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  #11  
Alt 01.06.2014, 18:33
Benutzerbild von Rudiratlos
Rudiratlos Rudiratlos ist offline
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Rudiratlos ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Das Filmen von Spielen

Also meiner Meinung nach ist ein Turnier und auch andere Punktspiele medienrechtlich ein öffentliches Ereignis und da darf dann auch gefilmt werden. Man bewegt sich während des Spiels im öffentlichem Raum. Da braucht meiner Meinung nach kein Einverständnis des Spielers eingeholt werden.
Was wäre, wenn einer im Weltmeisterschaftsfinale nicht gefilmt werden will?
Klar ist, dass man immer zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem öffentlichen Interesse abwägen muss. Kinder und Jugendliche sind hier bis zu einem gewissen Grad besonders zu schützen. Jedoch ist ab einer gewissen Spielstärke auch ein hohes öffentliches Interesse gegeben, so dass auch hier gelten müsste: Je höher die Spielklasse, desto eher sollte/muss das Filmen toleriert werden.
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  #12  
Alt 01.06.2014, 18:34
Claus Claus ist offline
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Claus trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)Claus trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Das Filmen von Spielen


genau alles schön bürokratisch regeln, am besten noch mit einem Formular in 3 facher Ausfertigung. Eines für den Spieler, eines für den Filmer und eines für das Schiedsgericht.

Bei einer öffentlichen Veranstaltung geht man einfach von einem Einverständnis aus, sollte das einen stören, entweder nicht teilnehmen, oder dem Filmer kurz bescheid geben.

Aber was passiert wenn jemand von der Tribüne aus filmt
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  #13  
Alt 01.06.2014, 21:42
Benutzerbild von masl83
masl83 masl83 ist offline
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AW: Das Filmen von Spielen

Also wenn ich zu BaWü Turnieren fahre, dann stimme ich mit der Anmeldung zu, dass videotechnisches Material von mir im Zusammenhang mit dem Wettkampf erstellt werden darf. Das hat im Endeffekt wahrscheinlich auch dein Schützling mit ihrer Anmeldung "unterzeichnet". somit ist die Aufregung umsonst. Wenn du es nicht willst, darf sie an sowas nicht teilnehmen. Ob es das wert ist, müsst ihr entscheiden...
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  #14  
Alt 01.06.2014, 22:10
Hillegosser Hillegosser ist offline
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AW: Das Filmen von Spielen

Zitat:
Zitat von masl83 Beitrag anzeigen
Also wenn ich zu BaWü Turnieren fahre, dann stimme ich mit der Anmeldung zu, dass videotechnisches Material von mir im Zusammenhang mit dem Wettkampf erstellt werden darf. Das hat im Endeffekt wahrscheinlich auch dein Schützling mit ihrer Anmeldung "unterzeichnet". somit ist die Aufregung umsonst. Wenn du es nicht willst, darf sie an sowas nicht teilnehmen. Ob es das wert ist, müsst ihr entscheiden...
Das erlaubt aber nicht jedem das filmen und nutzen.

Davon ab kann mit mit einfachen Unterschriften nicht jedes Recht aushebeln.
Man wäre das lustig und würde das klein gedruckte gleich wieder viieeeel spannender machen.
__________________
In vino veritas
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  #15  
Alt 01.06.2014, 22:13
mephisto240864 mephisto240864 ist offline
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AW: Das Filmen von Spielen

Zitat:
Zitat von gremlin Beitrag anzeigen
statt sich darüber aufzuregen, benutze doch selber eine Kamera, dann kannst du Deine Spielerin auch besser vorbereiten
Das habe ich mir auch gleich gedacht. Oder verbiete das zuschauen. Könnte ja auch das Persönlichkeitsrecht verletzen.
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  #16  
Alt 02.06.2014, 11:37
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AW: Das Filmen von Spielen

Zitat:
Zitat von Hillegosser Beitrag anzeigen
Das erlaubt aber nicht jedem das filmen und nutzen.
So isses!
Zitat:
Zitat von Hillegosser Beitrag anzeigen
Davon ab kann mit mit einfachen Unterschriften nicht jedes Recht aushebeln.
Man wäre das lustig und würde das klein gedruckte gleich wieder viieeeel spannender machen.
Gerade im Bereich der Sportreglemente gibt es Dinge, die vor keinem Zivilgericht standhalten würden. Das kommt aber immer erst dann heraus, wenn ein tatsächlicher Präzedenzfall geschaffen wird.
Leider kommt es dazu viel zu selten. Was unsere Funktionäre da teilweise zusammenschustern geht auf keine Kuhhaut.
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  #17  
Alt 02.06.2014, 16:32
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AW: Das Filmen von Spielen

Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
So isses!

Gerade im Bereich der Sportreglemente gibt es Dinge, die vor keinem Zivilgericht standhalten würden. Das kommt aber immer erst dann heraus, wenn ein tatsächlicher Präzedenzfall geschaffen wird.
Leider kommt es dazu viel zu selten. Was unsere Funktionäre da teilweise zusammenschustern geht auf keine Kuhhaut.
Das stimmt wohl. Ganz stark war zu Zeiten des Frischklebeverbotes in umschlossenen Räumen der Hinweis, dass auch in der eigenen Wohnung nicht geklebt werden kann.
Da hebt sich eine sportregel über den verbrieften Schütz der eigenen Wohnung.
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  #18  
Alt 02.06.2014, 17:00
Benutzerbild von Fastest115
Fastest115 Fastest115 ist offline
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Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: Das Filmen von Spielen

Naja das ist nicht ganz richtig. Du durftest in deiner Wohnung kleben soviel du wolltest. Zur Not auch 100 Schläger in einer Stunde...nur spielen durftest du damit nicht

Wer dass dann nachprüfen wollte ob du in der Wohnung geklebt hast oder auf dem Balkon sei mal dahin gestellt.

War ja genauso wie mit dem Kleben in der Umkleide. Habe da meinen Schläger nicht selbst geklebt sondern hat meine Oma gemacht. Die durften sie dann gerne vom Wettkampf ausschließen
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
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  #19  
Alt 02.06.2014, 17:40
mephisto240864 mephisto240864 ist offline
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AW: Das Filmen von Spielen

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Naja das ist nicht ganz richtig. Du durftest in deiner Wohnung kleben soviel du wolltest. Zur Not auch 100 Schläger in einer Stunde...nur spielen durftest du damit nicht

Wer dass dann nachprüfen wollte ob du in der Wohnung geklebt hast oder auf dem Balkon sei mal dahin gestellt.

War ja genauso wie mit dem Kleben in der Umkleide. Habe da meinen Schläger nicht selbst geklebt sondern hat meine Oma gemacht. Die durften sie dann gerne vom Wettkampf ausschließen
Hm, dann werd ich wohl alt. Meine gerade über diesen Punkt hätte ich damals mal diskutiert.aber ist lange her.
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  #20  
Alt 02.06.2014, 20:34
mithardemb mithardemb ist offline
Schlautuer
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mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: Das Filmen von Spielen

Zitat:
Zitat von Hillegosser Beitrag anzeigen
Das erlaubt aber nicht jedem das filmen und nutzen.
Die Frage ist, wofür das Bildmaterial nachher verwendet wird. Das "Recht am eigenen Bild" schützt höchstens dich davor, dass das Bild gegen deinen Willen veröffentlicht wird. Gegen eine Analyse in einem geschlossenen Kreis schützt es nicht.

Bei Sportveranstaltungen ist auch das Recht am eigenen Bild eingeschränkt wie du hier unter dem Punkt "Veranstaltungen" nachlesen kannst: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
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