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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #31  
Alt 27.02.2012, 20:22
Bernie Bär Bernie Bär ist offline
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AW: TTVWH - Anwesenheitspflicht aller Spieler während eines Punktspiels

Zitat:
Zitat von TT-Tower Beitrag anzeigen
Ich will das gar nicht neu aufrollen ...
Ich habe mir den besagten Thread auch mal reingezogen.
Als ebenfalls Spielleiter würde mich noch interessiern, ob die Wertung des SL direkt erfolgte oder ob er vorher Stellungnahmen der beiden Mannschaften eingeholt hat.
__________________
Ich weiß, dass ich nichts weiß.
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  #32  
Alt 27.02.2012, 21:00
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AW: TTVWH - Anwesenheitspflicht aller Spieler während eines Punktspiels

Ich weiß es nicht sicher, aber glaube zumindest, dass er sich schon irgendwie hat vom Vorfall berichten lassen (also nicht nur auf die reine click-TT-Eingabe reagiert hat), aber vermutlich keine offiziellen Stellungnahmen beider Vereine vor seiner Wertung eingeholt hat.
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  #33  
Alt 27.02.2012, 21:01
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AW: TTVWH - Anwesenheitspflicht aller Spieler während eines Punktspiels

@TT-Tower:
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Denn ahndungswürdig (mindestens in Richtung Disziplinarstrafe) ist ein unbegründetes Schenken definitiv, das steht irgendwo in den Regeln (keine Ahnung mehr wo)
Eigentlich nicht. Gut, es gibt Int. Regel B 5.3.1: "...und dürfen nur wegen Krankheit oder Verletzung aufgeben."
Das ist eine Regel, die die ITTF für Int. Veranstaltungen erlassen hat, und die zwangsläufig (!) folgenden Sanktionsweg einfordert: B 5.3.4: "Eine aus 4 Mitgliedern und einem Vorsitzenden bestehende, vom Exekutivkomitee eingesetzte Disziplinarkommission entscheidet, ob ein Verstoß begangen wurde, und - falls erforderlich - über angemessene Sanktionen."

Dies kann ganz offensichtlich für DTTB-Veranstaltungen nicht einschlägig sein, auch, wenn der DTTB schwammig-pauschal die "Geltung der Int. Regeln Teile A + B" vorgibt. Vor die obige Instituition willst du den Fall doch wohl kaum bringen, die dürfte sich obendrein auch für unzuständig erklären, und aus dem ganzen zu folgern, irgendein Staffelleiter dürfte aufgrund von Int. Regel B 5.3.1 einfach mal ein Spiel entgegen WO-Bestimmungen umwerten, halte ich für abstrus.

Daß die DTTB-Vorgehensweise, einfach mal national Int Regeln B für geltend zu erklären, trotz offensichtlich unbrauchbarer Teile und bemerkenswerterweise inklusive des Paragrafen, der die Geltung von Teil B auf bestimmte int. Veranstaltungen beschränkt (formallogische Folge: National gilt Teil B insofern, daß es keine Geltung hat), nicht unbedingt glücklich ist, wurde hier ja schon mehrfach angesprochen.

@Bernie Bär:
Zitat:
Zitat von Bernie Bär Beitrag anzeigen
Die Begründung lautete: Kein Spieler von Verein B hätte im Sinne der WO an diesem Spiel mitgewirkt (oder so ähnlich, ist schon 1 1/2 Jahre her).
Die Begründung ist aber auch nicht direkt einleuchtend.
WTTV WO D 3.3 besagt: "Eine Mitwirkung im Sinne dieser bBestimmung ist schon dann gegeben, wenn der Spieler sein Einzel oder Doppel frühestens nach dem ersten Aufschlag, selbst ohne Angabe von Gründen, beendet."
Der WTTV-Sportwart hätte also ermitteln müssen, daß mindestens 3 (dann Mindeststärke nicht erreicht) der Gastspieler jedes ihrer Spiele bereits vor dem ersten Aufschlag abgeschenkt haben. Wenn dies geschehen sein sollte, könnte ich die Wertung als Nichtangetreten verstehen.

Richard

Geändert von Lrephcsak (27.02.2012 um 21:07 Uhr)
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  #34  
Alt 27.02.2012, 22:15
Bernie Bär Bernie Bär ist offline
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AW: TTVWH - Anwesenheitspflicht aller Spieler während eines Punktspiels

Hallo Richard,

der Fall hat natürlich auch Staub aufgewirbelt, wo seine Vorgehensweise dabei hinterfragt wurde (ist ja auch nicht alltäglich).
Der Sportwart hat sich im besonderen auf die Auslegung Nr. 23 (Seite 67 der WO) gestützt, wo dann auch noch auf Punkt G 6.2 der WO hingewiesen wird.

Gruß
Bernd

Edit: Ich habe die Mail dazu noch gefunden:

Begründung:
Antreten im Sinne der Wettspielordnung erschöpft sich nicht im Erscheinen der Mannschaft vor Ort und der namentlichen Aufnahme in den Spielbericht. Auch wenn die Wettspielordnung zur Definition von „Antreten“ keine weitergehende Aussage macht, ist keine Mannschaft berechtigt, grundlegende Prinzipien des sportlichen Wettkampfes und der Fairness in ihr eigenes Ermessen zu stellen. Tatsache ist, dass kein einziges Spiel aufgerufen, geschweige denn begonnen wurde. Hieraus kann man dem gastgebenden Verein, der vollzählig und spielbereit angetreten war, keinen Vorwurf machen, der ggf. eine Neuansetzung des Spieles rechtfertigen würde. Im Gegenteil: Die Einlassung des "Verein B" „… wir hatten die Absicht, die Spiele zu beginnen, aber nach ordnungsgemäßem Beginn, aufzugeben.“ weist eindeutig auf den Verursacher dieses Spielausfalls hin. Darüber hinaus wäre dem "Verein B" mit dem Beginn und der nachfolgende Aufgabe aller Spieler keineswegs gedient gewesen. Einem kürzlichen Urteil des Spruchausschusses West (in einer ähnlichen Angelegenheit) folgend, ist die absprachegemäße Aufgabe aller Spiele einem Spielabbruch gleichzusetzen. Darüber hinaus war dem Urteil zu entnehmen, dass diese Vorgehensweise durchaus ein Disziplinarverfahren des WTTV rechtfertigen könnte. Insofern kann der "Verein B" sich glücklich schätzen, dass es nicht zur beabsichtigten Aufgabe aller Spiele gekommen ist.

Hinweis: Ich habe den Vereinsnamen mit Verein B überschrieben, da es hier nur auf die Tatsache ankommt, wie hier im WTTV schon mal entschieden wurde.
__________________
Ich weiß, dass ich nichts weiß.

Geändert von Bernie Bär (27.02.2012 um 22:25 Uhr)
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  #35  
Alt 27.02.2012, 22:52
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AW: TTVWH - Anwesenheitspflicht aller Spieler während eines Punktspiels

Hallo Bernie Bär,
danke für die weiteren Infos. Nun, das scheint ja tatsächlich etwas unübersichtlich gewesen zu sein, offensichtlich wurde nicht 1 Aufschlag pro Spiel gemacht, was dann wohl eine Nicht-angetreten-Wertung möglich macht, der von mir angeführte D 3.3 rückt dann in den Hintergrund.
Etwas merkwürdig aber, daß B aber ja wohl die Absicht hatte, diesen jeweiligen Aufschlag zu spielen, dies aber wohl nicht stattgefunden hat, da A die Spiele anscheinend nicht aufgerufen hat. Da würde ich eigentlich doch auch ein (Mit-)Verschulden bei A sehen, der das Verhalten von B doch eigentlich zunächst hinzunehmen hat und dessen Wertung gegebenenfalls von der zuständigen Stelle vornehmen lassen kann, eine eigene Wertungskompetenz mit der Konsequenz, selbst zu entscheiden, die Spiele nicht aufzurufen, hat A doch wohl nicht.
Zumindest nicht, wenn B darauf beharrt, den jeweiligen 1. Aufschlag auszuspielen, wie oben leider nur etwas vage angedeutet.

Daß "das absprachegemäße Aufgeben aller Spiele einem Spielabbruch gleichzusetzen" sein soll, wie hier der Spruchausschuss zitiert wird, erscheint mir mit Blick auf die WO auch erst mal befremdlich (auch, wenn sie zu einem ähnlichen Ergebnis führen, sind es doch in der Sache 2 auch in der WO völlig verschiedene Vorgänge), schade, daß das entsprechende Urteil nicht auf der wttv-Seite veröffentlicht ist.

Richard
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  #36  
Alt 28.02.2012, 18:08
Bernie Bär Bernie Bär ist offline
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Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Daß "das absprachegemäße Aufgeben aller Spiele einem Spielabbruch gleichzusetzen" sein soll, wie hier der Spruchausschuss zitiert wird, erscheint mir mit Blick auf die WO auch erst mal befremdlich (auch, wenn sie zu einem ähnlichen Ergebnis führen, sind es doch in der Sache 2 auch in der WO völlig verschiedene Vorgänge), schade, daß das entsprechende Urteil nicht auf der wttv-Seite veröffentlicht ist.

Richard
Das liegt daran, dass es kein Urteil eines Spruchausschusses gab (bei der von mir zitierten Begründung).

P.S. Aus der Stellungnahme von Mannschaft B ging hervor, dass Mannschaft A das Aufrufen der Spiele als Farce verweigerte. Die Begrüßung hatte wohl ordnungsgemät stattgefunden bevor es zum Eklat kam.
Welche OS verhängt wurde(n) konnte ich nicht mehr recherchieren (Spielabbruch, Nichtantreten oder beide).

Ich habe die olle Kamelle eigentlich nur mal ins Spiel gebracht, um darauf aufmerksam zu machen, dass man mit abgeschenkten Spielen (ab einer gewissen Anzahl) doch eher vorsichtig sein sollte.

Wobei ich als Spielleiter in der VL Hannover diesen Fall nicht als schuldhaften Spielabbruch angesehen hätte.
Aber SL hast Du immer A...karte (egal wie Du entscheidest), weil jede Entscheidung angefochten werden kann. Dem besagten SL würde ich daher auch nie einen Vorwurf machen (zudem die Sache ja dann auch erst in der höchsten Instanz Niedersachsens entschieden worden).

Eine Parallele zu einem Fußballspiel (St. Pauli etc.) kann es beim TT nie geben, da das Spielende einem anderen Kriterium unterworfen ist.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß.

Geändert von Bernie Bär (28.02.2012 um 18:39 Uhr)
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