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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#61
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AW: Jugendschutz?- Von wegen!
Also ich habe früher gerne in den Herrenmannschaften Ersatz gespielt und auch nie dabei meine Spiele vorgezogen.
Jeder ist da natürlich anders...
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www.ttc-ihringen.de |
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#62
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AW: Jugendschutz?- Von wegen!
IMHO doch, nämlich du.
Zitat:
Zitat:
SKANDAL!!!!!!Zitat:
![]() Ist es bei euch im TTVN nicht so, dass sich die Mannschaften untereinander vor Saisonbeginn auf die jeweiligen Spieltermine eigenständig einigen müssen Wenn das so ist such dir mal den Verantwortlichen für das schwer traumatisierte Mädchen in deinem Verein, der diesem skandalösen Spieltermin zugestimmt hat. Bitte lass ihn leben! Teeren und Federn reicht völlig aus!Wer genau sieht hier in dem Zusammenhang nur die TTR-Punkte
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#63
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AW: Jugendschutz?- Von wegen!
Für das, was einer lesen WILL, bin ich nicht verantwortlich.
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Kindertraining, das sich an China orientiert, ist m.E. Kindesmissbrauch, auch wenn es von einer medaillengeilen Politik subventioniert wird. Geändert von jes (27.02.2014 um 19:33 Uhr) Grund: Vollzitat des vorherigen Beitrages entfernt |
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#64
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AW: Jugendschutz?- Von wegen!
Zitat:
), gibt es keine doppelte Spielberechtigung. Hier gibt es weiterhin das, was früher "Jugendfreigabe" hieß und jetzt "Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb", bei der die Jugendlichen nur noch bei den Erwachsenen spielen dürfen, und andererseits die "Jugendersatzspieler", die Stammspieler im Nachwuchsbereich sind und im Erwachsenenbereich nicht zur Sollstärke beitragen können (sie sind dort also "als zusätzliche Spieler" gemeldet). Diese dürfen seit wenigen Jahren nicht mehr nur dreimal, sondern sechsmal in der Erwachsenenmannschaft Jugendersatz spielen, in der sie als zusätzliche Spieler gemeldet worden sind, und je dreimal in jeder noch höheren Mannschaft. Für beide Sorten von "Jugendfreigabe" (komplette und eingeschränkte) gilt, dass die Eltern eine Einverständniserklärung unterschreiben müssen, die aber anschließend beim Verein verbleibt und nur dann dem Verband vorgelegt werden muss, wenn dieser sie anfordert. Das macht der Verband im Normalfall nicht, sondern nur dann, wenn es Zweifel daran gibt, dass die Eltern zugestimmt haben (mir ist nicht bekannt, ob das überhaupt schon mal passiert ist). |
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#65
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AW: Jugendschutz?- Von wegen!
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Gilt das nur für Jugendliche oder auch für Schüler? |
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#66
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AW: Jugendschutz?- Von wegen!
Zitat:
Zitat:
Das würde sich dann ja wohl erst nur nächsten Halbserie auswirken können. Geändert von Der springende Punkt (27.02.2014 um 21:39 Uhr) |
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#67
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AW: Jugendschutz?- Von wegen!
Zitat:
Im TTVN gibt es hier keinerlei Unterscheidung nach Alter. Es gilt für einen 17-Jährigen wie für einen 10-Jährigen. |
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#68
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AW: Jugendschutz?- Von wegen!
Liest Du ab und zu die Antworten oder willst Du Dein Programm stur durchziehen?
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In der Retrospektive ist jeder allwissend. |
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#69
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AW: Jugendschutz?- Von wegen!
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#70
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AW: Jugendschutz?- Von wegen!
Zitat:
Könnte man also locker im Schüler- und Jugendbereich so regeln, dass nur dann Schüler bzw Jugendliche ausschließlich im Erwachsenenbereich gemeldet werden dürfen, wenn a) keine Schüler- bzw Jugendmannschaft vorhanden ist und b) nur bis max. 3 Schüler bzw Jugendliche, da mit 3 Schülern bzw Jugendlichen keine Mannschaft in geforderter Sollstärke gemeldet werden kann. Bei euch scheint es ja so zu sein, dass Vereine mit euren Möglichkeiten tatsächlich den Nachwuchsbereich "ausbluten" lassen können. Ob das auch tatsächlich von einigen Vereinen so gehandhabt wird, weiß ich natürlich nicht. Findest du das gut und richtig? Zitat:
Beispiel: Die 1. Schülermannschaft spielt am Samstag um 14 Uhr. Spielt dort ein dort gemeldeter Spieler nicht, darf er am Abend auch nicht in einer Herrenmannschaft spielen. Egal ob es nun die Herrenmanschft ist, in der er nach Q-TTR-Richtlinien korrekt eingeordnet wurde oder in einer ranghöheren Mannschaft als Ersatz. Wenn die Schülermannschaft z.B. am Freitag spielt und der Schüler dort nicht antritt, bleibt der Samstagsspieltag im Erwachsenenbereich zunächst mal davon unberührt und er dürfte dort spielen, auch wenn er an einem anderen Tag in der Schülermannschaft nicht gespielt hat. Dann allerdings... Zitat:
Und das soll nicht auf die nächste Halbserie Auswirkungen haben, sondern direkt. Es liegt dann schlicht in der Verantwortung des Vereins darauf zu achten, dass der Schüler oder Jugendliche auf die festgelegte Anzahl der Spiele im Nachwuchsbereich kommt. Tut der Verein das nicht, werden alle Spiele, die der Schüler oder Jugendliche im Erwachsenenbereich absolviert hat als verloren gewertet - also nur die Spiele des Schülers oder Jugendlichen selbst und die Doppel an denen er beteiligt war. Grundsätzlich war es ja nur eine Idee um Chris die doppelte Spielberechtigung "schmackhaft" zu machen bzw ihm die Angst davor zu nehmen. Ich finde die bestehende Regulierung hier im WTTV sehr gut und kann nichts erkennen, was darauf hindeutet, dass das zum Rückgang der Schüler- bzw Jugendmannschaften beiträgt. |
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| Stichworte |
| jugendschutzgesetz |
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SKANDAL!!!!!!
), gibt es keine doppelte Spielberechtigung. Hier gibt es weiterhin das, was früher "Jugendfreigabe" hieß und jetzt "Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb", bei der die Jugendlichen nur noch bei den Erwachsenen spielen dürfen, und andererseits die "Jugendersatzspieler", die Stammspieler im Nachwuchsbereich sind und im Erwachsenenbereich nicht zur Sollstärke beitragen können (sie sind dort also "als zusätzliche Spieler" gemeldet). Diese dürfen seit wenigen Jahren nicht mehr nur dreimal, sondern sechsmal in der Erwachsenenmannschaft Jugendersatz spielen, in der sie als zusätzliche Spieler gemeldet worden sind, und je dreimal in jeder noch höheren Mannschaft.


