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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#61
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AW: Verbotenes Material entarnt
[*Offtopic an*] Die letzten 7-8 Beiträge sind ein schöner Beleg dafür, warum es diese Regelung in Bayern nicht gibt: Es würde jeder seine private Regelinterpretation mitbringen, natürlich meistens zu seinen Gunsten (meint jetzt nicht explizit Hogar).
Seitdem ich das erste Mal von dieser Regelung im FTTB Bremen gehört habe, frage ich mich, was die Idee dabei ist. Kann das jemand erläutern ? In Bayern gibt es bei Mannschaftskämpfen ohne neutralen OSR keine Person mit OSR-Kompetenzen - das scheint uns letztlich das kleinere Übel ... [*Offtopic aus*]
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#62
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AW: Verbotenes Material entarnt
Mein hier zitierter Beitrag bezog sich, wie darin ja auch steht, auf die Spiele ohne OSR. Bei Spielen mit OSR siehe die ausreichend oft zitierte Regel B 3.1.2.10. - im übrigen geht es ja im thread hier nicht (nur) um Reibungswerte, sondern um generell durch Alterung veränderte Spieleigenschaften.
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#63
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AW: Verbotenes Material entarnt
Ist schon klar, doch die Reibungswerte gehören auch zu den Spieleigenschaften folglich muss es ja möglich sein, diese mit den beim Zulassungstest ermittelten Werten zu vergleichen. Dazu braucht man aber die Werte und eine anerkannte Methode diese auch im Spielbetrieb zu ermitteln. Dazu ist es noch nötig, eine Toleranzgrenze vorzugeben.
Nebenbei ist der SR zwar in seiner Entscheidung frei, doch er darf sich auch nicht über die Regeln hinwegsetzen. Er darf z.B. nicht sagen, dass ein grüner Belag zugelassen wird. Ebenso darf er einen Schläger nicht als unzulässig erklären, wenn die Regeln es nicht hergeben. Wie ich meine hängt alles an 4.7 und dort an dem Begriff "Behandlung". Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, dass es sich bei der Alterung um eine Behandlung handeln soll. Wenn der SR aber diese Einschätzung teilt, dann muss er den Schläger zulasssen, wenn alle in 4.5 und 4.6 genannten Forderungen erfüllt sind und der Belag so wie er ist in der Zulassungsliste steht.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) |
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#64
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AW: Verbotenes Material entarnt
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) |
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#65
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AW: Verbotenes Material entarnt
Zitat:
In meiner Argumentation ging ich nicht davon aus, dass es sich um ein gezieltes Altern handelt, was immer das auch sein mag, sondern dachte an all die vielen Beläge, die sich neu eben anders spielen als gebraucht oder gealtert. Dass sich Beläge im laufe der Zeit verändern, ist doch allgemein bekannt. Das aber als Behandlung zu bezeichnen, finde ich sehr zweifelhaft. Chinesische Beläge sind z.B. neu häufig klebrig, wenn sie aber nicht gereinigt also behandelt werden, dann verlieren sie doch oft auch schnell ihre Klebrigkeit sind also nicht mehr so, wie die bei dem Zulassungstest eingereichten Beläge. Sollen die dann alle verboten werden? Die Regeln geben das für mich nicht her.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) |
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#66
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AW: Verbotenes Material entarnt
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#67
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AW: Verbotenes Material entarnt
ich persönlich hab nix gegen anti oder noppen die unbehandelt sind. gegen total abgespielte beläge deren eigenschaften wegen der abweichenden beschaffenheit des belages unberechenbar sind schon. wäre dafür diese unter einer bestimmten mindestreibung zu verbieten.
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#68
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AW: Verbotenes Material entarnt
Zitat:
Bei jemandem der den Schläger entsprechend verwendet werden sich sicherlich Gebrauchsspuren durch Abnutzung finden und damit greifen andere Regeln. Aber wie gesagt, in unserer schiedsrichterfreien Klasse sind Regeln eh oftmals Verhandlungssache. |
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#69
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AW: Verbotenes Material entarnt
Zitat:
Es gibt schon Mindestreibung für Noppen, "minimum friction level". Es gibt auch "Technical Leaflet T9", wo alle möglichen Testverfahren beschrieben sind, aber kein Wort dort über "minimum friction level". Praktisch ist das ein fiktives Verbot. Glatt gemachte Beläge wird es geben, und man kann sie bestenfalls auf dem Umwege erwischen, z. B. wenn sich etwas optisch ändert. Die einzige Lösung imho: nur klebrige Beläge zuzulassen. Das wäre ganz einfach zu prüfen. |
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#70
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AW: Verbotenes Material entarnt
Zitat:
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