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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Spielverlegung
Hallo Gemeinde,
ich spiele im Bayerischen TT Verband und habe aus aktuellem Anlass mal eine Frage: 2 Mannschaften (beide vom selben Verein) verlegen ein Spiel eigenmächtig auf 2 Tage vorher als ursprünglich festgelegt. Der Spielgruppenleiter wurde nicht über die Verlegung zuvor informiert, sonder vor vollendete Tatsachen gestellt. Nun meine Frage: Kann ein anderer Verein Protest gegen diese eigenmächtige Verlegung einlegen und welche Konsequenzen haben die betroffenen Mannschaften zu befürchten wenn sie ohne Zustimmung einemächtig verlegen? Es kommen jetzt sicher Nachichten, wie "warum soll ein anderer Verein protestieren können" deshalb noch einige Infos dazu. Die 2 Mannschaften waren ja vom gleichen Verein. Sagen wir mal TTC Munich 5 und TTC Munich 6. In dem verlegten Spiel hat Munich 6 gegen 5 gewonnen. Das stinkt einigen Vereinen da Munich 6 gegen den Abstieg spielt. Dazu kommt auch noch, dass Munich 5 mit 4 Ersatzspielern von Munic 7 gespielt hat. Da verstehen sicher einige den Unmut. Im Tennis ist es so dass wenn 2 Mannschaften eines gleichen Verein in der gleichen Klasse gegeneinander spielen müssen die Spieler aufrücken. Diese Regel gibt es aber glaube ich nicht im TT. Deshalb erwägen einige betroffenen Vereine einen Protest. Hat das Aussichten auf Erfolg? Bitte um Antwort Danke. Grüße gattomausi |
#2
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AW: Spielverlegung
Na ja, bin zwar nicht aus Bayern, aber im TTVN wird bei "eigenmächtig verlegten Spielen" - also Verlegungen ohne Genehmigung des Staffelleiters - für den Heimverein das Spiel als verloren gewertet.
Also hätte in Deinem Beispiel Munich 5 gegen Munich 6 eh verloren. Ich gehe mal davon aus, das Munich 5 offiziell Heimrecht hatte. Wohlgemerkt im TTVN. Der Staffelleiter hat der Verlegung und den neuen Termin zuzustimmen. |
#3
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AW: Spielverlegung
5 kann nicht mit Ersatz aus 7 spielen!!!
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Dicnics 09C Innerforce AL Dicnics 09C |
#4
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AW: Spielverlegung
Denke daran => Verband ist Bayern. Da kann es andere Regelungen geben.
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#5
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AW: Spielverlegung
hallo Wechsler,
steht das irgendwie genauer. Wettkampfodnung o.ä. Er war in der Tat so, dass die 5. Mannschaft mit 4 Leute Ersatz gespielt haben. Die Ersatzleute haben sie aber nicht aus der 6. geholt, sondern von der 7. Wenn das aber alles nicht regelkonform wäre, würde das Spiel aber wahrscheinlich gegen die 5. Mannschaft gewertet werden. Danke und GRüße gattomausi |
#6
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AW: Spielverlegung
In Thüringen und Sachsen-Anhalt kann nicht Ersatz von einer Mannschaft kommen, die nicht in der Reihenfolge ist.
Soll heißen: Die 5. muß sich Ersatz aus der 6. holen, die wiederrum muß sich dann Ersatz aus der 7. beschaffen. Sollte mich wundern, wenn dies nicht überall die Regel ist. Damit wäre "Betrug" ja Tür und Tor geöffnet...
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Dicnics 09C Innerforce AL Dicnics 09C |
#7
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AW: Spielverlegung
Dies ist defintiv nicht überall so ...
Hat der Ersteller des Threads auch extra schon geschrieben gehabt.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#8
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AW: Spielverlegung
Ich denke mal, dass in der eigenen Spielordnung die betreffenden Passagen nachgeschlagen werden können. Dabei sollte auch beachtet werden, dass allgemeine Regeln, die das allgemeine Zustandekommen einer Begegnung (Termine, Spielort usw.) bestimmen, wahrscheinlich von der Reihenfolge der Beachtung wichtiger sind, weil alle anderen davon abhängen. Wenn es eine nicht genehmigte Verlegung ist, und normalerweise der Heimverein bestraft wird, dann rückt die Aufstellung in den Hintergrund.
Wenn der Gastverein sowieso zu einem Termin nicht ausrichten darf, sollte zum Beispiel eine falsche Aufstellung, ein falsches Doppel, ein nicht zugelassener Belag des Gastvereins nicht ins Gewicht fallen, weil zu allererst mal gar nicht gespielt werden darf und der Gastgeber das verantworten muss. Ich denke nicht mal, dass wenn die Spielordnung eine Bestrafung des Heimvereins bei nicht genehmigter Verlegung vorsieht, immer unbedingt ein formaler (evtl auch kostenpflichtiger) Protest eingelegt werden muss. Wenn die Sachlage klar ist, reicht ja oft auch ein informaler Hinweis an den Staffelleiter, der dann nochmal Gelegenheit hat, die Vorgaben der Spielordnung umzusetzen und ggf umzuwerten. |
#9
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AW: Spielverlegung
Zitat:
G 19 Spieltermine, Verlegungen Eine Verlegung von Spielterminen, die vom Spielleiter festgesetzt sind (auch der verein- barten Anfangszeiten), ist nicht zulässig. In begründeten Fällen kann der Spielleiter eine Verlegung anordnen. .... Eigenmächtig verlegte Spiele werden für beide beteiligten Mannschaften als verloren gewertet. ... Wenn der Spielleiter also von der eigenmächtigen Verlegung Kenntnis erlangt (und das wird er ja, wenn er den Eintrag in clickTT sieht oder spätestens wenn er den Spielbogen mit dem abweichenden Datum erhält), muss er das Spiel lt. WO G19 werten - insofern wäre ein Protest gar nicht erforderlich. Es sei denn, man will sichergehen, dass der Tatbestand nicht übersehen wird ![]() Wenn der Heimverein den Spielbericht allerdings mit falschem Datum ausgefüllt haben sollte, um das Verlegen des Spieles zu verbergen, dann wird's etwas teuerer, wenn man ihm draufkommt (dafür ist dann die RVStO zuständig). P.S. Noch ein Satz zu dem Schlaumeier: Zitat:
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#10
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AW: Spielverlegung
ok. Danke für eure wirklich guten Hinweise.
Da sieht man, dass es auch nicht schlecht wäre, wenn, die oft nicht einfachen Regeln, in ganz Deutschland einheitlich wären. Danke und Grüße gattomausi |
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