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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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dringende Anfrage zwecks Spielberechtigung
Hallo,
wir spielen im TTVWH und haben diese Woche einen neuen Spieler dazubekommen. Unsere Frage: Laut Regelwerk heißt es 25.2 Nachmeldungen von Spielern mit einer für den betreffenden Verein gültigen Spielberechti-gung sind möglich. Die Nachmeldung muss jedoch spätestens 5 Tage vor dem geplanten ersten Einsatz beim zuständigen Spielklassenleiter erfolgen. Die 5 Tage wußten wir selber nicht und sind daher für den heutigen Spieltag zu spät dran. Jedoch hat der Klassenleiter den Spieler bereits in unsere Aufstellung eingetragen und alles ist genehmigt. Was ist hier ausschlaggebend? Der Paragraph oder unsere komplett genehmigte Meldeliste? Können wir den Spieler einsetzen oder ist dies nicht regelgerecht? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung. Viele Grüße Tomassi |
#2
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AW: dringende Anfrage zwecks Spielberechtigung
Ohne Euer Regelwerk im Detail zu kennen, sehe ich folgendes Problem für Euch:
Selbst wenn Euer Spielkllassenleiter Euch - so wie Du schreibst, anscheinend entgegen der WO - bereits die Aufstellung genehmigt hat, so kann er natürlich trotzdem nicht die WO außer Kraft setzen. D.h., dass seine Entscheidung zumindest anfechtbar ist und dass ein anderer Verein aus Eurer Liga evtl. dagegen sportgerichtlich vorgehen kann - mit welchen Erfolgsaussichten und welchen Konsequenzen, sei dahingestellt. Natürlich könnt Ihr Euch zunächst auf die Entscheidung des Spielklassenleiters berufen und den neuen Spieler in sog. "guten Glauben" aufstellen. Allerdings habt Ihr, allein schon nachgewiesen durch Deine Anfrage hier im Forum, offenkundig selbst erhebliche Zweifel an seiner Entscheidung, und da habt Ihr dann auch mit dem "guten Glauben" einige Argumentationsprobleme, das wäre natürlich sehr widersprüchlich von Euch. |
#3
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AW: dringende Anfrage zwecks Spielberechtigung
Zitat:
Ob es bei dem von dir gezeigten Passus nur darum geht, dass der Klassenleiter 5 Tage Zeit hat um einen nachgemeldeten Spieler zu genehmigen, weiß ich natürlich nicht! Unter "Wertung von Verstößen (37)" ist der Punkt jedenfalls nicht aufgelistet. Ich würde den Klassenleiter einfach mal anrufen und fragen ![]() ![]() |
#4
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AW: dringende Anfrage zwecks Spielberechtigung
Die Regelungen sind bindend und zu beachten! Die 5-Tages-Frist dient u.a. dazu, dass der Spieler rechtzeitig in der Mannschaftsmeldung eingetragen werden kann, auch wenn der Klassenleiter nicht täglich seine E-Mails kontrolliert. Üblicherweise wird der Spieler direkt nachgetragen. Gleichwohl ist die Frist bindend um eine gleiche Behandlung aller Mannschaften zu erreichen. Dass der Spieler früher eingetragen wird setzt die Frist daher nicht außer Kraft. Der Verein ist für die Überwachung der Frist verantwortlich. Der Spieler darf also nicht eingesetzt werden. Spielt er dennoch, ist der Mannschaftskampf aufgrund Einsatzes nicht spielberechtigter Spieler mit 0:9 kampflos zu werten.
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#5
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AW: dringende Anfrage zwecks Spielberechtigung
Hallo,
Danke für die Infos. Dann lassen wir den Spieler heute nicht spielen, dann gibt es auch keinen Ärger. Danke für Eure Hilfe. Grüße Tomassi |
#6
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AW: dringende Anfrage zwecks Spielberechtigung
Hallo,
Danke für die Infos. Dann lassen wir den Spieler heute nicht spielen, dann gibt es auch keinen Ärger. Danke für Eure Hilfe. Grüße Tomassi |
#7
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AW: dringende Anfrage zwecks Spielberechtigung
War das ein Vereinswechsel , denn dann gelten doch die Wechselfristen, wenn es ein neuer Spieler ist dann wird die 5 Tage Regel zutreffen.
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#8
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AW: dringende Anfrage zwecks Spielberechtigung
Im Schüler bereich in Hessen war es nie ein Porblem einen Spieler nachzumelden und in am nächsten Tag spielen zu lassen.
Ich würde mal sagen 95% der Spieler wird es nicht stören wenn der Spieler eingesetzt wird. Und wo kein Kläger da kein Richter. Um auf nummer sicher zu gehen den Klassenleiter anrufen und fragen. |
#9
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AW: dringende Anfrage zwecks Spielberechtigung
@Marcel: Liegt vermutlich daran, dass es im HTTV wie im WTTV eine solche Regel (deren Sinn mir sich auch nicht wirklich erschließt) einfach nicht gibt ...
Wo diese 5-Tage-Frist aber existiert, braucht es keinen Kläger, da wird der Staffelleiter/Klassenleiter (oder wire auch immer er genannt wird) vermutlich eigenständig den Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Akteurs feststellen und ahnden ... |
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