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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#131
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AW: Hausrecht und Kamera
Mir fehlt aber nicht nur das Verständnis für den Vater der das Filmen nicht einstellt.
Ich finde auch den Antrag auf Umwertung des Spieles lächerlich. Das sollte man durchaus auch noch erwähnen. Mit diesem Zusatzantrag fragt man sich dann doch auch was es soll. Wollte ich nur mal noch mit erwähnen.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
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#132
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AW: Hausrecht und Kamera
es dreht sich logischerweise um den Einspruch eines abgelehnten Protests...
![]() weiß nicht, ob es sinnvoll ist, das hier breitzutreten. Der Thread wäre sowieso der falsche... |
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#133
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
Fragt sich allerdings wer weden einem Spiel / Turnier so einen Aufwand betreiben will. Insgesamt glaube ich allerdings, dass sich der Spruchausschuss schon allein mit dem was er erlaubt auf sehr dünnes Eis begibt, wessen sie sich auch durchaus bewusst zu sein scheinen, da sie ja sagen, dass "relative Person der Zeitgeschichte" sehr weit auszulegen ist. In meinen Augen etwas viel zu weit, denn als "relative Person der Zeitgeschichte" werden gemeinhin Personen gesehen die in Zusammnhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignisses in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten sind. Mit viel Wohlwollen kann man das vielleicht auf Verbandsebene noch auf die Top 3 eines Turniers bei der Siegerehrung anwenden, aber auf beliebige Teilnehmer im Kontext einer Veranstaltung auszulegen ? Da hätten sie sich rechtlich wohl besser beraten lassen sollen... |
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#134
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AW: Hausrecht und Kamera
Ich tippe eher drauf, dass du genau weißt, dass das alles andere als sinnvoll wäre
![]() Trotzdem schade, denn so wird meine Neugier nicht befriedigt werden können ![]()
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#135
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
Für den hier zu beurteilenden Fall bedeutet dies, dass Aufzeichnungen von der Begrüßung, der Siegerehrung, der Spielbox als Ganzes oder auch Spielszenen, die mehr als nur die Ef. 2 zeigen, nicht beanstandet werden können. Das sagt denke ich klar aus: Gegen solche Aufnahmen kann man sich nicht wehren. Also auch nicht vorher sagen, dass man das nicht möchte...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#136
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AW: Hausrecht und Kamera
Dann lies mal den Rest durch. Aber wie gesagt, wird wieder jeder anders deuten.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
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#137
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AW: Hausrecht und Kamera
Welche Textpassage meinst du die klar etwas anders aussagt?
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#138
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AW: Hausrecht und Kamera
Laut Spruchausschuss wird darauf ankommen was gefilmt wird.
Die Darstellung des Wettbewerbs ist generell erlaubt, aber um da auf der Sicheren Seite zu sein wird man niemand in den Vordergrund stellen dürfen der dies nicht wünscht. Dagegen, dass jemand im Hintergrund gezeigt wird kann niemand etwas sagen. Geht es darüber hinaus so argumentiert der Spruchausschuss, dass Sportler so lange sie in den Kontext zum Wettbewerb gestellt werden als „relative Person der Zeitgeschichte“ gelten und dann auch Aufnahmen von Spielen erlaubt seien. Und genau hier dürften sie irren ! Der BGH und EuGH haben zwar gesagt, dass die Feststellung ob jemand als „relative Person der Zeitgeschichte“ gillt immer eine Einzelfallentscheidung ist, aber generell setzen Gerichte hier recht hohe Anforderungen. Bei Internationalen Turnieren, großen Nationalen Turnieren oder den oberen nationalen Spielklassen kann man davon ausgehen, dass sie Spieler vielleicht als „relative Person der Zeitgeschichte“ gelten. Aus diesem Grund hat der DTTB vermutlich auch um Problemen vorzubeugen in seiner WO dort die Frage der Bildrechte vorab geklärt. Bei regionalen Veranstaltungen jedoch wird kein Gericht folgen, dass dort alle Teilnehmer als „relative Person der Zeitgeschichte“ gelten und somit keine Rechte am eigenen Bild haben. @Chris Kratzenstein: Der Spruchausschuss gesteht lediglich zu, dass aufnahmen der Person allein ohne dass der Kontext zu dem Wettbewerb deutlich wird verboten sind und geht davon aus, dass auch solche Bilder bi den Aufnahmen enthalten sind. Nimmt man jedoch ein Spiel als ganzes in der totale auf wäre das ihrer Begründung nach angeblich rechtens. |
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#139
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AW: Hausrecht und Kamera
Er sagt aber auch, dass man die Aufnahmen doch lassen sollte, wenn jemand dies ausdrücklich nicht wünscht und, dass der EG (in dem Fall der Verband) in diesem Fall die Aufnahmen hätte untersagen sollen, da man nie vorher sagen kann was für Bilder zustandekommen.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
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#140
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
Zitat:
Eine absolut haarsträubende Kompetenz-Überschreitung eines Sportgerichts, das sich offensichtlich sehr wichtig nimmt. |
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