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  #281  
Alt 09.09.2012, 14:53
Darth Vader Darth Vader ist offline
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Darth Vader ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Zitat:
Zitat von Frank Schmidt Beitrag anzeigen
Abschnitt B.1.2 bezieht sich auf die Erteilung der Spielberechtigung - also das Ausstellen des Spielerpasses:

Eine Spielberechtigung kann erst dann beantragt werden wenn der Spieler bereits gewechselt ist. Zumindest in unserem Verband ist das in den letzten 13 Jahren in denen ich Spielberechtigungen beantragt habe so.
dann seit ihr aber etwas sehr rückständig

da die spielberechtigung im verband (dttb) bereits vorliegt, muss doch keine neue spielberechtigung beantragt werden. sie wird lediglich auf den neuen verein zum 1.7. übertragen und mit der bestätigung des verbandes (regional) genehmigt. dies setzt aber eine mitgliedschaft im neuen verein voraus.

und deinen humbug mit den 7 monaten beitrag usw. vergessen wir mal ganz schnell austrittsmodalitäten regelt die vereinsinterne satzung

Geändert von Darth Vader (09.09.2012 um 14:56 Uhr)
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  #282  
Alt 09.09.2012, 14:53
mithardemb mithardemb ist offline
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mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Zitat:
Zitat von Frank Schmidt Beitrag anzeigen
Wenn du heute einen Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber für Januar 2013 unterschreibst, musst du die Lohnsteuer auch bis dahin nicht doppelt bezahlen, oder?
Gutes Beispiel. Es gilt alleinig der Vertrag mit dem Arbeitgeber. Ich muss nicht vorher einen Wechselantrag bei meinem Finanzamt stellen und wenn ich mit dem zukünftigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließe, dann darf ich natürlich im Anschluß mich bei einem anderen Arbeitgeber bewerben und muss nicht zwingend zu meinem alten Arbeitgeber zurück.

Genauso wie die Lohnsteuer ist auch die Spielberechtigung auch bei einem Wechsel immer nur einmal fällig.

Mir leuchtet ein, dass man im Leistungssport versuchen will eine Mannschaft in einer Runde zusammenzuhalten, aber dafür reicht ja eine Wechselfrist und man braucht ja keinen Antrag auf einen Wechsel und eine spätere Genehmigung des Wechsels.
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  #283  
Alt 09.09.2012, 15:06
Darth Vader Darth Vader ist offline
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Zitat:
Zitat von Frank Schmidt Beitrag anzeigen
..., ist meine Spielberechtigung bis 01.07. ungültig und ich darf keine Turniere, Ranglisten usw. mehr spielen.
wenn der verein dich abmeldet ist erst die spielberechtigung erloschen.
oder glaubst du wirklich jede/r spieler/in in deutschland ruft beim verband an "ich bin dann mal weg"
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  #284  
Alt 09.09.2012, 16:41
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Zitat:
Zitat von Frank Schmidt Beitrag anzeigen
Und in welchem Absatz eurer Wettspielordnung steht das? In unserer steht das jedenfalls nicht.
Na ja, auch im Saarland gilt natürlich die WO des DTTB.

Dort steht unter B1.2 folgendes:

" Die Spielberechtigung eines Spielers kann immer
nur für einen Verein (Stammverein) erteilt
werden. Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung
ist die Mitgliedschaft des Spielers in
diesem Verein.
Dem Spieler steht es frei, Mitglied
weiterer Vereine zu sein, für die er aber keine Spielberechtigung
besitzt."
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  #285  
Alt 09.09.2012, 16:42
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Zitat:
Zitat von Darth Vader Beitrag anzeigen
inwieweit "vereinslose" davon betroffen sind, die von dort kommen
Auch das ist in der WO geregelt. Siehe B 4.1.4 ...


Zitat:
Zitat von Darth Vader Beitrag anzeigen
(wobei ich zu faul bin, die bestimmungengen in deren zuständigkeitsbereich komplett durchzulesen, vllt. gibts sonderegelungen zwischen den zeilen)
Dass man bei dem Wust an zuständigen Ordnungen und Reglungen mal was übersehen kann und auch dass das was dort steht nicht in jedem Fall zu einer befriedigenden Antwort führt, so dass da z.B. ein Sportgericht wie in dem Fall für die dann verbindliche "Deutung" herangezogen werden muss, ist alles kein Beinbruch.

Behauptungen mit dem Hinweis : "wobei ich zu faul bin" aufzustellen ist allerdings nicht der Weisheit letzter Schluss

Nun ja, dass die Mühlbachs den erstbesten sich bietenden Ansatz den Wechsel der Spielberechtigung in Richtung Fraulautern Annullieren zu lassen gewählt haben sollte mittlerweile klar sein. Dass das leider nicht der beste Ansatz war ebenso.

Ich hätte auch den Weg über eine fehlende, aber laut WO nötige, Vereinsmitgliedschaft gewählt. Ein bedauerlicher Formfehler halt, dem wohl niemand bei dem in Fraulautern nötigen Akt zu einer neuen Mitgliedschaft hätte übel nehmen können...
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  #286  
Alt 09.09.2012, 17:28
mithardemb mithardemb ist offline
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
...
" Die Spielberechtigung eines Spielers kann immer
nur für einen Verein (Stammverein) erteilt
werden. Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung
ist die Mitgliedschaft des Spielers in
diesem Verein.
"...
Frank hatte ausgeführt, dass es den "Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung" und die "Spielberechtigung" gibt. Für ersteren braucht es keine Mitgliedschaft. Für letzteren natürlich schon. Sinnig finde ich das auch nicht, aber wohl WO konform.
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  #287  
Alt 09.09.2012, 17:34
Darth Vader Darth Vader ist offline
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wobei die spielberechtigung beim (für den) verein und nicht beim spieler liegt.
von daher sollte die mitgliedschaft grundvoraussetzung zur erteilung(zustimmung des wechsels) sein.
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  #288  
Alt 09.09.2012, 17:48
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Frank hatte ausgeführt, dass es den "Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung" und die "Spielberechtigung" gibt. Für ersteren braucht es keine Mitgliedschaft. Für letzteren natürlich schon. Sinnig finde ich das auch nicht, aber wohl WO konform.
Mag sein, dass es da wieder Juristen bedarf um das endgültig zu klären, aber auf den Wechselanträgen steht eigentliche folgendes:

"Wir bestätigen hiermit die Mitgliedschaft des Spielers/der Spielerin in unserem Verein sowie die Richtigkeit aller vorstehenden Angaben."

Ich finde auch nichts in der DTTB-WO was Franks Sichtweise bei der Unterscheidung von Spielberechtigung und dem Antrag auf Wechsel der Spielberichtigung in diesem Punkt unterscheidet.

Wäre eh nur eine unsinnige Erbsenzählerei, denn einem Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung folgt stets die Erteilung der Spielberechtigung bzw die Nichterteilung z.B. weil ein Verband davon in Kenntnis gesetzt wird, dass die Vereinsmitgliedschaft nicht gegeben ist.
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  #289  
Alt 09.09.2012, 18:58
Porthos Porthos ist offline
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen

... aber auf den Wechselanträgen steht eigentliche folgendes:

"Wir bestätigen hiermit die Mitgliedschaft des Spielers/der Spielerin in unserem Verein sowie die Richtigkeit aller vorstehenden Angaben."
Genauso ist es, und wenn ich etwas Derartiges bestätige, dann stehe ich dafür voll und ganz in der Verantwortung und kann später nicht von einem "bedauerlichen Formfehler" reden.

Wenn man der Fraulauterer Argumentation folgen würde, dann würde man das ganze System der WO zum Spielberechtigungs-Wechsel aus den Angeln heben.
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  #290  
Alt 09.09.2012, 19:04
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Porthos Beitrag anzeigen
Genauso ist es, und wenn ich etwas Derartiges bestätige, dann stehe ich dafür voll und ganz in der Verantwortung und kann später nicht von einem "bedauerlichen Formfehler" reden.
Na ja, in welcher Welt lebst du denn

Ich kann mich z.B. an einen Kanzler erinnnern, der sich bedauerlicher Weise nicht mehr erinnern konnte, wo die Parteispenden herkamen

Wenn du dir mal anschaust, wie hoch die Hürden in Fraulautern laut Satzung sind um dort Mitglied werden zu können, kann da allerdings wirklich schnell mal so ein Formfehler passieren, so dass man von bedauerlich mit gutem Gewissen reden kann
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