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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #41  
Alt 26.01.2011, 12:30
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Spielverlegung

Zitat:
Zitat von markx Beitrag anzeigen
Das ist natürlich eine ganz andere Frage, nämlich die, ob und wie die WO tatsächlich umgesetzt wird.
Ich kenne beide Fälle (Verlegen nur strikt nach WO vs. Verlegen bei übereinstimmendem Wunsch beider Mannschaft und dann problemloser Zusage SGL) und kann mit Beiden leben. Im Zweifelsfall ist mir - trotz aller Bequemlichkeit - fast lieber, wenn von vornherein klar ist, dass nur nach WO verlegt werden darf. Zu freie Hand bei Verlegungen kann durchaus zu (berechtigten) Mißstimmungen Dritter führen und dann auch Ärger für den SGL bedeuten. Ein gewisser Handlungsspielraum des SGL bei extremen Ausnahmefällen kann allerdings durchaus sinnvoll sein.
Deine Auffassungen in allen Ehren, aber im WTTV gibt es dafür ganz klare Vorgaben:

G 4.2 Verlegung von Spielterminen
4.2.1 Für Spielverlegungen gelten nachfolgende Bestimmungen:
Vorverlegungen sind zulässig, wenn diese einvernehmlich zwischen den beteiligten Vereinen erfolgen.
Nachverlegungen sind nur zulässig, wenn die Bedingungen a) und b) erfüllt sind:
a) Die Verlegung erfolgt einvernehmlich zwischen den beteiligten Vereinen.
b) Der Staffelleiter wird spätestens drei Tage vor dem Spiel über die Verlegung und über einen von beiden Mannschaften bestätigten neuen Austragungstermin informiert.
Eine Nachverlegung über den Zeitraum von 14 Tagen (21 Tage, falls zweiwöchige Ferien in diesem Zeitraum liegen) nach der ursprünglich angesetzten Spielwoche hinaus ist nicht zulässig, ebenso wenig eine Austragung nach der vorletzten Spielwoche der Vor‐ oder Rückrunde.
Auf die Einhaltung der genannten Drei‐Tage‐Frist kann seitens des Staffelleiters verzichtet werden, wenn Umstände eintreten, die die terminplangemäße Austragung des Mannschaftskampfes aller Voraussicht nach verhindern.
Nicht als Nachverlegung gilt die Austragung des Mannschaftskampfes bis zum Ende der jeweiligen Spielwoche (Sonntag).
Nachverlegungen von Spielen zweier Mannschaften desselben Vereins über den 3. Spieltag der Vor‐ oder Rückrunde hinaus sind nicht zulässig.
Bei Nachverlegungen ohne rechtzeitige und vollständige Information an den Staffelleiter im Sinne von b) wird der Mannschaftskampf für beide Mannschaften als kampflos verloren gewertet.


Für die Absetzung und dann nötige Neuansetzung eines Spieles gibt es auch noch Regelungen im WTTV. Dafür sind dann triftige Gründe von Nöten. Aus diesen Regelungen, zufinden in WTTV-WO G 4.2.2 stammt auch das Zitat:

Aufstellungsschwierigkeiten sind kein Verlegungsgrund.
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  #42  
Alt 26.01.2011, 13:29
markx markx ist gerade online
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AW: Spielverlegung

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Deine Auffassungen in allen Ehren, aber [...]
Schön. Sehe aber keinen Widerspruch zu meiner (allgemeinen) Aussage.
Ansonsten wieder mal ein Beispiel, wie unterschiedlich verschiedene Regelaspekte von den einzelnen Verbänden geregelt werden.
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  #43  
Alt 26.01.2011, 17:56
Lrephcsak Lrephcsak ist offline
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AW: Spielverlegung

@Setz-It:
Vielleicht haben wir etwas aneinander vorbeigeredet:
Man muß (im WTTV) zwei Fälle unterscheiden:
1. Einvernehmliche Verlegung der beiden Teams: Dazu braucht es überhaupt keinen Grund.
2. Verlegung durch den Spielleiter, möglicherweise gegen den Willen mind. eines Teams: Dazu gibt es dann Verlegungsgründe (z.B. ein Schiedsrichtereinsatz eines Spielers), wobei hier ausdrücklich die "Aufstellungsschwierigkeiten" ausgeschlossen werden.
Ich nahm an, deine Anregung, das in die WO aufzunehmen, bezog sich auf den 2. Fall? Denn im 1. bedarf es ja (zumindest im WTTV) überhaupt keines Verlegungsgrundes.

@Brett13:
Da Setz-It etwas von einem "Verlegungsgrund, der aufgenommen werden sollte" schrieb, ging ich davon aus, diese Anregung bezog sich auf obigen 2. Fall, da ja (zum. im WTTV) ansonsten sowieso keine Gründe vonnöten sind. Insofern hab ich da nichts aus dem Zusammenhang gerissen und mein Posting ist auch völlig korrekt gewesen.

Sollte es Verbände geben, in denen einvernehmliches Verlegen ohne besondere Gründe nicht so ohne weiteres möglich ist, mag es für Leser aus diesem Kreis vielleicht nicht ganz eindeutig gewesen sein, was gemeint ist, tschuldigung dafür. Aber du als WTTVler... ;-)

Richard

Geändert von Lrephcsak (26.01.2011 um 17:59 Uhr)
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  #44  
Alt 26.01.2011, 19:21
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AW: Spielverlegung

Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
@Brett13:

Sollte es Verbände geben, in denen einvernehmliches Verlegen ohne besondere Gründe nicht so ohne weiteres möglich ist, mag es für Leser aus diesem Kreis vielleicht nicht ganz eindeutig gewesen sein, was gemeint ist, tschuldigung dafür. Aber du als WTTVler... ;-)
Eigentlich ist da die WTTV-WO in Bezug auf "G 4.2.6 Aufstellungsschwierigkeiten sind kein Verlegungsgrund." unpräzise. Bei von der Spielleitung auf Antrag nur eines der beiden beteiligten Mannschaften angeordneten "Verlegungen" wird es Spielabsetzung geschimpft. Der neue Termin ist dann eine Neuansetzung.

Solange sich beide Vereine einig sind und es sich um eine Vorverlegung bzw eine Nachverlegung im beschriebenen Rahmen handelt, sind natürlich auch Aufstellungsschwierigkeiten ein Verlegungsgrund, wenn nicht sogar die Regel
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  #45  
Alt 27.01.2011, 09:18
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AW: Spielverlegung

Unsere Spielordnung ist da wieder mal nicht so schön formuliert.

Als erstes kriegt man folgenden Satz zu lesen:

Zitat:
Eine Änderung der Spieltermine (auch der Anfangszeiten), die von der zuständigen Stelle festgesetzt sind, ist grundsätzlich nicht zulässig.
und die Ausnahmen werden genannt (siehe mein Posting oben). Danach wird über die prinzipielle Zulässigkeit von Vor- oder Nachverlegungen im Einverständnis beider Vereine geredet, die natürlich im Widerspruch zum Zitat oben steht, denn auch hier werden natürlich Spieltermine, die von der zuständigen Stelle festgelegt worden sind, geändert.

Es ist also generell und nur mit wenigen Ausnahmen verboten, wenn sich beide einig sind, ist es aber doch erlaubt!?

Die Feinheit liegt hier in der Unterscheidung zwischen einer (angeordneten) Verlegung und einer Vor- oder Nachverlegung, diesen Unterschied muss man sich selbst dazudenken, denn er wird in unserer Spielordnung nicht herausgearbeitet.
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  #46  
Alt 27.01.2011, 16:36
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AW: Spielverlegung

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Unsere Spielordnung ist da wieder mal nicht so schön formuliert.
Ich nehme mal an, dass das der BTTV ist. Da finden sich mMn wirklich ein paar interessante Formulierungen.

Aus den beiden z.B. werde ich überhaupt nicht schlau:

22.2 Auf Antrag einer Mannschaft werden Rundenspiele des 1. Spieltages der Hinserie bis zu 3 Wochen nachverlegt. Bei Uneinigkeit der beiden Mannschaften setzt der zuständige Staffelleiter das Rundenspiel in der 3. Woche nach dem 1. Spieltag neu an.

22.3 Finden Jugendturniere an einem Rundenspieltag der Erwachsenen statt, so ist der Ausrichter berechtigt, die Heimspiele seiner Erwachsenenmannschaft so zu verlegen, dass sein Heimrecht nicht verloren geht. Dabei kann der angesetzte Spieltermin bis zu 14 Tage überschritten werden. Der Absatz A 20.2 wird für diesen Fall außer Kraft gesetzt.

Zu 22.2: Warum gibt es überhaupt eine gesonderte Regelung für den 1. Spieltag der Hinrunde

Zu 22.3: Verstehe ich auch nicht. Kann man dann einfach z.B. die Jugendvereinsmeisterschaften an einem Spieltag ausrichten um so diverse Probleme im Erwachsenenspielbetrieb zu umschiffen Den Absatz A 20.2 finde ich zudem gar nicht...

Scheint mir wirkliche eine Spielordnung zu sein, mit der es keiner wirklich einfach hat. Weder Vereine noch Spielleiter...
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  #47  
Alt 27.01.2011, 18:09
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AW: Spielverlegung

BeTTV, ja.

Finde ich jetzt logisch nicht soo schwer nachzuvollziehen - die Spielordnung gibt so mehr Flexibilität her, die Runde optional eine Woche später zu beginnen (z.B. falls jemand späte Sommerferien macht, der außerhalb der Schulferien nehmen muss).

Der zweite Punkt soll aussagen, dass ein Verein, der löblicherweise ein Jugendturnier ausrichtet, nicht dafür bestraft werden soll, indem er auch noch das Heimrecht verliert, auswärts spielen muss und damit logischerweise auch die Ausrichtung des Turniers schwieriger wird, sondern dann den Termin verlegen darf. Finde ich eigentlich okay.

Absatz A 20.2 findest Du unter Punkt 20, der Unterpunkt ist allerdings noch wie in der alten Version mit 21.2 bezeichnet.
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  #48  
Alt 28.01.2011, 06:52
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AW: Spielverlegung

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen

Finde ich jetzt logisch nicht soo schwer nachzuvollziehen - die Spielordnung gibt so mehr Flexibilität her, die Runde optional eine Woche später zu beginnen (z.B. falls jemand späte Sommerferien macht, der außerhalb der Schulferien nehmen muss).
Na ja, Gründe, warum ein Spieltag verlegt werden darf, finden sich immer. Derartiges gilt dann gleichermaßen für Spieltage nach den Herbstferien, nach den Weihnachtsferien und nach den Osterferien. Wenn solche Gründe anerkannt werden, scheint es mir sehr schwer zu sein, einen geregelten Spielbetrieb durchzuführen. Bei dieser Sonderregelung scheint ja noch nicht mal eine Begründung notwendig zu sein, so dass jeder x-beliebige Grund hergenommen werden kann um den ersten Spieltag nicht spielen zu müssen.

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Der zweite Punkt soll aussagen, dass ein Verein, der löblicherweise ein Jugendturnier ausrichtet, nicht dafür bestraft werden soll, indem er auch noch das Heimrecht verliert, auswärts spielen muss und damit logischerweise auch die Ausrichtung des Turniers schwieriger wird, sondern dann den Termin verlegen darf. Finde ich eigentlich okay.
Ein Jugendturnier ist nun mal ein schwammiger Begriff. Fängt wie gesagt bei den Vereinsmeisterschaften an. Handelt es sich allerdings um Verbands/Bezirks/Kreis-Jugendmeisterschaften, ist es natürlich was anderes. Aber dafür gibt es eigentlich Rahmenterminpläne. Solche offiziellen Jugendmeisterschaften werden eigentlich an spielfreien Wochenenden ausgetragen, damit z.B. keine Spielverlegungen im normalen Meisterschaftsbetrieb nötig werden.

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Absatz A 20.2 findest Du unter Punkt 20, der Unterpunkt ist allerdings noch wie in der alten Version mit 21.2 bezeichnet.
Aha

Grundsätzlich hat man es als Außenstehender natürlich schwer derartige Dinge nachvollziehen zu können. Besondere regionale Situationen sind einem schließlich nicht geläufig.
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  #49  
Alt 28.01.2011, 08:56
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AW: Spielverlegung

Die Spielordnung müsste einfach mal komplett überarbeitet werden. Nach jedem Verbandstag werden da neue Beschlüsse reingefriemelt, anscheinend ohne penibel zu prüfen, ob es dadurch zu verwirrenden Formulierungen oder sogar zu Widersprüchen mit bestehenden, weiterhin gültigen Regeln gibt.
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  #50  
Alt 28.01.2011, 19:43
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Aufstellungsschwierigkeiten sind kein Verlegungsgrund.
Das der Unsinn noch drinsteht, war mir gar nicht bewußt.

Abgesehen davon, dass der einem Widerspruch zu 4.2.1 gleichkommt, frage ich mich auch ehrlich, wieviele Verlegungsgründe es dann überhaupt noch gibt.
Makaber ausgedrückt führt selbst ein Todesfall nur zu "Aufstellungsschwierigkeiten".
Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Die Spielordnung müsste einfach mal komplett überarbeitet werden. Nach jedem Verbandstag werden da neue Beschlüsse reingefriemelt, anscheinend ohne penibel zu prüfen, ob es dadurch zu verwirrenden Formulierungen oder sogar zu Widersprüchen mit bestehenden, weiterhin gültigen Regeln gibt.
Amen... wenn man dann noch eine einheitliche Spielordung für alle Verbände hinbekommt, die die guten Aspekte jedes Verbandes übernimmt... ach ich träume wieder...
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