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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
| Umfrageergebnis anzeigen: Ist ein Schlägerbruch durch Frustwerfen zufällig oder wissentlich in Kauf genommen? | |||
| Schlägerbruch durch Frustwerfen passiert zufällig |
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13 | 29,55% |
| Schlägerbruch durch Frustwerfen passiert nicht zufällig |
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31 | 70,45% |
| Teilnehmer: 44. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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Themen-Optionen |
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#341
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AW: Schlägerwechsel zwischen den Sätzen
Zitat:
In 2004 gab es dazu eine offizielle Mitteilung des DTTB dass man diese Belagreiniger benutzen darf. Musst Du Dir aus dem Archiv heraussuchen - habe ich mir nur ausgedruckt bzw. kopiert sonst würde ich den link gerne pasten.(und zum Suchen bin ich jetzt zu faul - sorry) |
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#342
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AW: Schlägerwechsel zwischen den Sätzen
Zitat:
Und @Perspektivspieler Schläger Schläger bezeichnet: einen gewalttätigen Menschen, siehe Körperverletzung die studentische Fechtwaffe beim Mensurfechten, siehe … Auch aus Wikipedia. Es gibt Unterschiede.
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Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch Geändert von wabe (17.02.2009 um 08:49 Uhr) |
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#343
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AW: Schlägerwechsel zwischen den Sätzen
Natürlich gibt es unterschiede. Etwas anderes habe ich auch gar nicht behauptet. Ich wollte blos darauf hinweisen das es durchaus eine Definition zum Thema Handtuch gibt. Du hattest geschrieben das du noch nichts über, ich zitiere "Größe noch Material noch Aggregatzustand (Feucht/nass oder trocken)" gelesen hast. Da wollte ich dir blos etwas zu lesen geben.
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#344
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AW: Schlägerwechsel zwischen den Sätzen
Zitat:
Eine Antwort von Torsten von Bayern dazu : in "dts" (heute "tischtennis"), Ausgabe 3/2004, Rubrik "Leser fragen - Experten antworten": Frage: "Darf ein Spieler zwischen den einzelnen Sätzen die Beläge seines Schlägers mit Belagreiniger säubern ?" Antwort: "Ja. Da die Satzpause im Regelwerk ausdrücklich zu den erlaubten Pausen gehört, ist ein Säubern des Schlägers in diesem Zeitraum nicht zu beanstanden. Ein entsprechendes Verbot wäre wohl auch kaum durchsetzbar, zumal ja auch schon das Abstreifen des Schlägers am Trikot oder mit der bloßen Hand ein Säubern darstellt und in der Praxis sogar häufig während des Spiels Anwendung findet." Geändert von tt-trommler (17.02.2009 um 22:41 Uhr) |
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#345
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AW: Schlägerwechsel zwischen den Sätzen
Dank tt-trommler hab ich den alten Beitrag hierzu nun endlich gefunden. Und auch die Links zu den Tischtennis.de Beiträgen. Für die, die es eventuell interessiert hier die entsprechenden Links:
http://forum.tt-news.de/showpost.php...0&postcount=23 sowie http://forum.tt-news.de/showpost.php...7&postcount=26 Insbesondere in Beitrag 2 steht: ... Gegen eine solche Erlaubnis zum Reinigen spricht aber nichts, denn wenn der Schläger wirklich verschmutzt ist, sollen ja auf diese Weise gerade reguläre Spielbedingungen wiederhergestellt werden. Und Reiniger ist da ja eigentlich sogar die "sauberere" Lösung verglichen mit T-Shirt und Handtuch..... Guter Punkt. Ergibt sich hieraus nicht sogar eine ReinigungsPFLICHT? Denn die Beläge dürfen ja nicht chemisch oder physikalisch verändert sein. Oder ist Staub eine erlaube Manipulation eines Schlägers? Das eröffnet ja ganz neue Möglichkeiten!
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Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch |
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#346
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AW: Schlägerwechsel zwischen den Sätzen
wir kommem hier langsam in ein ganz anderes Thema oder???
Schläger wechsel in der Satzpause nicjht erlaubt (außer unbeabsichtigter Bruch) Belag reinigen in der Pause erlaubt. Punkt. Alles andere ist doch wieder so ne Haarspalterei die hier nicht hin gehört.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#347
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AW: Schlägerwechsel zwischen den Sätzen
Zitat:
![]() Anzumerken ist natürlich, dass inzwischen das Reinigen nur noch mit solchen Belagreinigern erlaubt ist, die keine flüchtigen Lösungsmittel enthalten, also "VOC-frei" sind, da es ansonsten dann wieder eine chemische Behandlung der Oberfläche wäre und gegen die Regel A 4.7 verstößt. Ein VOC-haltiger Belagreiniger würde z.B. bei einem ENEZ-Test dazu führen, dass der Schläger durchfällt und nicht benutzt werden kann.
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www.ittf.com/equipment |
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#348
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AW: Schlägerwechsel zwischen den Sätzen
Zitat:
Ich werde meinen Reiniger den ich noch habe auf jeden Fall noch aufbrauchen. Sollte doch mal jemand mit nem Enez Gerät in unserer Halle auftauchen wird halt einmal mit Wasser gereinigt. Mich würde hier aber echt mal interessieren wie viele Spieler ihren alten Reiniger wirklich weggeschmissen haben.... |
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#349
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AW: Schlägerwechsel zwischen den Sätzen
Zitat:
Auch das Reinigen mit VOC-freien Mitteln ist eine chemische oder physikalische Behandlungsmethode und wäre demnach verboten; bzw. auch das Nichtreinigen ist eine Behandlungsmethode, denn es setzt sich Staub auf dem Belag nieder, d. h., der Belag ist physikalisch/chemisch anders als der zur genehmigung vorgelegte Belag. Was das ENEZ-Gerät schlussendlich übrigens anzeigt ist ne ganz andere Geschichte, die mit den Regeln bzw. dem Sinn der Regeln nur bedingt was zu tun hat. |
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#350
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AW: Schlägerwechsel zwischen den Sätzen
Zitat:
Im Deutschen Tischtennisbund exisitiert zum Glück eine klare verbindliche Regelung, nämlich die Handlungsrichtlinien Klebekontrolle vom 15.8.2008. Darin wird auch ausdrücklich festgestellt, dass VOC-Belagreiniger zu einem "roten" ENEZ-Ergebnis führen, und zwar beabsichtigt, denn: "Die Verantwortung für die Verwendung von Klebern, aber auch anderer Materialien (z.B. Kantenbänder, Belagreiniger etc.) ohne sog. schädliche flüchtige Lösungsmittel ist auf den Spieler übertragen worden." Hieraus ergibt sich zwangsläufig das Verbot von VOC-Reinigern. Eine Reinigung mit Wasser wird vom Verbot der Regel A 4.7 nicht erfasst (irgendwie muss der Schläger ja gereinigt werden dürfen) - dies stellt die ITTF in ihrer Mitteilung vom 24.11.2008 , dort S. 3, ausdrücklich klar. Zitat:
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