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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 30.10.2011, 09:19
kendie kendie ist offline
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kendie ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Aufschlag und Auszeit

Hallo Leute,

ich spiele im TTVWH:

Gestern beim Spiel in einer unteren Spielklasse ohne Oberschiedsrichter wurden 2 Dinge bemängelt, daher 2 Fragen:

1. Kann der Mannschaftsführer als Schiedsrichter eine Auszeit im Spiel nehmen? Wer darf überhaupt eine Auszeit nehmen? Nur der Mannschaftsführer?

2. Ein Spieler bemängelte bei meinen Aufschlägen, dass er während des Hochwerfens des Balles nicht die ganze Zeit meinen Schläger sehen konnte. Jedoch steht in den Regeln nichts davon, dass er die ganze Zeit die Beläge sehen muss. Es steht doch nur darin, dass er die ganze Zeit den Ball sehen muss und der nciht verdeckt sein darf. Oder sehe ich das falsch? 1 Satz versucht ich anders aufzuschlagen, aber das ging nicht gut. Daraufhin machte ich die Aufschläge wie immer und ich gewann dann problemlos.

Vielen Dank

Gruß
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  #2  
Alt 30.10.2011, 09:50
Benutzerbild von David V.
David V. David V. ist offline
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David V. ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Aufschlag und Auszeit

Also zur 2. Frage....

Man muss nur den Ball sehen können. Die Beläge oder dein Schläger muss nicht permanent sichtbar sein.

Zur 1. Frage habe ich eine Gegenfrage:

Hat der MF als Zählschiedsrichter in dem Moment fungiert?
__________________
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  #3  
Alt 30.10.2011, 09:57
Pinguin Pinguin ist offline
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AW: Aufschlag und Auszeit

Zitat:
Zitat von kendie Beitrag anzeigen
1. Kann der Mannschaftsführer als Schiedsrichter eine Auszeit im Spiel nehmen? Wer darf überhaupt eine Auszeit nehmen? Nur der Mannschaftsführer?
Internat. TT-Regeln B 4.4
4.4.2 Ein Spieler oder Paar kann eine "Time-out"-Periode (Auszeit) von bis zu 1 Minute während eines Individualspieles verlangen.
4.4.2.1 [Individualwettbewerb] [...] den Wunsch nach einem Time-out äußern, in einem Mannschaftswettbewerb der Spieler, das Paar oder der Mannschaftskapitän.
Anmerkung: Im nationalen Spielbetrieb des DTTB können der Spieler, das Paar oder der jeweilige Betreuer eines jeden Einzel- oder Doppelspieles den Wunsch nach einem Time-out äußern.
4.4.2.2 Wenn ein Spieler oder Paar und ein Berater oder Kapitän sich nicht einig sind, ob ein Time-out genommen werden soll, liegt die endgültige Entscheidung [...] in einer Mannschaftskonkurrenz beim Kapitän.
Das zur Frage "wer" T-O nehmen darf.
Auslegungen DTTB zu den Internat. TT-Regeln (http://www.tischtennis.de/media/schi...ungen_dttb.pdf)
Mannschaftsführer als Zählschiedsrichter
In den unteren Klassen kann ein Mannschaftsführer, der als Zählschiedsrichter eingesetzt ist, weder beraten noch ein Time-out nehmen. Dies ergibt sich aus den Internationalen TT-Regeln (B 3.2), die die Aufgaben des Schiedsrichters genau definieren.
(bekanntgegeben anlässlich der VSRO-Tagung 2007)
Zitat:
2. Ein Spieler bemängelte bei meinen Aufschlägen, dass er während des Hochwerfens des Balles nicht die ganze Zeit meinen Schläger sehen konnte. Jedoch steht in den Regeln nichts davon, dass er die ganze Zeit die Beläge sehen muss. Es steht doch nur darin, dass er die ganze Zeit den Ball sehen muss und der nciht verdeckt sein darf. Oder sehe ich das falsch?
Richtig, die ITTR A 6 (Aufschlag) definieren nicht wo der Schläger während des Aufschlags zu sein hat. Früher war gefordert, dass der Schläger sichtbar sein muss, dies ist heute nicht mehr der Fall.
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  #4  
Alt 30.10.2011, 14:08
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Aufschlag und Auszeit

Zu Frage 2: Der Gegner muss nur den Ball sehen können. nicht den Schläger.

Zu Frage 1: Wie schon mehrfach hier diskutiert und von Pinguin auch unterlegt darf der MF wenn er gerade SRaT ist keine Auszeit nehmen.

Aber: Er ist auch für die Einteilung der SRaT zuständig. Meist ist es ja ohne OSR so dass an einem Tisch ein SRaT von Mannschaft A eingesetzt wird am anderen von Mannschaft B.

Theoretisch kann er nun natürlich (auch während eines Satzes) sich selbst als SRAT auswechseln lassen und einen anderen dorthin beordern. Sobald dieser wechsel erfolgt ist kann er natürlich auch sofort eine Auszeit nehmen, da er dann ja nicht mehr SRaT ist

Aber um so einen Zirkus zu umgehen sollte man entweder als Mannschaftsführer nicht gleichzeitig SRaT sein. Auch ist es ja im DTTB möglich das jemand anderes außer dem MK als Betreuer fungieren darf. (Daraus ergeben sich natürlich immer zuständigkeiten wer ist nun Betreuer und wer nicht usw)

Fazit: Der SRaT kann keine Auszeit nehmen!!!

Er muss sich dann eben ggf vorher ablösen lassen wobei dann natürlich die Frage ist, ob man dann nicht lieber auf diesen "Trick" verzichtet als Gegner und auch den SRaT als Betreuer anerkennt, da sonst das "kuddelmuddel" um Aufgaben usw ja viel mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Auszeit selber.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #5  
Alt 30.10.2011, 14:48
Pinguin Pinguin ist offline
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AW: Aufschlag und Auszeit

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Aber: Er ist auch für die Einteilung der SRaT zuständig. Meist ist es ja ohne OSR so dass an einem Tisch ein SRaT von Mannschaft A eingesetzt wird am anderen von Mannschaft B.

Theoretisch kann er nun natürlich (auch während eines Satzes) sich selbst als SRAT auswechseln lassen und einen anderen dorthin beordern.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass ein OSR anwesend ist. Dann ist dieser verantwortlich für den Einsatz der SRaT und auch deren Ablösung. Ein SRaT kann sich also nicht selbst "auswechseln lassen". Die Mannschaftsführer sind nur verantwortlich dafür die SRaT vor dem Spiel zu benennen, aber sobald sie eingesetzt sind kann nur der OSR einen SRaT austauschen.

Ist kein OSR anwesend, dann hängts mal wieder vom Landesverband ab. In manchen nehmen dann die beiden Mannschaftsführer zusammen die Aufgaben des OSR wahr, in anderen ist nur der Spielleiter im Nachhinein für Sanktionen zuständig (mal die Regional- und Oberligen ausgenommen da dort eine explizite Regelung durch den DTTB getroffen wurde).

Zitat:
Fazit: Der SRaT kann keine Auszeit nehmen!!!
Da sind wir uns einig .

Zitat:
[...] und auch den SRaT als Betreuer anerkennt, da sonst das "kuddelmuddel" um Aufgaben usw ja viel mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Auszeit selber.
Sehr empfehlenswert, vor allem wenn der SRaT dann im Satz noch coacht. Er müsste sich ja dann selbst verwarnen ;-).
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  #6  
Alt 30.10.2011, 14:50
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AW: Aufschlag und Auszeit

Zitat:
Zitat von kendie Beitrag anzeigen
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Gruß
@Pinguin s.o.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #7  
Alt 30.10.2011, 15:18
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
@Pinguin s.o.
Ups, danke. Na ja, in einem Spiel ohne OSR lässt sich immer vorzüglich diskutieren was sein müsste, was dann wirklich ist steht auf einem anderen Blatt ...
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  #8  
Alt 30.10.2011, 15:27
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AW: Aufschlag und Auszeit

100% Zustimmung

Dummerweise gibt es in 90% aller Spiele oder mehr (im WTTV fast alle unterhalb der OL)keinen "echten" OSR
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #9  
Alt 31.10.2011, 10:05
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Hey,

danke für die Antworten. Fragen wurden alle beantwortet.

Grüße
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