Belagnummer aufgeführt, so muss diese zwingend auch auf dem Belag vorhanden sein. Trägt ein (älterer) Belag dieselbe Bezeichnung, weist aber keine Belagnummer auf, so ist dessen Zulassung erloschen. Manche Beläge sind allerdings doppelt in der Belagliste aufgeführt, einmal mit und einmal ohne Belagnummer (beispielsweise *Imperial China*). Für diese (und nur für diese) Beläge sind beide Varianten zulässig. In Zweifelsfällen kann die Belagaufschrift zur Kontrolle mit der Abbildung in der Online-Version der LARC abgeglichen
werden.

Im nationalen Spielbetrieb des DTTB bleiben Beläge, die an einem beliebigen Tag der Spielzeit (01.07. des Jahres bis 30.06. des Folgejahres) zugelassen waren, auch bis zum jeweiligen Ende der Spielzeit (30.06. des Folgejahres) zugelassen. Der DTTB veröffentlicht daher auf seiner Webseite die Belaglisten zu den Stichtagen 01.07., 01.10., 01.01. und 01.04. (tischtennis.de » DTTB » Regeln & Satzung » Beläge, Bälle, Tische).

Quelle: https://www.tischtennis.de/fileadmin...linie_2022.pdf
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